Resolution zur Einführung von Studiengebühren:
Senat der Universität Hohenheim pocht auf Chancengleichheit und Verbesserung der Lehre  [13.07.05]

Einmütige Verabschiedung am 13. Juli 2005

Im Fall der Einführung von Studiengebühren muss gewährleistet sein, dass die Chancengleichheit zur Teilnahme an einem universitären Studium gewahrt bleibt. Finanzmittel, die durch Studiengebühren entstehen, sollen den Hochschulen uneingeschränkt zur Verbesserung der Lehre zur Verfügung stehen, Kreditausfälle dürfen nicht zu Lasten der Hochschulen gehen. Dies sind die Kernaussagen einer Resolution an Parlament und Wissenschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg, die der Senat der Universität Hohenheim auf seiner heutigen Sitzung einmütig verabschiedete.

Außerdem fordert der Senat eine garantierte Vorfinanzierung für eingeschriebene Studienberechtigte während der Studienzeit sowie niedrige Zinssätze und ein System der nachlaufenden Zahlungsleistung für alle Studierende, die für die Studiengebühren Kredite aufnehmen müssten. Wichtige Forderung ist, dass Kreditausfälle nicht zu Lasten der Universitäten gehen.

Von den Hochschulen sollen die Finanzmittel aus Studiengebühren uneingeschränkt zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden. Für die genaue Verwendung soll den Studierenden ein Vorschlagsrecht zustehen.

Den genauen Wortlaut der Resolution finden Sie im Anhang.


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