Manchmal kommt es vor, dass Regelungen in der Prüfungsordnung geändert werden und dass es keine neue Prüfungsordnung gibt, die alle Bestimmungen enthält. Die Änderungen finden sich dann in einer sogenannten „Änderungssatzung“.
Die Änderungen betreffen dann, in der Regel, keine Änderungen von Studiengangstrukturen, sondern Regelungen, die für alle oder die meisten Studierenden gelten.
Wenn es Änderungssatzungen gibt, gibt es in vielen Studiengängen eine sogenannte „Lesefassung“. Diese beinhaltet sowohl die ursprüngliche Prüfungsordnung als auch die Änderungen der Änderungssatzung(en).
Sofern es keine Lesefassung gibt, müssen Sie als Grundlage immer Ihre eigene Prüfungsordnung benutzen und die Änderungen aller vorhandenen Änderungssatzungen beachten.