Modulprüfungen

HohCampus

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Kontakt Prüfungsamt

Öffnungszeiten (Persönliche Sprechzeiten vor Ort)

Montags, Mittwochs und Freitags |  10.00 – 11.00 Uhr
Dienstags und Donnerstags | 14.30 – 15.30 Uhr

Kontaktdaten und Ansprechpartner:innen

Prüfungsbegriff

Modulprüfung

Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab.

Eine Modulprüfung kann

  • schriftlich (z.B. Klausur, Protokoll, Seminararbeit, Abschlussarbeit),
  • mündlich (z.B. Prüfungsgespräch, Referat, Vortrag, Präsentation),
  • elektronisch (z.B. Programmierübung) oder
  • in anderer Art (z.B. Praktikum)

stattfinden.

Studienleistung

Studienleistungen dienen der individuellen Lernstandkontrolle und finden in der Regel semesterbegleitend statt. Studienleistungen können Zulassungsvoraussetzung aber auch Bestandteil der Modulprüfung sein.

Ausnahme: In den Bachelor-Studiengängen der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sind Studienleistungen immer Modulprüfungen, die unbegrenzt wiederholbar sind.

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Prüfungstermine & Prüfungsperioden

Prüfungstermine

Die Prüfungen finden nur in dem Semester statt in dem die zugehörige Veranstaltung stattfindet.
Die Prüfungstermine werden entweder zentral vom Prüfungsamt oder dezentral von den zuständigen prüfenden Personen festgelegt in HohCampus veröffentlicht.

Die zentral organisierten Prüfungstermine stehen spätestens zu Beginn des Anmeldezeitraums fest.  Wenn Sie im Anmeldezeitraum keinen Prüfungstermin in HohCampus sehen, erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Fachgebiet nach dem Termin.

Prüfungsperioden

Insbesondere zentral organisierte Modulprüfungen finden in der Regel innerhalb von Prüfungsperioden statt. Jedem Semester sind zwei Prüfungsperioden zugeordnet: die erste unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit, die zweite grundsätzlich am Ende der vorlesungsfreien Zeit. Die Prüfungen in den Studiengängen der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften finden zum Teil auch in der vorlesungsfreien Pfingstwoche statt.

Sonderfall: Blockmodule

In geblockten Modulen können die Prüfungen außerhalb der Prüfungsperioden stattfinden. Oft finden diese am jeweiligen Blockende statt.

Sonderfall: Denzentral organisierte Modulprüfungen | Studienleistungen

Die Prüfungen von Studienleistungen sowie Prüfungen, die nicht mit einer Klausur oder mündlichen Prüfung abgeschlossen werden, finden in der Vorlesungszeit oder aber auch in den Prüfungszeiträumen statt.

Sonderfall: Module der Universität Stuttgart

Die Prüfungen der Universität Stuttgart finden in der Regel nur einmal pro Semester statt. Die Lehrenden oder das Prüfungsamt der Universität Stuttgart legen diese Termine fest. Der Prüfungszeitraum der Universität Stuttgart weicht von den Prüfungsperioden der Universität Hohenheim ab.

Wiederholungen finden in der Regel im nächsten Semester statt.

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An- und Abmeldung

Anmeldung

Sie müssen sich zu jeder Modulprüfung anmelden. Sie müssen sich also immer anmelden, wenn Sie ein Modul abschließen möchten. Eine Anmeldung ist auch dann nötig, wenn die Prüfung keine Klausur oder ein Prüfungsgespräch ist.

Durch die Prüfungsanmeldung legen Sie verbindlich fest, in welchem Bereich in Ihrem Studium (z.B. Pflichtmodule, Profilbereich, Zusatzmodule, Wahlbereich, usw.) das zugehörige Modul zugeordnet ist. Informationen über eventuelle Änderungsmöglichkeiten finden Sie beim Modultausch.

Die Prüfungsanmeldung erfolgt online über HohCampus in der Funktion „Studienplaner“.

Die Anmeldung ist für die Prüfung in der ersten oder in der zweiten Prüfungsperiode möglich.
Eine Anmeldung ist nur im Anmeldezeitraum möglich. Die jeweiligen Anmeldefristen sehen Sie bei den einzelnen Prüfungsterminen im Studienplaner.

