Studiengebühren in Baden-Württemberg: Nicht sozialverträglich!  [03.05.17]

Landtag beschließt Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer / Gebühren-Kritiker drängen auf Rechtsverordnung mit mehr Ausnahmen für Studierende aus Entwicklungsländern

Über zwei Drittel der von dem Gesetz betroffenen Studierenden aus Nicht-EU-Ländern an Universitäten in Baden-Württemberg stammen aus Entwicklungsländern. Daher haben führende Entwicklungsexperten das Gesetz im Vorfeld als nicht sozialverträglich und nicht vereinbar mit den globalen Zielen für eine nachhaltige Entwicklung kritisiert. Aber auch nach diesem öffentlichen Aufruf von Entwicklungsexperten sowie weitreichenden Protesten von Universitätsmitarbeitern, Studierenden, Gewerkschaften, Kirchen und zivilgesellschaftlichen Verbänden hat der Landtag Baden-Württembergs das Gesetz heute ohne Erweiterung der Ausnahmen verabschiedet. Nur für einen Bruchteil der Studierenden aus Entwicklungsländern, so die Kritik von Entwicklungsexperten, sei im Gesetz eine Befreiung von den Gebühren vorgesehen, die 1500 Euro pro Semester betragen. Die Fachleute für Entwicklungszusammenarbeit fordern nun die notwendigen Ausnahmeregelungen für Studierende aus Entwicklungsländern über eine Rechtsverordnung möglich zu machen.


„Wir sind sehr enttäuscht über das Gesetz, das heute verabschiedet wurde“, erklärt Claudia Duppel, Geschäftsführerin des Dachverbands Entwicklungspolitik Baden-Württemberg e.V. (DEAB) und Mit-Initiatorin des Aufrufs „Keine Studiengebühren für Studierende aus Entwicklungsländern“. In dem Aufruf werde auch deutlich darauf hingewiesen, dass die Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer/-innen ein besonders problematisches Signal in einer Zeit setze, in der immer mehr Staaten eine nach innen gekehrte und auf Ausgrenzung zielende Politik betrieben.

Auch nach Verabschiedung des Gesetzes sei es immerhin noch möglich, Ausnahmen für mehr Sozialverträglichkeit und Entwicklungsförderung festzulegen, so Prof. Dr. Regina Birner von der Universität Hohenheim, die den Aufruf der Entwicklungsexperten mitorganisiert hat.

Denn: Laut Gesetzesentwurf habe das Wissenschaftsministerium die Möglichkeit, in einer Rechtsverordnung Gebührenermäßigungen oder -befreiungen anzuordnen. „Diese Möglichkeit gilt es nun möglichst schnell zu nutzen, um mehr Studierende aus Entwicklungsländern zu entlasten.“


Sinnvolle Entwicklungszusammenarbeit braucht mehr Ausnahmeregelungen

Im Vorfeld der heutigen Plenarsitzung habe das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst bislang auf die bereits vorgesehenen Ausnahmeregelungen verwiesen: Von den 1500 Euro Gebühren pro Semester ausgenommen sind unter anderem Bildungsinländer und Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive. In der Erläuterung zum Gesetzentwurf kündigt das Ministerium außerdem an, durch eine Verordnung auch Ausnahmen für Studierende in postgraduierten Studiengängen mit besonderem entwicklungspolitischem Bezug zu ermöglichen, allerdings nur für Studierende dieser Studiengänge, die ein Stipendium haben oder aus besonders armen Ländern kommen.

Die Universitäten könnten zudem selbst besonders begabte internationale Studierende ganz oder teilweise von den Gebühren befreien. Diese Befreiung dürften allerdings nicht mehr als fünf Prozent der internationalen Studienanfänger bekommen.

„Damit nutzen die Ausnahmeregelungen einem viel zu geringen Anteil der Studierenden aus Entwicklungsländern“, kritisiert Prof. Dr. Birner. Zwei Drittel der Studierenden aus einkommensschwachen Ländern müssten laut einer Erhebung des Deutschen Studentenwerks ihren Lebensunterhalt durch Arbeit neben dem Studium verdienen. Zusätzlich dazu jedes Semester 1500 Euro für die Gebühren zu erwirtschaften sei kaum möglich.


Experten kritisieren: Studiengebühren behindern die Entwicklungszusammenarbeit

Mit der Ausbildung internationaler Studierender an seinen Universitäten trage das Land Baden-Württemberg zur Entwicklungsförderung der ärmsten Länder bei – ein Ziel, zu dem sich die Landesregierung auch in ihrem Koalitionsvertrag verpflichtet habe. Das neue Gesetz zur Einführung von Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer sei deshalb in den vergangenen Wochen auf heftige Kritik von Experten für Entwicklungszusammenarbeit gestoßen.

Bereits Mitte April hatten sich über 50 Expertinnen und Experten aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in einer Erklärung gegen die Studiengebühren ausgesprochen. Ihre Kritikpunkte: Die Gebühren für Studierende aus Entwicklungsländern schadeten der Entwicklungszusammenarbeit, stünden im Widerspruch zu den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und seien nicht sozialverträglich.

Hinzu komme, dass gerade entwicklungsorientierte internationale Studiengänge von den Studiengebühren betroffen seien und ihre Studierenden nun verlieren würden. Studierende aus Entwicklungsländern wählten häufig umweltorientierte Studiengänge, die es ihnen ermöglichen, die Probleme in ihren Heimatländern besser zu lösen, so Prof. Dr. Birner. Beispiele dafür seien internationale Studiengänge zu Themen wie erneuerbare Energien, nachhaltige Stadtentwicklung, ökologischer Landbau und Bioökonomie, die an den Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg mit dem Ziel der Internationalisierung und der Förderung einer globalen nachhaltigen Entwicklung eingerichtet wurden.

Nach dem Studium in Deutschland besetzten die Absolventinnen und Absolventen in ihren Heimatländern als Fach- und Führungskräfte oft Schlüsselpositionen in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Auch unterstützten sie die wirtschaftliche und kulturelle Kooperation mit Deutschland, das für ein export-orientiertes Land wie Deutschland einen großen Vorteil darstelle. „Wenn keine weitergehenden Ausnahmen für Gebührenbefreiungen erfolgen“, so Prof. Dr. Birner, „dann werden die Möglichkeiten der Universitäten, sich international auszurichten und ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten, durch das heute verabschiedete Gesetz massiv eingeschränkt.“

Text: Barsch / Klebs

Kontakt für Medien:

Prof. Dr. Regina Birner, Universität Hohenheim, Leiterin des Lehrstuhls für Sozialen und institutionellen Wandel in der landwirtschaftlichen Entwicklung
T 0711 459 23517, E Regina.Birner@uni-hohenheim.de

Claudia Duppel, Dachverband Entwicklungspolitik Baden-Württemberg e.V. (DEAB), Geschäftsführerin
T 0711 66487360, E claudia.duppel@deab.de


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