Neue Kalkulationstabelle für die Trennungsrechnung ab 2025 [20.12.24]
Liebe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,
gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ab sofort die neue Kalkulationstabelle für die Trennungsrechnung auf der Website der Abteilung Forschungsförderung (siehe Anhang) mit einer Gültigkeit für das gesamte Kalenderjahr 2025 verfügbar ist. Die alte Kalkulationstabelle hat damit keine Gültigkeit mehr.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass ab 2025 bei den wissenschaftlichen Dienstleistungen (Betrieb gewerblicher Art: Anwendung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse) die Steuer (Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag) verursachergerecht iHv 8% aus den eingehenden Nettoeinnahmen zusätzlich zu dem üblichen Overhead zentral einbehalten wird. Damit sind die anfallenden steuerlichen Belastungen aus Ihren wissenschaftlichen Dienstleistungen abgedeckt.
Bei den F&E-Projekten (Betrieb gewerblicher Art: Auftragsforschung) entfällt diese zusätzliche Abgabe, da die F&E-Projekte davon befreit bleiben.
Um die Planung der Projekte zu erleichtern, wurde die Datei um zwei neue Reiter (bitte den passenden auswählen) ergänzt, die den zentralen Overheadabzug sowie die für das Projekt zur Verfügung stehenden Mittel in den beiden Fällen veranschaulichen soll.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne jederzeit an AF.