Klarstellung:
Glücksspiel-Forschung fordert Aufsichtsbehörde der Länder  [14.03.19]

Aktuelle Berichterstattung spricht fälschlicherweise von „Bundesbehörde“ / Uni Hohenheim stellt klar: die Forschungsstelle Glücksspiel propagiert Gemeinschaftsbehörde der Länder

Die Regulierung des Glücksspiels ist Sache der Bundesländer. An der gestrigen Pressekonferenz anlässlich des Glücksspiel-Symposiums an der Universität Hohenheim in Stuttgart haben daher die Forschungsstelle Glücksspiel und Landtagsabgeordnete eine länderübergreifende Aufsichtsbehörde gefordert, die für die Regulierung des Online-Glücksspiels zuständig sein soll. „Fälschlicherweise wurden wir in einigen Medien mit der Forderung nach einer Bundesbehörde zitiert. Bei der Pressekonferenz war jedoch immer von einer länderübergreifenden Behörde die Rede“, betont Prof. Dr. Tilman Becker, der Leiter der Forschungsstelle, in Reaktion auf die aktuelle Medien-Berichterstattung.


Der Glücksspiel-Markt boomt, doch es gibt keinen Schutz der Verbraucher vor den Gefahren der Sucht, des Betrugs, der Manipulation und der Kriminalität. Die Glücksspiel-Forscher appellieren daher an die Politik und fordern wirksame Maßnahmen für den Jugend- und Spielerschutz.

„Der Staat muss seinen Aufgaben besser nachkommen – und dazu braucht es eine bundesweite Aufsichtsbehörde“, erklärt Prof. Dr. Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle an der Universität Hohenheim. Doch da Glücksspiel in die Zuständigkeit der Länder falle, könne dies keine Bundesbehörde sein. „Die Option wäre vielmehr eine Gemeinschaftsbehörde der Länder in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts. Sie müsste die Regulierung des Online-Glücksspiels, also die Genehmigung, die Überwachung und den Vollzug übernehmen“, so der Experte.


Vollständige Pressemitteilung zum Glücksspiel-Symposium
https://www.uni-hohenheim.de/pressemitteilung?tx_ttnews%5btt_news%5d=42923

HINTERGRUND: Forschungsstelle Glücksspiel

Die Forschungsstelle Glücksspiel beleuchtet die verschiedenen Aspekte des Glücksspiels interdisziplinär und nach wissenschaftlichen Methoden. Sie ist eine universitäre Einrichtung, die keine privatwirtschaftlichen Ziele verfolgt.

Unterstützt wird die Arbeit der Forschungsstelle von 25 Personen mit unterschiedlichem wissenschaftlichem Hintergrund. Zu ihren Tätigkeiten gehört das jährliche Symposium Glücksspiel, Expertenbeiträge zu Anhörungen des Bundestages und der Länderparlamente, Publikationen und eine Schriftenreihe zu Themen wie Soziale Kosten des Glücksspiels, Verfügbarkeit und Sucht oder die Regulierung der Werbung für Produkte mit Suchtgefährdungspotential.

Im Internet veröffentlicht die Forschungsstelle umfassende Informationen zu Marktdaten, Daten und Erkenntnissen der Suchtforschung, Gerichtsurteile, Regulierungsoptionen u. a. Mit einem Newsletter verbreitet sie regelmäßig aktuelle Informationen aus Politik, Recht und Wissenschaft insbesondere der Suchtforschung auf Deutsch und Englisch. International kooperiert sie beispielsweise mit der European Association for the Study of Gambling (EASG). Weitere Informationen unter https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de und auf Twitter @Hohenheim_GRC

Text: Elsner

Kontakt für Medien:

Prof. Dr. Tilman Becker, Universität Hohenheim, Geschäftsführender Direktor der Forschungsstelle Glücksspiel
T 0711 459 22599, E tilman.becker@uni-hohenheim.de


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