Illegaler Genreis:
„Kontrolle bei illegalen Produkten bleibt problematisch“  [12.09.06]

Drei Fragen an Professor Dr. Michael Kruse, Experte für Nachweisverfahren gentechnisch veränderter Organismen

Im Warensortiment eines Discounters und in über 100 Reismühlen soll gentechnisch veränderter Reis gefunden worden sein, der illegal in die EU eingeführt wurde. Sind unsere Analyse-Verfahren zu schlecht?

Professor Dr. Kruse: Dass die Kontrolleure fündig geworden sind, ist erstmals ein Beleg dafür, dass die Analyse-Verfahren zuverlässig sind und angewandt werden. Ein grundsätzliches Problem ist allerdings, dass wir erst dann einen Nachweis entwickeln können, wenn wir das gentechnisch veränderte Produkt kennen. Hersteller, die ein Produkt in den Markt einführen, müssen solche Nachweisverfahren sogar selbst vorlegen. Bei dem verbotenen Genreis LL601 handelte es sich ja um eine Entwicklung, die gar nicht am Markt ist, sondern offensichtlich unkontrolliert in den Anbau kam. Solche Entwicklungen lassen sich nur schwer oder gar nicht nachweisen.

Können wir folglich damit rechnen, dass unsere Nahrungsmittel unerkannt noch mehr gentechnisch veränderte Produkte enthalten?

Prof. Dr. Kruse: Wenn Sie Szenarien wie beim aktuellen Fall zu Grunde legen, lässt es sich zumindest nicht völlig ausschließen. Generell haben wir in der EU jedoch ein sehr hohes Kontrollniveau, das sehr hohen Aufwand nach sich zieht und sich aus wissenschaftlicher Sicht sogar in manchen Bereichen reduzieren ließe.

Welche technischen Anforderungen gibt es für eine saubere Analyse?

Professor Dr. Kruse: Bei der Analyse werden die Körner fein vermahlen, gut vermischt und davon eine kleine Probe von zirka einem halben Gramm genommen. Daraus extrahieren wir DNA, die wird aufgereinigt, vervielfältigt und mit der gleichen Methode untersucht, mit der Kriminologen auch den sogenannten genetischen Fingerabdruck erstellen. Daran prüfen wir, ob der für die gentechnische Veränderung charakteristische Bereich in der DNA zu finden ist.

Wichtig ist, dass die Probe groß genug und fein genug vermahlen ist, so dass theoretisch jedes Korn, das in der Stichprobe ist, auch im DNA-Extrakt enthalten ist. Voraussetzung dabei ist, dass Sie die gentechnische Manipulation kennen, d.h., Sie brauchen zum Vergleich eine Referenzprobe aus dem Material, das gentechnisch verändert wurde. Wichtig sind außerdem das Referenzmaterial, sehr hohe technische Anforderungen und der Grundsatz, sehr sehr sauber zu arbeiten, damit nicht Stäube aus einer Probe die nächste Probe verunreinigen.

Zur Person:

Professor Dr.sc.agr. Michael Kruse ist Inhaber des Lehrstuhls für Saatgutwissenschaft und -technologie am Institut für Pflanzenzüchtung, Saatgutforschung und Populationsgenetik der Universität Hohenheim. Zu seinen wissenschaftlichen Schwerpunkten gehört die Entwicklung von Nachweisverfahren für gentechnisch veränderte Organismen, vor allem in Saatgut.

Kontakt für Medien:

Professor Dr.sc.agr. Michael Kruse, Lehrstuhl für Saatgutwissenschaft und -technologie,
Universität Hohenheim,
Tel.: 0711 459-22706,
E-Mail: mkruse@uni-hohenheim.de


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