Grundsätzlich endet die Anmeldefrist für

  • zentral geplanten Prüfungen in der ersten Prüfungsperiode ca. 6 ½ Wochen vor dieser Prüfungsperiode,
  • geblockte Module 7 Tage vor Blockende,
  • die Prüfungen in der zweiten Prüfungsperiode jeweils 7 Tage vor dem Prüfungstermin.

Für dezentral geplante Prüfungen können die Anmeldefristen abweichen. Achten Sie hier immer auf die Angabe im Studienplaner.

Eine verspätete Anmeldung ist grundsätzlich nicht vorgesehen!

Abmeldung

Sie können sich von Prüfungen zu denen Sie sich angemeldet haben bis sieben Tage vor der Prüfung abmelden.

Danach ist nur ein Rücktritt möglich. Hierbei ist es unerheblich ob es sich um eine Erstanmeldung handelt oder ob Sie sich von einer Wiederholungsprüfung abmelden möchten.

Die Abmeldung erfolgt online über HohCampus.

Sonderfall: Ummeldung

Solange die Abmeldefrist für die Prüfung in der ersten Prüfungsperiode noch nicht abgelaufen ist, können Sie sich in HohCampus direkt ummelden. Dann wird die Anmeldung für den ersten Prüfungstermin gelöscht und sie sind für den zweiten Prüfungstermin angemeldet.

Achtung: Wenn die Abmeldefrist für den ersten Prüfungstermin abgelaufen ist, führt eine Ummeldung zur Bewertung der ersten Prüfung mit 5,0. Wenn die Abmeldefrist abgelaufen ist, kann nur noch ein Rücktritt beantragt werden oder die Prüfung am ersten Termin ist unentschuldigt versäumt.

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Rücktritt

Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen
AntragEinen Antrag auf Rücktritt müssen Sie unverzüglich beantragen. Bei nicht abgelegten Prüfungen muss der Antrag spätestens 7 Tagen nach dem Prüfungstermin beim Prüfungsamt eingegangen sein.
Bitte nutzen Sie das Formular des Prüfungsamts.

Den Antrag können Sie als E-Mail-Anhang (Scan/Foto) oder per Post an das Prüfungsamt schicken, persönlich abgeben oder in den Briefkasten des Prüfungsamts einwerfen.
Definition Krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit

Krankheitsbedingt prüfungsunfähig bedeutet, dass Ihre Leistungsfähigkeit aufgrund einer Erkrankung erheblich eingeschränkt ist. Die Leistungsfähigkeit muss so beeinträchtigt sein, dass Sie Ihre wahren Kenntnisse und Fähigkeiten in einer Prüfung nicht nachweisen können.

Insbesondere in folgenden Fällen liegt keine Prüfungsunfähigkeit vor:

  • Prüfungsstress und Prüfungsängste: Diese Einschränkungen in der Leistungsfähigkeit resultieren aus der Prüfungssituation selbst. Es ist davon auszugehen, dass jeder Prüfling mehr oder weniger dieser Art der Leistungsbeeinträchtigung ausgesetzt ist.
  • Schwankungen in der Tagesform: Es gehört zu den Erfolgsvoraussetzungen, dass Studierende auch dann in der Lage sind, eine „normale“ Leistung zu erbringen, wenn die aktuelle Tagesform schlecht ist.
  • Dauerleiden: Hierbei handelt es sich um chronische Erkrankungen. Diese verfälschen, im Gegensatz zu akuten Erkrankungen, nicht das Leistungsbild des Prüflings. Chronisch Kranke können zum Ausgleich ihrer Erkrankung ggf. einen Nachteilsausgleich beantragen.
  • Durch den Studierenden selbst verschuldete gesundheitliche Einschränkungen; z.B. in zu hoher Dosis eingenommene Beruhigungstabletten
Feststellung der Prüfungsunfähigkeit

Sie müssen vor Beginn der Prüfung selbst beurteilen, ob Sie prüfungsfähig sind oder nicht.

Wenn Sie vermuten, dass Sie möglicherweise prüfungsunfähig sein könnten, müssen Sie sich vor der Prüfung von einem Arzt untersuchen lassen und ggf. von der Prüfung zurücktreten.

Wenn Sie eine Prüfung in Kenntnis einer (eventuellen) krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit antreten, ist dies Ihr Risiko und Sie müssen das Prüfungsergebnis vertreten. Ein Rücktritt nach Beginn der Prüfung ist dann ausgeschlossen.

