Personalie

Marion Johannsen erhält Würde einer Ehrensenatorin  [08.04.19]

Mit ihrer höchsten Auszeichnung hat die Universität Hohenheim die Juristin Marion J. Johannsen geehrt: Am 5. April 2019 erhielt sie in einer feierlichen Zeremonie im Balkonsaal des Schlosses die Würde einer Ehrensenatorin als Anerkennung für ihr außergewöhnliches Engagement. Über viele Jahre hat Marion Johannsen die Universität Hohenheim mitgeprägt. Neun Jahre lang war sie Mitglied des Universitätsrats, sechs davon als Vorsitzende des Gremiums. Sie ist Vorsitzende des Advisory Boards der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und Vorsitzende des Stiftungsrats der Hohenheimer Universitätsstiftung.

Senatorin e.h. Marion J. Johannsen | Bildquelle: Universität Hohenheim


„Die Universität kann sich glücklich schätzen, eine Freundin wie Frau Johannsen zu haben. Dank und Wertschätzung durch die Auszeichnung mit der Ehrensenatorinnenwürde auszusprechen ist ein angemessenes Zeichen der Verbundenheit“, betonte Rektor Prof. Dr. Stephan Dabbert in seiner Laudatio.

Der Universitätsrat hat sich unter Marion Johannsens Leitung auf die strategischen Fragestellungen der Universität konzentriert. Ihr Engagement richtete sich darauf, die Institutionen der Universität und die Menschen dahinter zusammenzuführen. Sie sorgte für eine Identifikation mit der Universität und ihren Zielen – sowohl bei den Universitätsangehörigen als auch bei den Mitgliedern des Gremiums.

„Der von ihr ausgerufene ‚Hohenheim Spirit‘ steht für diese Gemeinsamkeit in der Entwicklung einer noch besseren, leistungsstärkeren und dynamischeren Universität“, bekräftigte Prof. Dr. Dabbert. Johannsen sei häufiger Gast an der Universität und kenne viele Universitätsmitglieder persönlich. „Das Interesse, das sie den Hohenheimer Menschen und Themen entgegenbringt, ist außergewöhnlich und zeugt von einer tiefen persönlichen Verbundenheit.“

Dabei suche sie auf allen Ebenen den Dialog – mit Studierenden, dem akademischen Mittelbau und dem Personalrat ebenso wie mit Professorinnen und Professoren und den Leitungsgremien. Auch ihr weit verzweigtes politisches und gesellschaftliches Netzwerk habe Johannsen stets zum Wohle der Universität eingesetzt: „Die Universität Hohenheim hatte sie bei ihren vielfältigen beruflich veranlassten und privaten Reisen in alle Welt stets im Gepäck“, konstatierte der Rektor. „Sie war und ist die beste Botschafterin, die Hohenheim sich wünschen kann.“


Zur Person Marion J. Johannsen

Marion J. Johannsen, geboren am 30. Juni 1950 in Lahr, hat an den Universitäten Mannheim, Bonn und Frankfurt am Main Rechtswissenschaften studiert. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung befasste sich Johannsen als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Ausländisches und Internationales Recht der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt mit internationalem Recht und Rechtsvergleichung und an der London School of Economics mit Europäischem Gemeinschaftsrecht.

Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung war Johannsen seit Ende der 1970er Jahre für Südwestmetall, den Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V., tätig. Seit 2001 bis zum Eintritt in den Ruhestand im Juli 2018 war sie außerdem Geschäftsführerin der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände e.V. In dieser Funktion hat Johannsen zahlreiche Mandate bei den Arbeitgeber-Spitzenverbänden und bei Ministerien auf Landes- und Bundesebene wahrgenommen.

Bemerkenswert ist ihr ehrenamtliches Engagement, nicht nur für die Universität Hohenheim: Johannsen ist seit 1978 ehrenamtliche Richterin in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden-Württemberg. Für die CDU war sie Mitglied im Stuttgarter Gemeinderat. Darüber hinaus engagierte sich Johannsen unter anderem in Konvent und Kuratorium der Evangelischen Akademie Bad Boll, im Kuratorium der Führungsakademie Baden-Württemberg, als Präsidentin des Landeskomitees Baden-Württemberg der Europäischen Bewegung sowie als Präsidentin der Deutsch-Spanischen Gesellschaft Baden-Württemberg e.V.

Ehrensenatoren der Universität Hohenheim


Veröffentlichung von Personalia
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