Gemeinkostenpauschale (Overhead) [19.02.25]
Sehr geehrte Damen und Herren,
einige Drittmittelgeber gewähren einen Pauschalbetrag zur Deckung von indirekten Kosten.
Bitte beachten Sie, dass auch das BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) ab sofort i.d.R. einen pauschalen Zuschlag von bis zu 10% der Gesamtsumme der angesetzten Personalausgaben gewährt.
Denken Sie also daran, dies bereits bei der Skizzeneinreichung in Ihrer Kalkulation zu berücksichtigen.
Der Overhead wird also zukünftig für ALLE ab 01. März 2025 neu BEANTRAGTEN BMEL Projekte bei Mitteleingang abgezogen.
Für alle beim BMEL bereits eingereichten Skizzen und Projektanträge wird es eine Übergangsfrist geben.
Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gern an AF af@verwaltung.uni-hohenheim.de af@verwaltung.uni-hohenheim.de
oder AW AW-Drittmittel@verwaltung.uni-hohenheim.de
Weitere Informationen finden Sie hier:
www.uni-hohenheim.de/forschungsfoerderung-gemeinkostenpauschale-overhead
(Mara Lucic, Valentyna Zimmermann)
www.uni-hohenheim.de/finanzen-overhead
(Martina Gold, Ltg. AW5 Drittmitteladministration)