Wenn Sie eine Prüfung beginnen, erklären Sie sich automatisch durch diese Handlung prüfungsfähig. Ein Rücktritt nach Beginn der Prüfung ist nur möglich, wenn Sie bei Beginn der Prüfung gesund sind und in der Prüfung starke Krankheitssymptome auftreten, die Sie am Beenden der Prüfung hindern. Diese Krankheitssymptome dürfen nicht durch die Prüfungssituation ausgelöst worden sein. Ein Beispiel für eine Krankheitssymptomatik, die nicht durch die Prüfung ausgelöst wird und ein Grund für einen Rücktritt nach Beginn der Prüfung wäre, ist ein epileptischer Anfall.

Nachweis der Prüfungsunfähigkeit | Ärztliches Attest

Für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, mit der der Prüfungsausschuss in der Lage ist, zu prüfen, ob Sie durch die vorliegende Art der Leistungseinschränkung prüfungsunfähig waren oder nicht.

Das ärztliche Attest kann grundsätzlich von jedem Arzt ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreicht.

Das Attest muss spätestens am Tag der Prüfung eingeholt werden. Sollte der Hausarzt keine Sprechstunde haben, müssen Sie sich an einen ärztlichen Notdienst oder eine Notfallambulanz wenden.

Das Prüfungsamt stellt eine Vorlage für ein ärztliches Attest zur Verfügung. Wenn dieses ausgefüllt ist, liegen in der Regel die erforderlichen Angaben vor.

In Zweifelsfällen, wenn eine Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit mit den zur Verfügung gestellten Formularen nicht möglich ist, werden die Studierenden aufgefordert, ein ausführliches Attest des Arztes nachzureichen.

Genehmigung | Ablehnung
Genehmigung

Wenn der Rücktritt genehmigt wurde, wird bei Ihrer Prüfungsanmeldung der Vermerk eingetragen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten sind.

Sie können den genehmigten Rücktritt dann in HohCampus unter Belegungen einsehen. Beim Status der Leistung steht dann zurückgetreten.

AblehnungWird Ihr Antrag auf Rücktritt abgelehnt, erhalten Sie diese Information per E-Mail. Sollten Sie die Prüfung dann nicht antreten, gilt diese als unentschuldigt versäumt.

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Versäumnis einer Prüfung

Wenn Sie eine Prüfung unentschuldigt versäumen, gilt diese Prüfung als mit 5,0 bewertet. Sie verlieren also einen Prüfungsversuch.

Sie sollten sich also rechtzeitig abmelden oder von der Prüfung zurücktreten, wenn Sie einen Grund für das Versäumnis haben.

Nach dem Versäumnis einer Prüfung müssen Sie sich selbst wieder zur Prüfung anmelden. Eine automatische Anmeldung erfolgt nicht.

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Täuschung

Als Täuschung wird gewertet, wenn Studierende sich durch ein nicht zulässiges Hilfsmittel oder durch eine Fremdleistung einen Vorteil gegenüber ihren Kommiliton:innen verschaffen.

Als Täuschung wird schon der Versuch bewertet, dafür reicht das Mitführen eines nicht erlaubten Hilfsmittels (z.B. Spickzettel, Smartphone, unerlaubte Kennzeichnungen im Gesetzbuch) aus.

Als Täuschung gilt auch die Übernahme von fremden Inhalten ohne Angabe der Quelle und Kennzeichnung als Zitat (Plagiat).

Eine Prüfung, bei der ein Täuschungsversuch vorliegt, wird mit 5,0 bewertet. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch der Verlust des Prüfungsanspruchs die Folge sein. Schwerwiegende Täuschungen sind üblicherweise wiederholte Täuschungsversuche.

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Wiederholung

Prüfungen können begrenzt oder unbegrenzt oft wiederholbar sein. Was für die einzelnen Prüfungen gilt, ist im Modulkatalog festgelegt.

Sofern die Wiederholungsmöglichkeiten begrenzt sind, muss in der Prüfungsordnung nachgeschaut werden, wie oft diese im eigenen Studiengang wiederholt werden können.

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Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfung

Sofern sie eine begrenzt wiederholbare Prüfung im letzten Versuch nicht bestehen, erlischt der Prüfungsanspruch und Sie dürfen nicht mehr weiterstudieren.

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