Landesrektorenkonferenz BaWü:
Zwölf Punkte-Programm für den Hochschulbau  [19.10.17]

Vorstellung der Empfehlungen der Kommission zur Finanzierung
des universitären Hochschulbaus in Baden-Württemberg

Die Universitäten des Landes brauchen dringend einen Abbau des Sanierungs- und Modernisierungsstaus, weniger Detailsteuerung des Finanzministeriums und mehr Freiheiten, Gebäude in Eigenverantwortung zu errichten. Zu diesem Schluss kommt eine hochkarätig mit externen Experten besetzte Kommission unter Leitung des Generalsekretärs der Volkswagenstiftung, Dr. Wilhelm Krull. Der Bericht der Kommission, der ein Zwölf-Punkte-Programm für den Hochschulbau in Baden-Württemberg vorschlägt, wurde am 19. Oktober 2017 in Stuttgart veröffentlicht.

 
Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz und Rektor der Universität Stuttgart, Prof. Dr. Wolfram Ressel, begrüßte die Empfehlungen nachdrücklich. Ihre Umsetzung sei dringend gefordert, da sich in den letzten Jahrzehnten ein Sanierungsstau in Milliardenhöhe gebildet habe. Zudem werde das Bauen immer langwieriger und teurer, da auf Seiten des Landes zu viele Bereiche beteiligt seien.

Er sagte: „Der Bericht ist ein Weckruf an die Politik, hier tätig zu werden. Wir brauchen nicht nur Mittel für die Sanierung und für den Neubau von Gebäuden, wir brauchen auch die Möglichkeit, selbst als Bauherren tätig zu werden. Das verwehrt uns das Finanzministerium seit Jahren, obwohl wir viele Gebäude zum großen Teil oder sogar ganz aus eigenen Mitteln bezahlen, die eigentlich für Forschung und Lehre gedacht sind.“

Prof. Dr. Ressel bedankte sich sehr bei der Expertengruppe für ihre kenntnisreiche und weitsichtige Arbeit. Man werde nun zügig Gespräche mit dem Land zur Umsetzung der Empfehlungen führen.

Die zwölf Punkte im Einzelnen:

  1. Erste Priorität muss es sein, den aufgelaufenen Sanierungs- und Modernisierungsstau zügig und effizient abzubauen. Darüber hinaus sollten soweit wie möglich weitere strategisch bedeutsame Zukunftsinvestitionen in die baulich-technische Infrastruktur getätigt werden.
  2. Es ist notwendig, stärker als bisher übergreifend strategisch zu planen, bestehende Standorte weiterzuentwickeln und zu profilieren.
  3. Planung, Genehmigung und Umsetzung von Bauvorhaben zwischen den Beteiligten sollten besser koordiniert, schneller durchgeführt und verbindlicher gestaltet werden.
  4. Die Universitäten müssen die sich wandelnden Forschungserfordernisse und die digitale Infrastruktur in die weitere Planung von Anfang an einbeziehen.
  5. Bei der Nutzung von Gebäuden kann die Effizienz erheblich gesteigert werden.
  6. Es erscheint wünschenswert, den Universitäten innerhalb eines definierten Rahmens die Bauherreneigenschaft zu übertragen.
  7. Es gilt, ein professionelles Cash-Flow-Denken zu etablieren.
  8. Zuwendungsgeber und Universitäten müssen künftig mit auskömmlichen Overheads planen.
  9. Es ist geboten, Betreibermodelle stärker als bisher in den Blick zu nehmen und Bauunterhaltskosten von Anfang an einzuplanen.
  10. Das Land sollte gemeinsam mit den Universitäten eine proaktive Fundraising-Strategie entwickeln und sie durch Matching Funds attraktiv gestalten.
  11. Alternative Finanzierungsmodelle sollten erprobt werden.
  12. Das Kooperationsverbot im Hochschulbau sollte aufgehoben und das Zusammenwirken von Bund und Ländern im gesamten Bereich der Infrastrukturplanung und -finanzierung neu gestaltet werden.

Die Langfassung des Berichts ist unter www.lrk-bw.de/index.php/stellungnahmen verfügbar; die Datengrundlagen können bei Bedarf bei der LRK-Geschäftsstelle angefordert werden.

Text: Landesrektorenkonferenz Baden-Württemberg

Kontakt für Medien:

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T 0711-12093360


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