Neue Beschaffungsrichtlinien – geänderte Wertgrenzen für dezentrale Beschaffungsvorgänge  [21.02.25]

 

Aufgrund gesetzlicher Veränderungen im Vergaberecht treten neue Beschaffungsrichtlinien in Kraft. Dabei ändern sich die Wertgrenzen für dezentrale Beschaffungsvorgänge:

Bei Verwendung von Haushaltsmitteln
Leistungen und Geräte bis 25.000 Euro netto

Bei Verwendung von Drittmitteln sind die Vorgaben des Geldgebers ausschlaggebend!!!
wenn z.B. Verweis auf

     

  • VwV Beschaffung Baden-Württemberg (VwV Beschaffung BW)
    Leistungen und Geräte bis 25.000 Euro netto (Nr. 7.2 VwV Beschaffung BW)

  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
    Leistungen und Geräte bis 1.000 Euro netto (§ 14 UVgO)
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Beschaffung von Gegenständen, die der Zentralen Beschaffung Baden-Württemberg unterliegen
Leistungen und Geräte bis 1.000 Euro netto

Beschaffung von Gegenständen, die der Beschaffung über die Zentrale Beschaffung (AW2), unterliegen
keiner dezentralen Beschaffung  

Die dezentralen Beschaffungsmöglichkeiten erfolgen rechtlich im Rahmen eines Direktauftrages. Bei der Durchführung eines Direktauftrages (unabhängig ob dezentral durch die Einrichtung oder durch die Zentrale Beschaffung) hat der Gesetzgeber Anforderungen definiert, die eingehalten werden müssen:

     

  • bei der Bedarfsentscheidung sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten (marktgerechter Preis);
  • vor der Vergabe eines Direktauftrages muss der voraussichtliche Auftragswert gemäß den vergaberechtlichen Vorgaben (§ 3 Absatz 1 Vergabeverordnung) ermittelt werden;
  • es sind im Vorfeld der Beschaffung Marktrecherchen bzw. Preisvergleiche durchzuführen (zur Herbeiführung eines marktgerechten Preises);
  • bei Direktaufträgen gleicher Art soll zwischen den beauftragten Unternehmen gewechselt werden (Wechselgebot);
  • das Erfordernis der Dokumentation besteht aus Gründen der Transparenz sowie den haushaltsrechtlichen Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch beim Direktauftrag.  
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Infoveranstaltungen
Um die neuen Möglichkeiten in Verbindung mit den gesetzlichen Anforderungen zu erläutern sowie Fragen zu den Aufgaben der Einrichtungen im Beschaffungsprozess zu beantworten, sind folgende Infoveranstaltungen online für alle Interessierten geplant (eine Anmeldung ist nicht notwendig):

     

  • Montag,       24.02.2025, 11.00 bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag, 06.03.2025, 09.30 bis 10.30 Uhr
  • Dienstag,     11.03.2025, 10.00 bis 11.00 Uhr
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uni-hohenheim.zoom-x.de/j/63431798674

Meeting-ID: 634 3179 8674
Kenncode: Q2datC

Weitere Informationen finden Sie auf den Intranetseiten der Beschaffung.

Für Rückfragen steht die Zentrale Beschaffung (AW2) und
Herr Kuhrau (stefan.kuhrau@verwltung.uni-hohenheim.de) gerne zur Verfügung.


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