Umsatzsteuerreform § 2b UStG – Übergangsfrist bis 1.1.2027 verlängert [19.12.24]
Die Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b UStG (Umsatzsteuerreform für juristische Personen des öffentlichen Rechts) wurde im Rahmen der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2024 nochmals um zwei weitere Jahre bis zum 1.1.2027 verlängert.
Das bedeutet: Für Sie ändert sich für die Jahre 2025 und 2026 aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht bei Annahmeanordnungen, Rechnungsstellungen, Kontierungen etc. gegenüber der bisherigen Verfahrensweise vorerst nichts.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Kollegen aus AW4 (Referat Steuern):
Werner Pfauth, Tel. 459-24834
werner.pfauth@verwaltung.uni-hohenheim.de
Oliver Hirth, Tel. 459-22034
oliver.hirth@verwaltung.uni-hohenheim.de