Wenn Sie die Nutzung von KI-Systemen für unbeaufsichtigte schriftliche Prüfungen zulassen, dann sollten Sie die Studierenden über einige Grundlegende Aspekte des Datenschutzes und des Urheberrechts aufklären bzw. dafür sensibilisieren. Denn wenn Studierende KI-Systeme nutzen, werden in der Regel auch Daten übertragen. Das passiert schon bei der Registrierung für einen Dienst, falls zur Nutzung des Diensts ein eigener Account notwendig ist. Weisen Sie die Studierenden also darauf hin, dass sie sich mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung des Anbieters auseinandersetzen müssen. Wenn nicht erkennbar ist, dass der Dienst konform zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) handelt, sollten die Studierenden von der Nutzung absehen. In jedem Fall sollten die Studierenden Vorsicht walten lassen und möglichst wenig private Daten von sich preisgeben.
Unbedingt müssen die Studierenden beachten: Daten von Dritten dürfen ohne deren Zustimmung nicht weitergegeben werden! Das gilt auch für die Eingabe in KI-Systeme, denn auf diese Daten können Beschäftigte des Anbieters Zugriff haben und sie können auch zum weiteren Training der Systeme benutzt werden. Daher gilt, dass personenbezogene, vertrauliche oder sonstige sensible Daten in der Regel nicht in KI-Systeme eingespeist werden dürfen.
Andere Daten, bspw. auch Forschungsdaten ohne Personenbezug, dürfen Studierende nur nutzen, wenn Sie auch die entsprechenden Nutzungsrechte an den Daten haben. Die Studierenden müssen also das Urheberrecht beachten. Mehr Informationen dazu bekommen Sie auf unseren Infoseiten zum Thema Urheberrecht in der Lehre oder über die externe Plattform forschungsdaten.info, an der die Universität Hohenheim als Partnerinstitution beteiligt ist.