Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem der nachfolgenden Ausbildungsberufe, das Aufwachsen auf einem Haupterwerbsbetrieb und Praktika vor Studienbeginn können als betriebliches Praktikum anerkannt werden.
Mindestdauer des Praktikums
Acht Wochen in Vollzeit (40 Arbeitstage)
Aufteilung der acht Wochen in maximal zwei Abschnitte (nicht kürzer als zwei Wochen je Abschnitt) auf maximal zwei landwirtschaftlichen Betrieben möglich
Wo soll das Praktikum durchgeführt werden?
1. Praktikumsstellen in Deutschland
Das Praktikum muss auf einem staatlich anerkannten Ausbildungsbetrieb für folgende Ausbildungsberufe abgeleistet werden:
Der Betrieb muss landestypische Strukturen aufweisen, der Betriebsleiter muss hauptberuflich landwirtschaftlich auf dem Betrieb tätig sein und der Betrieb muss von der Größe und Struktur her landwirtschaftliche Beschäftigungsmöglichkeiten für ein Praktikum bieten.
Ein Praktikum auf einem ausländischen landwirtschaftlichen Betrieb bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Praktikantenamt.
Praktika auf anerkannten Ausbildungsbetrieben müssen vorab nicht genehmigt werden. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte vor Praktikumsbeginn an das Praktikantenamt.
Arbeitstagebuch, das aus insgesamt 8 Arbeitstagebuchblätter (vollständig ausgefüllt) besteht. Jedes dieser Blätter muss vom Ausbildungsleiter unterschrieben sein.
Anrechnung anderer Leistungen als Pflichtpraktikum
Praktikantenprüfung
Abgeschlossene Berufsausbildung in den oben aufgeführten Ausbildungsberufen
Landwirtschaftliche Vorerfahrung (d.h. auf einem landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetrieb aufgewachsen)