Als erste Universität in Baden-Württemberg verbessert Hohenheim die Mindestlaufzeit befristeter Verträge von wissenschaftlichen Mitarbeitern [23.09.13]
Senat der Universität verabschiedet einstimmig eine entsprechende Richtlinie
Mit einer neuen Regelung wird die Universität Hohenheim künftig Beschäftigungen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Landesstellen in der Regel auf mindestens drei Jahre und nicht kürzer als ein Jahr befristen. Damit übernimmt Hohenheim eine Vorreiterrolle in Baden-Württemberg: Laut Rektor Prof. Dr. Stephan Dabbert will die Universität so als erste im Land zu kurzen Vertragslaufzeiten entgegenwirken. Nach einer Auswertung der Personalabteilung waren an der Universität Hohenheim im Jahr 2011 rund die Hälfte aller Verträge des sogenannten wissenschaftlichen Mittelbaus auf eine Laufzeit von einem bis zu sechs Monaten befristet.Kurze Beschäftigungsverhältnisse von wissenschaftlichen Mitarbeitern an Universitäten sind landesweit die Regel geworden. Diese kurze Beschäftigungsdauer geht auch darauf zurück, dass die Mitarbeiter zunehmend aus Mitteln von außerhalb bezahlt werden, die nur temporär zur Verfügung stehen. „Landesweit sind mittlerweile 50 % der wissenschaftlichen Mitarbeiter an Universitäten aus Drittmitteln finanziert“, so der Universitätsrektor Prof. Dr. Dabbert. Andererseits finden sich kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse auch an Stellen, wo sie vermeidbar wären. Die jetzt vom Senat der Universität Hohenheim beschlossene Absichtserklärung wolle eine Arbeitskultur etablieren, die die Interessen der Mitarbeiter noch stärker mit einbeziehen.
Die Richtlinie soll auch dabei unterstützen, fakultätsübergreifend einheitliche Strukturen zu schaffen: „Die dezentrale Struktur der Universität mit ihren verschiedenen Instituten war ein Anlass für die Einführung der neuen Regel“, sagt Prof. Dr. Dabbert. In der Erklärung heißt es: „Unter Berücksichtigung der Flexibilität der wissenschaftlichen Institute sollen die aus Haushaltsmitteln getragenen Beschäftigungsverhältnisse in der Regel auf drei Jahre und nicht kürzer als ein Jahr befristet werden.“ Die Richtlinie ermöglicht in begründeten Fällen auch Ausnahmen. Dadurch wird die Flexibilität hinsichtlich der Mittelbewirtschaftung erhalten, was auch für die betroffenen Mitarbeiter Vorteile mit sich bringen kann.
Die Richtlinie will im ersten Schritt eine veränderte Vertragsgestaltung bei den Universitätsinstituten bewirken. Nach drei Jahren soll eine Evaluation erfolgen.
Die Hohenheimer Initiative wird von allen Gruppen der Universität unterstützt. Rektor Dabbert: „Wir wollen verlässliche Arbeitsbedingen, aber ohne bürokratische Fesseln.“ Die Einmütigkeit innerhalb der Universität zeige, dass ein guter Kompromiss gefunden wurde. Die Universität halte eine lokale Lösung des Problems für wesentlich vorteilhafter für alle Beteiligten, als gesetzliche Regelungen, die nicht an die örtlichen Bedingungen angepasst sein können und auch dort wo es sinnvoll ist keine Ausnahmen zulassen.
Text: A. Schmid / Lembens-Schiel