Zeitplan & Verfahren

Wahl der Rektorin oder des Rektors  [12.02.25]

Noch ist offen, wer die Amtskette des Rektors bzw. der Rektorin an der Uni Hohenheim künftig tragen wird. Bild: Uni Hohenheim / Scheible

Kurz vor seinem Tod am 1. Oktober hatte Rektor Prof. Dr. Stephan Dabbert die Vorsitzende Universitätsrats noch persönlich gebeten, die Vorbereitung für die Neuwahl in die Wege zu leiten. Inzwischen ist die Stelle öffentlich ausgeschrieben. Läuft alles nach Plan, könnte der Amtsantritt der neuen Rektorin oder des neuen Rektors im 4. Quartal 2025 erfolgen. Der Online-Kurier fasst den aktuellen Stand zusammen.


Voraussichtlich wird das Rektorat der Uni Hohenheim die Vakanz an der Spitze noch bis Oktober oder November im Team überbrücken müssen.

Das klingt nach einer langen Übergangszeit, ist aber eine durchaus übliche Dauer für die Wahl einer neuen Rektorin oder eines neuen Rektors. Denn das Verfahren ist komplex.

Der Ablauf ist im Landeshochschulgesetz (LHG) genau geregelt und soll sowohl eine demokratische Beteiligung als auch eine strategische Auswahl sicherstellen.

Uniratsvorsitzende Dr. Susanne Herre erläutert dem Online-Kurier das Verfahren und den aktuellen Stand.

 

Wichtige Schritte und aktueller Stand im Überblick

  • Bildung einer Findungskommission: Der erste wichtige Schritt war die Einberufung einer Findungskommission durch die Universitätsratsvorsitzende am 18. Oktober. Die Kommission ist für die Stellenausschreibung und Vorauswahl der Kandidat:innen zuständig. Die Vorsitzende des Universitätsrats ist automatisch Mitglied und leitet das Gremium. Der Senat wählt 3 und der Universitätsrat 2 weitere Mitglieder. Ein Mitglied des Wissenschaftsministeriums und die Gleichstellungsbeauftragte sind in beratender Funktion mit dabei. Die Arbeit der Kommission wird durch eine externe Personalagentur unterstützt.
  • Stellenausschreibung: Die öffentliche Ausschreibung läuft seit dem 7. Januar (Zeit online, academics.de und Uni-Homepage) und endet am 23. Februar.
  • Bewerbungsgespräche: Voraussichtlich Ende Februar will die Findungskommission gemeinsam mit der Personalagentur eine Vorauswahl der Bewerber:innen treffen und sie zu den Bewerbungsgesprächen einladen. Diese sind für Ende März/Anfang April geplant.
  • Wahlvorschlag: Die Findungskommission erstellt voraussichtlich im Anschluss an die Vorstellungsgespräche einen Wahlvorschlag mit bis zu drei Namen, der zunächst vom Wissenschaftsministerium bestätigt werden muss. Anschließend wird der Wahlvorschlag dem Senat und dem Universitätsrat vorgelegt.
  • Wahl: Der aktuelle Zeitplan sieht einen Wahltermin am 27. Juni vor. Die Wahl erfolgt in gemeinsamer Sitzung des Senats und des Universitätsrats. Im ersten Teil stellen sich die Kandidat:innen vor. Senat und Universitätsrat entscheiden, ob die Hochschulöffentlichkeit hierzu zugelassen wird. Auch die Kandidat:innen müssen dem zustimmen. Anschließend findet die Wahl durch die Mitglieder der beiden Gremien statt. Kommt die erforderliche Mehrheit (gemäß LHG) nicht zustande, finden bis zu zwei weitere Wahlgänge statt. Sollte auch der dritte Wahlgang nicht erfolgreich sein, muss die Stelle erneut ausgeschrieben werden.
  • Verhandlungen: Nimmt die gewählte Person die Wahl an, beginnt die Phase der Verhandlungen (z.B. über das Gehalt). Sobald sich beide Parteien einig sind, steht der Ernennung durch das Wissenschaftsministerium nichts mehr im Weg.
  • Amtsantritt: Gemäß dem aktuellen Zeitplan könnte der Amtsantritt der neuen Rektorin bzw. des neuen Rektors zum 1. Oktober oder 1. November dieses Jahres erfolgen. Verzögerungen sind jedoch nicht ausgeschlossen, da eine Reihe von Faktoren den Ablauf des Verfahrens beeinflussen können.

 Text: Leonhardmair

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