Update Parkraummanagement

Personalrat lehnt Senats-Vorschlag ab  [21.03.19]

Die Uni Hohenheim kann sich intern auf keinen Vorschlag einigen, wie das vom Land beschlossene Parkraummanagement aus ihrer Sicht gestaltet werden sollte. Zwar hatte eine Senatskommission unter Beteiligung aller Gruppen (Studierende, Beschäftigte, Profs) einen entsprechenden Vorschlag ausgearbeitet, der im Senat auch einen breite Zustimmung fand. Allerdings lehnte der Personalrat das Konzept mit einem Schreiben vom 19. März ab. Aus Sicht von Rektor und Kanzlerin kann die Uni von ihrem Vorschlagsrecht somit keinen Gebrauch machen. Die Entscheidung, wer künftig zu welchen Konditionen auf dem Campus parken darf, liege nun allein bei der landeseigenen Parkraumgesellschaft PBW.


Hintergrund:

  • Auf Beschluss des Landes werden auf den Parkplätze der Landes-Universitäten Gebühren eingeführt. Zuständig für die Umsetzung ist die landeseigene Parkraumgesellschaft PBW.
  • Das Standardverfahren der PBW sieht überwiegend langfristige Parkberechtigungen vor, die nach dem Windhundprinzip vergeben werden – wer zuerst kommt mahlt zuerst. Kosten: 25 € / Monat. Die Uni-Leitung befürchtet jedoch, dass neuangestellte Beschäftigte und die ständig wechselnde Gruppe der Studierenden dadurch benachteiligt würden.
  • Die PBW hat der Uni deshalb bis Frühjahr 2019 eine Frist eingeräumt, um eigene Vorschläge zu machen. Die PBW will diese allerdings nur dann umsetzen, wenn sie aus ihrer Sicht machbar und ökonomisch sind.
  • Auf Anregung des Rektors arbeitete eine Senatskommission mit jeweils 3 Vertretern der Studierenden, der Beschäftigten und der Professorenschaft dazu im letzten halben Jahr einen Vorschlag aus – und stimmte sich auch mit der PBW hinsichtlich der Machbarkeit ab.
  • Der Vorschlag der Kommission hätte vorgesehen, dass es keine Dauerparkberechtigungen und keine reservierten Plätze geben soll. Stattdessen würden alle Uni-Angehörigen einen Tagespreis von 2 € bezahlen. Der Senat stimmte dem Vorschlag im Februar ohne Gegenstimmen zu (19 Ja-Stimmen, 3 Enthaltungen)


Personalrat verweigert Zustimmung

Die Uni-Leitung ist der Auffassung, dass nach dem positiven Votum des Senats auch eine Zustimmung des Personalrats erforderlich ist. Erst danach kann das beschlossene Konzept als offizieller Vorschlag der Uni Hohenheim an die PBW übermittelt werden.

Dazu wird es nun allerdings nicht kommen. Denn der Personalrat verweigerte mit einem Schreiben vom 19.3. seine Zustimmung:

"Das Gremium erkennt an, dass die Universität sich im Zwiespalt zwischen der tatsächlichen verkehrlichen Situation und den Rahmenbedingungen, die aus dem Kabinettsbeschluss zur Parkraumbewirtschaftung erwachsen, um eine allen Mitgliedern weitgehend gerecht werdende Lösung bemüht hat. Es sieht allerdings in dem vorgelegten Parkberechtigungskonzept nicht das Modell, dem er uneingeschränkt zustimmen kann und will."

Als Begründung verweist der Personalrat u.a. auf ein eingeleitetes Beschlussverfahren beim Verwaltungsgericht Stuttgart, das prüfen soll, ob das Ministerium einen Initiativ-Antrag des Personalrats mit eigenen Vorschlägen zum Parkraummanagement rechtmäßig zurückgewiesen hat. Der Personalrat sieht dadurch seine Mitbestimmungsrechte verletzt.

Im Vergleich zu den Vorschlägen des Personalrates, aber auch im Vergleich zum Standardmodell der PBW, würde der Senatsvorschlag für die Beschäftigte Nachteile mit sich bringen, heißt es in dem Schreiben des Personalrats weiter.

So hätten Beschäftigte keine Möglichkeit, eine längerfristige Parkberechtigung zu erhalten, weil es nur noch Tagesparken und damit verbunden eine höhere Parkplatzunsicherheit gäbe. Außerdem hätten Beschäftigte im Durchschnitt höhere Parkplatzkosten pro Monat.

Des Weiteren kritisiert der Personalrat fehlende Mitsprachemöglichkeit bei künftigen Maßnahmen.

Mehr zur Position des Personalrats:


Hintergrund: Senats-Vorschlag

Die Mitglieder der Senats-Kommission hatten sich im Wintersemester überraschend einmütig auf einen gemeisamen Vorschlag geeinigt, der bei der Senatssitzung am 6. Februar 2019 ebenfalls große Zustimmung fand.

Statt Dauerparkberechtigungen mit Kontingenten für einzelnen Gruppen, sollte es gemäß des Senatsvorschlags ausschließlich Tageskarten geben. Alle Uni-Angehörigen hätten somit die gleiche Chance auf einen Parkplatz, wie bisher auch. Da keine reservierten Plätze notwendig sind, könnten die knappen Parkplätze außerdem besser ausgelastet werden.

