Öffentliche Vorlesungsreihe im Sommersemester 2024: Unternehmerische Sorgfaltspflichten im Agrar- und Ernährungssektor
WBAE, Uni Hohenheim, Uni Göttingen
LkSG, EUDR, CSDDD – hinter diesen Akronymen verstecken sich neue
Regelungen, die Unternehmen für ihre Lieferketten stärker in die
Verantwortung nehmen. Allgemein liegt der Fokus dabei auf Menschen- und
Arbeitsrechtsrisiken sowie Umweltrisiken, die Unternehmen bei ihren
Lieferanten in den Blick nehmen müssen. Das deutsche
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat für große Unternehmen
bereits 2023 in Kraft. Die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
(EUDR) wurde Ende 2022 auf EU-Ebene vereinbart, und Unternehmen sowie
Behörden bereiten sich derzeit auf ihre Umsetzung vor. Die Einigung auf
eine EU-Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten für
Lieferketten (CSDDD) war zuletzt sehr holprig, aber gelang in letzter
Minute. In den kommenden Jahren müssen alle großen Unternehmen, die in
der EU ihre Waren auf den Markt bringen wollen, ihren Sorgfaltspflichten
nachkommen – so auch Unternehmen des Agrar- und Ernährungssektors.
Insbesondere die Bedeutung der Sorgfaltspflichtenregelungen für den
Agrar- und Ernährungssektor hat der Wissenschaftliche Beirat für
Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE)
beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in seinem
aktuellen Gutachten beleuchtet und Empfehlungen für eine wirkungsvolle
Umsetzung erarbeitet. Aufbauend auf diesem Gutachten und mit vielen
weiteren Expertinnen und Experten werden in einer öffentlichen
Vorlesungsreihe unterschiedliche Aspekte der neuen
Sorgfaltspflichtenregelungen präsentiert und diskutiert. Darunter fallen
erste Umsetzungserfahrungen von Seiten der Unternehmen und der
verantwortlichen Behörden, das Zusammenspiel mit der Handelspolitik, die
Rolle von Zertifizierungen und Beschwerdemechanismen, rechtliche
Herausforderungen sowie die Einbindung von existenzsichernden Einkommen
und Löhnen und das Recht auf Nahrung in unternehmerische
Sorgfaltspflichten.
Die Auftaktveranstaltung der öffentlichen Vorlesungsreihe
„Unternehmerische Sorgfaltspflichten im Agrar- und Ernährungssektor“
findet am Montag, dem 22. April, von 16 bis 17.30 Uhr zum Thema „Was
bedeuten verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen des Agrar- und
Ernährungssektors?“ statt. Nach Vorträgen von Professorin Dr. Christine
Wieck der Universität Hohenheim und Mitglied des WBAE sowie von Nicola
Brandt, Leiterin des OECD Berlin Centre, wird Zeit für Fragen und
Austausch mit dem Publikum sein
Wo? Zoom-Webinar
Anmeldung unter: https://uni-goettingen.zoom-x.de/webinar/register/WN_1_wUupwOSC6Z82ROYM7grQ
29.04.2024, 16:00 - 17:30 Uhr
06.05.2024, 16:00 - 17:30 Uhr
13.05.2024, 16:00 - 17:30 Uhr
27.05.2024, 16:00 - 17:30 Uhr
03.06.2024, 16:00 - 17:30 Uhr
10.06.2024, 16:00 - 17:30 Uhr
17.06.2024, 16:00 - 17:30 Uhr