Wenn Sie eine Prüfung anmelden, legen Sie durch die Anmeldung fest welchem Bereich das Modul zugeordnet werden soll.
Eine spätere Änderung der Zuordnung ist nur im Rahmen des Modultauschs möglich.
Verfahren
Ob und wie oft eine Änderung der Zuordnung der Module (Modultausch) möglich ist, ist in Ihrer Prüfungsordnung geregelt, Sie finden die Info aber auch auf dem Antragsformular.
Der Antrag ist spätestens vor der Ausstellung des Zeugnisses zu stellen.
Den Modultausch können Sie per E-Mail beantragen. Sofern Sie mehr als ein Modul tauschen möchten, benutzen Sie bitte das Formular für den Modultausch.
Ein Antrag auf Modultausch ist nicht mehr möglich, wenn die Prüfung im zugehörigen Modul endgültig nicht bestanden wurde.
Module, deren Prüfung nicht abgeschlossen wurde, werden bei einem Modultausch den Zusatzmodulen zugeordnet. Diese müssen im Gegensatz zu Modulen, die zum Studium gehören nicht abgeschlossen werden.
Sonderfall: Module mit unbegrenzt oft wiederholbaren Prüfungen
Wenn Sie ein Modul nicht abschließen möchten, bei dem die Modulprüfung unbegrenzt wiederholbar ist, können Sie dem Prüfungsamt dies per E-Mail mitteilen. Das Modul wird dann außerhalb des Modultauschs den Zusatzmodulen zugeordnet.
Sonderfall: Bachelor-Studiengänge der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Hier ist ein Modultausch grundsätzlich nicht vorgesehen. Es gibt jedoch vom Prüfungsausschuss festgelegte Voraussetzungen unter denen der Modultausch trotzdem möglich ist.
Für die wirtschaftswissenschaftlichen Bachelor-Studiengänge gilt:
- Sie können während des Studiums zwei Anträge auf Modultausch stellen. Die Anzahl der zu tauschenden Module ist dabei nicht beschränkt.
- Ein Modultausch aus einem Profilbereich ist nur möglich, sofern der abzuwählende Profilbereich nicht abgeschlossen ist.
Für den Bachelor-Studiengang Kommunikationswissenschaft gilt:
Ein Modultausch ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen kann ein Modultausch beim Prüfungsausschuss beantragt werden.