Allerdings gibt es auch einen Nachtteil: Die PBW hält das Modell in Vorgesprächen zwar prinzipiell für umsetzbar, würde die Gebühren für Uni-Angehörige allerdings auf 2 € pro Tag festlegen (Externe voraussichtlich ca. 2 € pro Stunde). Wer täglich zur Uni kommt, würde bei dem Modell „Tagesparken“ also durchschnittlich 41 € pro Monat bezahlen.

Die Gebühren für Dauerparkberechtigungen lägen laut PBW demgegenüber voraussichtlich lediglich bei 25 € pro Monat. Die Monatsgebühren würden allerdings auch während  Krankheit, Urlaub oder sonstigen Abwesenheiten z.B. in der vorlesungsfreien Zeit oder auf Grund von Teilzeit fällig.

Mehr zum Senatsvorschlag:

 

Uni-Leitung erklärt Suche nach Kompromiss für beendet

Rektor und Kanzlerin kündigen an, die Suche nach einem inneruniversitären Kompromiss nun zu beenden.

„Wir haben den Prozess in der Überzeugung begonnen, dass ein Vorschlag der Universität  gegenüber der PBW im Sinne der Mitbestimmungspflicht grundsätzlich auch durch den Personalrat bestätigt werden muss“, so Uni-Rektor Stephan Dabbert. „Daran wollen wir nun auch festhalten, obwohl unter Juristen inzwischen kontrovers diskutiert wird, ob ein solcher Prozess angesichts des vorliegenden Vorschlags tatsächlich mitbestimmungspflichtig ist.“

Allerdings kündigten Rektor und Kanzlerin an, den Sachverhalt der jüngsten Entwicklung  gegenüber der PBW detailliert zu schildern. Da die PBW auch in die Entwicklung des Vorschlages von Senat und Rektorat involviert gewesen sei, erhalte sie so ein vollständiges Bild der widerstreitenden Sichtweisen an der Universität.

Dazu das Fazit des Rektors: „An sich steht für mich außer Frage, dass der Senat die verschiedenen Gruppen der Universität von allen Gremien am besten repräsentiert. Nun können wir nur hoffen, dass die Parken BW bei der Vergabe der Parkplätze möglichst umsichtig mit ihrem Hintergrundwissen umgeht.“

Weitere Entwicklung offen


Wie es nun weitergeht, ist aus Sicht von Uni-Rektor Stephan Dabbert völlig offen.

Eine Möglichkeit sei, dass die PBW nun ihr Standard-Verfahren anwendet: Dabei werden vor allem langfristige Dauerparkberechtigungen nach dem Windhundverfahren vergeben. Daneben sind auch einige Plätze für Tagesparken (2 € / Tag) vorgesehen. Verwaltungstechnisch sei dies das einfachste Verfahren. Die Uni-Leitung befürchte jedoch, dass neuangestellte Beschäftigte und die ständig wechselnde Gruppe der Studierenden durch ein solches Konzept von Dauerparkplätzen langfristig benachteiligt würden.

Da die PBW die bisherige Diskussion an der Universität intensiv miterlebt habe, sei es jedoch ebenso möglich, dass diese noch einmal andere Vorstellungen entwickle. Fest stehe dabei nur eines: „Das Land wird die Parkplätze an die Landesfirma Parken BW übergeben und wir nutzen nun nicht einmal die Möglichkeit, Wünsche zu äußern", so Dabbert.

Personalrat hält an Initiativ-Antrag fest

Seine eigenen Vorstellungen hatte der Personalrat bereits Ende Juli 2018 in Form eines Initiativ-Antrags vorgebracht. Eine Kernforderung: Bei einem Modell mit Dauerparkberechtigungen (25 € pro Monat) sollen 80% der Dauerparkplätze für Beschäftigte (ohne Profs, inkl. Hiwis) reserviert sein. Für Studierende und Profs verbliebe demnach ein Kontingent von 20%.

Uni-Leitung und Studierendenvertreter hatten dieses Verhältnis als unausgewogen kritisiert. Außerdem vertritt die Uni-Leitung die Auffassung, dass alle Gruppen bei der Ausarbeitung eines Vorschlags einbezogen werden sollen. Das Rektorat hatte den Initiativ-Antrag des Personalrats deshalb abgelehnt.

Stattdessen richtete der Senat auf Anregung des Rektors im Oktober eine Kommission ein, um zu einem konsensfähigen Vorschlag zu kommen. Mitglieder: Jeweils 3 Vertreter der Studierenden, der Beschäftigten und der Professorenschaft.

Der Personalrat war ebenfalls eingeladen, sich in der Kommission zu engagieren, lehnte dies jedoch ab und hält weiter an dem Initiativantrag fest.

Um den Konflikt auf einer höheren Verwaltungsebene zu klären, hatte der Personalrat dazu zunächst ein sogenanntes Stufenverfahren beantragt. Das Ministerium wies diesen Antrag im Oktober jedoch zurück. Begründung: Da die künftige Parkplatzvergabe in die Zuständigkeit der Parken BW falle, könne die Universität dies nicht durch eine Dienstvereinbarung regeln.

Der Personalrat sieht sich durch die Entscheidung des Ministeriums in seinen Rechten verletzt und reichte deshalb im Januar eine Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein.

Text: Leonhardmair

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