Kanzlerwahl:
Universitätsrat & Senat wählen am 2. Dezember in öffentlicher Sitzung [25.11.15]
2. Dezember 2015 , 10:00 Uhr, Universität Hohenheim, Schloss Hohenheim
In den vergangenen Wochen hatte sich die gemeinsame Findungskommission von Universitätsrat und Senat auf einen Wahlvorschlag für die vakante Kanzlerstelle der Universität Hohenheim geeinigt. In den vergangenen Tagen erteilte das Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Kultur (MWK) das gesetzlich vorgeschriebene Einvernehmen. Zur Wahl steht demnach Dr. Katrin Scheffer, die derzeitige Leiterin des Rektoratsbüros der Universität Hohenheim. Die Wahl findet in einer gemeinsamen Sitzung beider Gremien unter Leitung von Marion Johannsen als Vorsitzende des Universitätsrates statt. Geplanter Dienstbeginn laut Ausschreibung ist der 1. April 2016.
Auf die Ausschreibung vom 25.8.2015 hatten sich insgesamt 25 Personen beworben. Davon zog die Findungskommission sechs Personen in die engere Wahl. Von ihnen nahmen fünf die Einladung zu einem Auswahlgespräch an.
Die Ausschreibung war notwendig geworden, nachdem die vorherige Kanzlerin Julia Henke aus gesundheitlichen Gründen zum 1. August 2015 ihr Rücktrittsgesuch beim Wissenschaftsministerium eingereicht hatte. Diesem war in der Folge stattgegeben worden.
Am 9.11.2015 formulierte die Findungskommission ihren Wahlvorschlag, zu dem das MWK mit Schreiben vom 13.11.2015 sein Einvernehmen erteilte. Den Vorsitz der Findungskommission hatte gemäß Landeshochschulgesetz Frau Johannsen als Vorsitzende des Universitätsrates inne. Der Findungskommission gehörten außerdem zwei Vertreter des Senates, eine weitere Vertreterin des Universitätsrates sowie beratend die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Hohenheim und eine Vertreterin des MWK an. Der Rektor nahm auf Einladung der Vorsitzenden als Gast an den Auswahlgesprächen teil. Eer hat nach § 18 Abs. 4 Landeshochschulgesetz ebenfalls ein Vorschlagsrecht und übermittelte seinen Wahlvorschlag vom 9.11.2015 – personenidentisch mit dem der Findungskommission – dem MWK.
Die Details zum Wahlverfahren regelt das Landeshochschulgesetz in § 18.
Findungskommission beschränkt sich auf einen Wahlvorschlag
Mit ihrem Wahlvorschlag setzt die Findungskommission auf eine interne Bewerberin. „Nach Sichtung aller Unterlagen und einer strukturierten Befragung habe sich Dr. Scheffer von allen Kandidatinnen und Kandidaten am überzeugendsten dargestellt. So sei die Findungskommission zu dem Schluss gekommen, ihren Wahlvorschlag allein auf Dr. Scheffer zu beschränken. Laut Landeshochschulgesetz ist die Findungskommission zu bis zu drei Wahlvorschlägen berechtigt.
Vor allem als Leiterin des Rektoratsbüro habe sie bislang bereits eine große thematische Bandbreite zu verantworten gehabt. Dabei stellte sie u.a. mit dem Qualitätsmanagement die Fähigkeit unter Beweis, Strukturen und Abläufe kontinuierlich zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Verantwortlich für viele Querschnittsthemen sei es bezeichnend für ihre Arbeit, verschiedene Abteilungen und Einrichtungen zu vernetzen und funktionierende Schnittstellen zu schaffen.
„Gerade dieser Ansatz, Aufgaben vernetzt und zielorientiert statt nur in herkömmlichen Organisationsstrukturen zu denken, scheint uns ein vielversprechender Ausgangspunkt für eine Kanzlerschaft, die die permanent notwendigen Weiterentwicklungen einer dynamischen, serviceorientierten und effizienten Verwaltung gewährleistet, um der Forschung und Lehre als Kernaufgaben der Universität die notwendige Entfaltungsmöglichkeit zu bescheren“, so die Vorsitzende der Findungskommission.
In mehreren Projekten und Vorarbeiten für Rektoratsmitglieder habe Dr. Scheffer vor allem auch eine besondere Kompetenz in der Personal- und Wirtschaftsverwaltung unter Beweis gestellt. Dazu gehörten u.a. die Weiterentwicklung der Landesanstalt für Landwirtschaftliche Chemie sowie die Entflechtung der Staatsschule für Gartenbau.
„Bei beiden Projekten waren hochkomplexe und sehr facettenreiche Ressourcen-Aspekte zu berücksichtigen. Hier hat Dr. Scheffer maßgeblich die Grundlagen für die Entscheidungen des Rektorates und die Verhandlungsstrategie der Universität geschaffen. Das gleiche gilt für eine Reihe von Positionspapieren und Hintergrunddossiers für Rektoratsmitglieder und ihre Arbeit.“
Voraussichtlicher Dienstbeginn am 1. April 2016 - Amtszeit von sechs Jahren
Als voraussichtlichen Dienstbeginn hatte die Universität Hohenheim in ihrer Ausschreibung den 1. April 2016 angegeben. Die Dauer der Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Text: Klebs