DAAD-Forschungsstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden  [20.08.20]

Finanzielle Unterstützung für Forschungsaufenthalte im Ausland für 1 bis 12 Monate

Programmziel

Das Programm fördert Forschungsaufenthalte im Ausland während einer Promotion. Die Auslandsaufenthalte können zwischen einem und zwöf Monaten betragen; eine zeitliche Splittung der Förderung ist ebenso möglich wie die Durchführung in mehreren Ländern.

Wer kann sich bewerben?

 

     

  • Doktorandinnen und Doktoranden, die einen Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule anstreben.
  • Kooperativ Promovierende, sofern die Kooperation in Zusammenarbeit mit einer deutschen Hochschule mit Promotionsrecht erfolgt.
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Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist eine Bewerbung unter bestimmten Voraussetzungen möglich: Weitere Informationen
Promotionsstipendiaten der Begabtenförderungswerke können sich nicht um eine Auslandsförderung des DAAD bewerben, da diese Institutionen deren Auslandsaufenthalte mit einer dem DAAD-Stipendium vergleichbaren Leistung unterstützen können.
„Kollegiaten“ der Graduiertenkollegs der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind bewerbungsberechtigt. Für „Stipendiaten“ der Graduiertenkollegs bestehen Einschränkungen. Weitere Informationen dazu in den wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt A, 20.

Was wird gefördert?

Forschungsvorhaben im Ausland im Rahmen einer Promotion in Deutschland.
Der Auslandsaufenthalt kann bei Bedarf flexibel aufgeteilt werden auf:

     

  • mehrere Gastinstitutionen in einem Land
  • mehrere Länder
  • mehrere Zeitabschnitte
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Wenn Sie ein Stipendium über die Landesgraduiertenförderung erhalten, kann der DAAD Ihnen eine Aufstockung gewähren, die Sie im Programm GRAFÖG - Aufstockung auf die Landesgraduiertenförderung beantragen können.

Dauer der Förderung

1 Monat bis maximal 12 Monate pro Förderung.
Während der gesamten Promotion ist eine zweimalige Förderung möglich. Beide Förderungen müssen separat beantragt werden. Zwischen dem Ende der ersten und dem Beginn der zweiten Förderung muss ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen. Die Gesamtförderdauer im Lauf einer Promotion kann maximal 18 Monate betragen.
Die Dauer der einzelnen Stipendien kann nicht verlängert werden.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen

     

  • eine monatliche, je nach Gastland festgelegte Stipendienrate
    Hier wird Ihnen die monatliche DAAD-Stipendienrate für ein bestimmtes Land / einen bestimmten Status angezeigt: Stipendienrechner. In diesem Programm gelten die Raten für Doktoranden. Die genannten Stipendienraten gelten unter Vorbehalt für Stipendien, die für Förderungen im akademischen Jahr 2020/2021 vergeben werden.
  • Reisekostenzuschuss je nach Gastland
  • Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung
  • eine monatliche Pauschale für Forschungs- und Kongresskosten in Höhe von 102 Euro
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Darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag weitere Leistungen gewährt werden:

     

  • Zuschuss zu ggf. anfallenden Studiengebühren bis zu einer Obergrenze: Weitere Informationen
  • Zuschuss zu einem Sprachkurs in der Landessprache (weitere Informationen dazu finden Sie in Kürze hier)
  • Familienleistungen für begleitende Ehe- oder Lebenspartner und -partnerinnen und/oder Kinder: Weitere Informationen
  • Zuschuss für Reisen im Gastland, die in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (bitte einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung des betreuenden Hochschullehrers mit der Bewerbung einreichen)
  • Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
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Leistungen von Seiten Dritter werden zum Teil auf das DAAD-Stipendium angerechnet (siehe dazu die Erläuterungen in den wichtigen Stipendienhinweisen / Abschnitt E).


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