HÜL (Haushaltsüberwachungslisten)  [12.12.24]

 

Änderung ab dem 01.01.2025: die HÜL-Nummer kann nicht mehr in der Buchung abgebildet werden.
Die Formulare werden dementsprechend angepasst.  

Das Führen von Haushaltsüberwachungslisten (HÜL) ist laut Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg (LHO BW) in der aktuellen Fassung nicht mehr verpflichtend. Seit der Novellierung der LHO BW gibt es keine explizite Vorschrift mehr, die das Führen einer zentralen Haushaltsüberwachungsliste zwingend vorschreibt. Mit dieser Änderung wurde den einzelnen Ressorts und Verwaltungseinheiten mehr Flexibilität eingeräumt, die Überwachung der Haushaltsmittel entsprechend den jeweiligen Anforderung zu gestalten.  

Bitte beachten Sie, dass keine HÜL-Nummern mehr in der Buchhaltung erfasst werden!
Die Abfrage in HIS BI ist über SAP Buchungsbericht weiter möglich wie bisher.  

Fragen dazu beantworten wir gern in unseren Info-Veranstaltungen: AW3 ins Gespräch kommen und HIS BI Einsteigerschulung.

Finanzbuchhaltung und Zahlungsverkehr (AW3)
Michaela Bühler


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