Infos zum Praktikum

Agrarbiologie (B.Sc.)

Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der nachfolgenden Ausbildungsberufe, das Aufwachsen auf einem Haupterwerbsbetrieb und Praktika vor Studienbeginn können als betriebliches Praktikum anerkannt werden.

Mindestdauer des Praktikums

  • Acht Wochen in Vollzeit (40 Arbeitstage)
  • Aufteilung der acht Wochen in maximal zwei Abschnitte (nicht kürzer als zwei Wochen je Abschnitt) auf maximal zwei landwirtschaftlichen Betrieben möglich

Wo soll das Praktikum durchgeführt werden?

1. Praktikumsstellen in Deutschland

Das Praktikum muss auf einem staatlich anerkannten Ausbildungsbetrieb für folgende Ausbildungsberufe abgeleistet werden:

  • Biologielaborant
  • Biologisch-technischer Assistent
  • Fachkraft Agrarservice
  • Forstwirt
  • Gärtner
  • Landwirt
  • Landwirtschaftlich-technischer Assistent
  • Landwirtschaftlich-technischer Laborant
  • Milchwirtschaftlicher Laborant
  • Pferdewirt
  • Pflanzentechnologe
  • Tierarzthelfer
  • Tierpfleger
  • Tierwirt
  • Umweltschutztechnischer Assistent
  • Veterinärmedizinisch-technischer Assistent
  • Winzer

2. Praktikumsstellen im Ausland

Der Betrieb muss landestypische Strukturen aufweisen, der Betriebsleiter muss hauptberuflich landwirtschaftlich auf dem Betrieb tätig sein und der Betrieb muss von der Größe und Struktur her landwirtschaftliche Beschäftigungsmöglichkeiten für ein Praktikum bieten.

Ein Praktikum auf einem ausländischen landwirtschaftlichen Betrieb bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Praktikantenamt.

Anfragen bitte per Mail.

Genehmigung durch das Praktikantenamt!

Praktika auf anerkannten Ausbildungsbetrieben müssen vorab nicht genehmigt werden. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte vor Praktikumsbeginn an das Praktikantenamt.

Nachweise

  1. Praktikumsbestätigung und Nachweis Ausbildungsbetrieb, die die Dauer des Praktikums ausweisen muss.
  2. Arbeitstagebuch, das aus insgesamt 8 Arbeitstagebuchblätter (vollständig ausgefüllt) besteht.
    Jedes dieser Blätter muss vom Ausbildungsleiter unterschrieben sein.

Anrechnung anderer Leistungen als Pflichtpraktikum

  • Praktikantenprüfung
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in den oben aufgeführten Ausbildungsberufen
  • Landwirtschaftliche Vorerfahrung (d.h. auf einem landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb aufgewachsen)

Nachweise je nach anzuerkennender Leistung

  1. Praktikantenprüfung... Zeugnis / Bescheinigung
  2. Abgeschlossene Berufsausbildung... Ausbildungszeugnis
  3. Landwirtschaftliche Vorerfahrung... Nachweis über das Aufwachsen auf einem Haupterwerbsbetrieb