Nachruf Dr. Haase [11.01.13]
Die Universität Hohenheim trauert um Herrn
Dr. jur. Dr. phil. Dr. theol. h.c. Richard Haase
Direktor des Amtsgerichts a. D.
Honorarprofessor der Universitäten Hohenheim und Tübingen
Er verstarb am 11. Januar 2013 im Alter von 91 Jahren.
Richard Haase wurde am 8. Juli 1921 in Rausenbruck in Südmähren geboren. Er studierte Jura in im Wien und Heidelberg. Anschließend trat er ins Richteramt ein. Zudem befasste er sich intensiv mit der Keilschrift und dem hethitischen Recht. Im Jahr 1961 wurde er an der Universität Tübingen zum Dr. jur. promoviert.
Richard Haase war nach mehrjähriger Lehrtätigkeit an den Universitäten Hohenheim und Tübingen insgesamt von 1971 bis zum Jahre 2001 Honorarprofessor und lehrte mit großem Erfolg auch an der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie. Nach dem Eintritt in den Ruhestand erfolgte 1993 eine weitere Promotion zum Dr. phil. am Historischen Institut der Universität Stuttgart, 2008 erhielt Herr Professor Haase die Ehrendoktorwürde der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Ludwigs-Maximilians-Universität München.
Als international anerkannter Kenner des Altorientalischen Rechts war er eine führende Kapazität und arbeitete zu hetithischen und altorientalischen Rechtsfragen und biblischen Fragen. Seiner Arbeit als Amtsgerichtsdirektor verdankt die Justiz wichtige Impulse auf dem Gebiet der Mediation. Seine Erfahrungen aus der richterlichen Praxis haben in zahlreichen fachlichen Veröffentlichungen Niederschlag gefunden.
In Hohenheim ermöglichte Professor Haase den Studierenden durch seine Veranstaltungen am Institut für Rechts- und Sozialwissenschaften auf dem Fachgebiet des Bürgerlichen Rechts von seiner umfangreichen Praxiserfahrung und seinem vergleichenden Blick zu profitieren. Seine präzise und dabei gleichzeitig anschauliche Art der Vermittlung wurde von den Studierenden immer wieder besonders herausgehoben.
Die Universität Hohenheim wird Herrn Professor Haase stets ein ehrendes Andenken bewahren.
Prof. Dr. Stephan Dabbert
Die Trauerfeier fand auf Wunsch des Verstorbenen im engsten Kreis statt.