Parkgebühren:
Uni-Senat schlägt Konzept für Parkraum-Management vor  [06.02.19]

Vorschlag an das Land: keine reservierten Plätze und 2 € pro Tag für Uni-Angehörige / Besucher sollen 2 € pro Stunde zahlen / Landesfirma Parken BW signalisiert Zustimmung

Keine reservierten Plätze und Parkgebühren von 2 Euro pro Tag bzw. 2 Euro pro Stunde für Besucher: Mit diesem Vorschlag soll die Universität Hohenheim an das Land Baden-Württemberg herantreten, so der heutige Beschluss des Senats der Universität Hohenheim. Anlass ist die Entscheidung der Landesregierung vom 6. März 2018 auf allen Landesuniversitäten Parkgebühren einzuführen, um die Attraktivität des PKW-Verkehrs zu verringern. Bei dieser Entscheidung haben die Universitäten kein Mitentscheidungsrecht. Sie dürfen aber Vorschläge machen, wie die Parkgebühren erhoben werden. Entscheiden soll die landeseigene Parkraumgesellschaft Parken BW mbH. Das Abstimmungsergebnis des Senates betrug 19 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen. Nein-Stimmen gab es keine.


Kerngedanke des Konzeptes ist es, dass alle Personen gleichberechtigten Zugang zu den begehrten Parkplätzen erhalten. Das ursprüngliche Konzept der Parken BW hatte vorgesehen, fast die Hälfte der Parkplätze jahresweise für Dauerparker zu vergeben. Davon hätte die Universität feste Kontingente für Studierende und Mitarbeiter reservieren können.

Während der Sommermonate zeigte sich, dass sich Personalrat und Studierendenvertreter auf keine Aufteilung der Dauerparkplätze würden einigen können. Damit drohte auf Hohenheims Parkplätzen eine No-Deal-Parkplatzvergabe: Für diesen Fall hatte die Parken BW angekündigt, alle Dauerparkberechtigungen nach dem Windhundverfahren zu vergeben.

Den Durchbruch brachte eine Senatskommission „Parkraummanagement“ mit jeweils drei Mitgliedern von Studierenden, Beschäftigten und Professorenschaft. Im Vorfeld hatte Rektor Prof. Dr. Stephan Dabbert angekündigt, jeden Vorschlag dem Land gegenüber zu unterstützen, der zu einer fairen Verteilung führe und keine Ressourcen der Universität binde.


Einheitliche Preise und eine mögliche Härtefallregelung

Der Tagespreis von 2 Euro soll für Universitätsangehörige und gleichgestellte Personen gelten. Dazu gehören z.B. Angehörige des Studierendenwerkes, des Universitätsbauamtes oder der Staatsschule für Gartenbau. Die Besuchergebühr von 2 Euro pro Stunde gilt auch für Spaziergänger oder Besucher von Unikonzerten am Abend und am Wochenende.

Ein weiterer Vorteil: Die Auslastung der Parkplätze dürfte bei Tages- und Stundentickets wesentlich höher liegen, als mit Dauerparkern. Ein Nachteil: für tägliche Pendler zur Universität dürfte es teurer werden. Denn für ihre Dauerkarten hatte die Parken BW 25 Euro pro Monat vorgesehen.

Um für 2 Euro pro Tag zu parken, benötigen Universitätsangehörige auch einen Parkausweis für 1 Euro pro Monat. Im Gespräch ist auch eine Ausweiskarte mit Guthaben- und Bezahlfunktion. Laut Parken-BW-Geschäftsführer Gebhard Hruby prüft die Landesgesellschaft auch, mittelfristig eine entsprechende App entwickeln zu lassen.

In Härtefällen könnten die neuen Gebühren auch durch eine Sozialklausel ermäßigt werden – so der Beschluss der Landesregierung vom 6. März 2018. Ob es dazu eine landesweite Lösung gibt hängt davon ab, ob Parken BW und die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalratsvorsitzenden des Landes BaWü (ARGE-HPR) eine solche erfolgreich verhandeln.

In allen Fällen behält sich die Parken BW vor, die Preise nach einem Jahr Laufzeit zu überprüfen.


Rektorat will sich dem Vorschlag anschließen, Personalrat muss noch zustimmen

Formell muss der Vorschlag des Senates noch vom Rektorat der Universität bestätigt werden. Dieses hatte jedoch bereits angekündigt, sich dem Vorschlag im Fall eines positiven Abstimmungsergebnisses anzuschließen.

