Öffentliche Vorlesungsreihe im Sommersemester 2024: Unternehmerische Sorgfaltspflichten im Agrar- und Ernährungssektor

WBAE, Uni Hohenheim, Uni Göttingen

LkSG, EUDR, CSDDD – hinter diesen Akronymen verstecken sich neue Regelungen, die Unternehmen für ihre Lieferketten stärker in die Verantwortung nehmen. Allgemein liegt der Fokus dabei auf Menschen- und Arbeitsrechtsrisiken sowie Umweltrisiken, die Unternehmen bei ihren Lieferanten in den Blick nehmen müssen. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) trat für große Unternehmen bereits 2023 in Kraft. Die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) wurde Ende 2022 auf EU-Ebene vereinbart, und Unternehmen sowie Behörden bereiten sich derzeit auf ihre Umsetzung vor. Die Einigung auf eine EU-Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten für Lieferketten (CSDDD) war zuletzt sehr holprig, aber gelang in letzter Minute. In den kommenden Jahren müssen alle großen Unternehmen, die in der EU ihre Waren auf den Markt bringen wollen, ihren Sorgfaltspflichten nachkommen – so auch Unternehmen des Agrar- und Ernährungssektors.

Insbesondere die Bedeutung der Sorgfaltspflichtenregelungen für den Agrar- und Ernährungssektor hat der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in seinem aktuellen Gutachten beleuchtet und Empfehlungen für eine wirkungsvolle Umsetzung erarbeitet. Aufbauend auf diesem Gutachten und mit vielen weiteren Expertinnen und Experten werden in einer öffentlichen Vorlesungsreihe unterschiedliche Aspekte der neuen Sorgfaltspflichtenregelungen präsentiert und diskutiert. Darunter fallen erste Umsetzungserfahrungen von Seiten der Unternehmen und der verantwortlichen Behörden, das Zusammenspiel mit der Handelspolitik, die Rolle von Zertifizierungen und Beschwerdemechanismen, rechtliche Herausforderungen sowie die Einbindung von existenzsichernden Einkommen und Löhnen und das Recht auf Nahrung in unternehmerische Sorgfaltspflichten.

Die Auftaktveranstaltung der öffentlichen Vorlesungsreihe „Unternehmerische Sorgfaltspflichten im Agrar- und Ernährungssektor“ findet am Montag, dem 22. April, von 16 bis 17.30 Uhr zum Thema „Was bedeuten verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen des Agrar- und Ernährungssektors?“ statt. Nach Vorträgen von Professorin Dr. Christine Wieck der Universität Hohenheim und Mitglied des WBAE sowie von Nicola Brandt, Leiterin des OECD Berlin Centre, wird Zeit für Fragen und Austausch mit dem Publikum sein

Wo? Zoom-Webinar
Anmeldung unter: https://uni-goettingen.zoom-x.de/webinar/register/WN_1_wUupwOSC6Z82ROYM7grQ

22.04.2024, 16:00 - 17:30 Uhr
29.04.2024, 16:00 - 17:30 Uhr
06.05.2024, 16:00 - 17:30 Uhr
13.05.2024, 16:00 - 17:30 Uhr
27.05.2024, 16:00 - 17:30 Uhr
03.06.2024, 16:00 - 17:30 Uhr
10.06.2024, 16:00 - 17:30 Uhr
17.06.2024, 16:00 - 17:30 Uhr