Allergien und Lebensmittelrecht:
Was hilft uns die kommende Gesetzesvorschrift? [06.10.05]
Ernährungsfachtagung an der Universität Hohenheim
Pressekonferenz am 14. Oktober, 12.45 Uhr, Biologiezentrum, Garbenstraße 30
Ein neues Gesetz soll Allergikern mehr Transparenz garantieren: Ab November 2005 tritt das Gesetz zur Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln in Kraft. Danach müssen Zutaten, die in Europa zu den häufigsten Auslösern von Lebensmittelallergien gehören, immer auf der Verpackung angegeben werden.
„In Deutschland – wie in vielen anderen Ländern Europas - haben allergische Erkrankungen in den letzten Jahren zugenommen", bilanziert Prof. Dr. Christiane Bode, Ernährungswissenschaftlerin der Universität Hohenheim und Sektionsleiterin der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. in Baden-Württemberg. Auf einer Pressekonferenz und ihrer Fachtagung für Lehr- und Beratungskräfte am 14. Oktober 2005 geht die Sektion Baden-Württemberg der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) der Frage nach, inwieweit die Betroffenen von dieser neuen Kennzeichnungsregelung profitieren und ob der neuen Regelung auch Grenzen gesetzt sind.
Neben Grundlagenvorträgen zu den Themen Lebensmittelallergien, Allergieprävention von Anfang an und Sachstand zum Lebensmittelrecht werden Experten aus Lebensmittelrecht, Industrie, Handel, Handwerk und Betroffene über das Thema "Deklaration von Allergenen - Pro und Contra" diskutieren. Ob das allergene Potenzial durch Lebensmittelverarbeitung veränderbar ist und wie die Deklaration in der Praxis umgesetzt wird, sind weitere Aspekte des Vortragsprogramms. Ergänzt wird die Fachtagung durch ein umfangreiches Rahmenprogramm mit Informationen, Präsentationen und Materialien zum Thema.
Kontakt für Medien:
Prof. Dr. rer. nat. Christiane Bode, Sektionsleiterin DGE in BaWü
Tel: 0711 459 22295, E-Mail: bodech@uni-hohenheim.de
Dr. Peter Grimm, Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V., Sektion BaWü
Tel. 07181 45862, E-mail grimm@z.zgs.de