Laut Landespersonalvertretungsgesetz braucht so ein Rektoratsbeschluss auch noch die Zustimmung des örtlichen Personalrates. Erst dann kann der Vorschlag der Universität offiziell der Parken BW unterbreitet werden. Da es sich jedoch nur um einen Vorschlag handelt, ist die Landesfirma in ihrer Entscheidung an den Vorschlag rechtlich nicht gebunden.

Nach aktueller Planung will die Parken BW noch im laufenden Jahr mit den Vorarbeiten für Schranken, Bezahlautomaten und anderer Infrastruktur beginnen. Die Gebühren selbst sollen spätestens im Folgejahr zum Wintersemester 2020/2021 erhoben werden.


HINTERGRUND: Beschluss der Landesregierung zur Einführung von Parkgebühren

Am 6. März 2018 beschloss die Landesregierung von Baden-Württemberg, alle Parkplätze ihrer Universitäten stufenweise in kostenpflichtige Parkplätze umzuwandeln. Ziel der Maßnahme ist es, Klimaschutz und Luftreinhaltung zu verbessern, in dem das Auto an Attraktivität verliert. Bewirtschaftet werden sie von der landeseigenen Parkraumgesellschaft Parken BW.

Bis Frühjahr 2019 kann die Universität Hohenheim noch Vorschläge machen, wie die Parkberechtigungen vergeben werden. Bindend sind sie allerdings nicht.

Sollte die Universität kein Umsetzungskonzept vorlegen, greift nach Auskunft von Parken BW das Standardverfahren: Einen Parkplatz bekommt, wer sich zum Start des Anmeldeportals als erstes bewirbt – und das auf Dauer.

Mehr Infos unter: www.uni-hohenheim.de/mobilitaet-einfuehrung-parkgebuehren


HINTERGRUND: Parkplätze an der Universität Hohenheim

Die Universität Hohenheim besitzt nach eigener Zählung knapp 1.700 Parkplätze – was nach Ansicht vieler Universitätsangehöriger und Anwohner viel zu wenig ist. Das Thema „Parken“ gehört deshalb zu den am emotionalsten diskutierten Standortfaktoren auf und neben dem Campus.

Dem gegenüber steht die Einschätzung der Stadt Stuttgart, die die Zahl der Parkplätze auf das jetzige Maß begrenzt hat. Grundlage dafür ist die baurechtliche Bedarfsermittlung. Darin fließen neben der Zahl der Universitätsangehörigen, Geschäften und gastronomischen Angeboten (Denkbar, Speisemeisterei) auch Faktoren wie die ÖPNV-Anbindung oder Wohnheime auf dem Campus ein.

Tatsächlich sind die Parkplätze über das Jahr hinweg sehr unterschiedlich ausgelastet. Vor allem zu Semesterbeginn wurden in den vergangenen Jahren immer häufiger Feuerwehrzufahrten und Rettungswege zugeparkt. Deshalb lässt die Universität Hohenheim Falschparker in ausgeschilderten Problemzonen regelmäßig abschleppen.

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HINTERGRUND: Mobilitätskonzept der Universität Hohenheim

Unabhängig von den Plänen entwickelte die Universität Hohenheim ein Konzept für eine bessere Mobilität auf und zum Campus, das derzeit Schritt für Schritt umgesetzt werden soll. Das Mobilitätskonzept ist Teil des Masterplans 2030 für Bauen und Mobilität auf dem Campus.

Wichtiger Baustein ist, die ÖPNV-Anbindung zu verbessern. So setzt sich die Universität zusammen mit Bürgerinnen und Bürgern für eine direkte Stadtbahnlinie Campus-City ein. Als eine der prominentesten Forderungen des Bürgerhaushaltes soll dieses Projekt nun in einigen Jahren verwirklicht werden.

Für den Campus plant die Universität Hohenheim ein weitreichendes Maßnahmenbündel, um die Aufenthaltsqualität und Attraktivität für Fahrrad, Fuß und E-Bike zu erhöhen. Dazu gehören verbesserte Wegeführungen, Mobilitätsstationen, sichere Abstell- und Akkuladeplätze, Leihfahrräder, Duschmöglichkeiten und mehr.

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Infoseite Mobilität: alles zum Thema Parken, ÖPNV und mehr

Text: Klebs


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