Senat schlägt Konzept für Umsetzung des Parkraummanagements vor

Update: Parkgebühren  [06.02.19]

Bild: Uni Hohenheim

Keine reservierten Plätze und Parkgebühren von 2 € pro Tag für Uni-Angehörige bzw. 2 € pro Stunde für Besucher: So könnte das Parkraummanagement auf dem Hohenheimer Campus aussehen. Zumindest, wenn es nach dem Senat der Uni Hohenheim geht. Für das Konzept, das in einer Kommission unter Beteiligung von Profs, Beschäftigten und Studierenden erarbeitet wurden, sprachen sich in der heutigen Sitzungen 19 von 22 Senatsmitgliedern aus (3 Enthaltungen, 0 Nein-Stimmen). Ob der Vorschlag auch tatsächlich umgesetzt wird, ist allerdings noch offen. Zunächst muss der Hohenheimer Personalrat zustimmen. Anschließend entscheidet die landeseigene Parkraumgesellschaft PBW. Unabhängig davon verschiebt sich voraussichtlich der Termin für die Einführung der Gebühren. Laut aktueller Planung der PBW sollen sie jedoch spätestens zum Wintersemester 2020/2021 greifen.


Neu hier? Was bisher geschah:

  • Am 6. März 2018 beschloss die Landesregierung, alle Parkplätze ihrer Universitäten stufenweise in kostenpflichtige Parkplätze umzuwandeln. Ziel der Maßnahme ist es, Klimaschutz und Luftreinhaltung zu verbessern, in dem das Auto an Attraktivität verliert. Bewirtschaftet werden sollen sie von der landeseigenen Parkraumgesellschaft PBW.
  • Bis Frühjahr 2019 kann die Uni Hohenheim noch Vorschläge machen, wie die Parkberechtigungen aus ihrer Sicht vergeben werden sollen. Bindend sind sie allerdings nicht.
  • Sollte die Universität kein Umsetzungskonzept vorlegen, greift nach Auskunft von PBW das Standardverfahren: Einen Parkplatz bekommt, wer sich zum Start des Anmeldeportals als erstes bewirbt – und das auf Dauer.

UPDATE (7.2)

Im Online-Kurier-Interview beantwortet Prof. Dr. Ralf Vögele Fragen zum Senats-Vorschlag. Als Mitglied der Komission "Parkraummanagement" hat der den Vorschlag mit ausgearbeitet. Insgesamt waren in der Kommission 3 Studierende, 3 Beschäftigte und 3 Professoren vertreten.


Gleichberechtigter Zugang zu Parkplätzen

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Im Online-Kurier-Interview beantwortet Prof. Dr. Ralf Vögele Fragen zum Senats-Vorschlag. Als Mitglied der Komission "Parkraummanagement" hat der den Vorschlag mit ausgearbeitet. Insgesamt waren in der Kommission 3 Studierende, 3 Beschäftigte und 3 Professoren vertreten.

Bekomme ich in Zukunft überhaupt noch einen Parkplatz? Diese Sorge trieb Uni-Angehörige in der Debatte um das Parkraummanagement im vergangenen Jahr ganz besonders um. Denn ein erster Vorschlag der PBW hätte vorgesehen, dass fast die Hälfte aller Parkplätze für Uni-Angehörige mit Dauerparkberechtigungen reserviert sein sollen.

Hinsichtlich einer möglichen Kontingentregelung bestand unter den Gruppen an der Uni zunächst wenig Einigkeit. Einen Vorstoß des Personalrats, wonach 80% der Berechtigungsscheine an Beschäftigte vergeben werden sollen (ohne Profs, dafür mit studentischen Hilfskräften), hatten Studierendenvertretern und Rektorat im Sommer zurückgewiesen.

Um einen Vorschlag zu erarbeiten, mit dem alle Gruppen an der Uni leben können, und eine No-Deal-Vergabe nach dem Windhundverfahren abzuwenden, hatte Unirektor Stephan Dabbert im Oktober die Gründung einer Senatskommission angeregt. Jeweils drei Mitglieder der Studierendenschaft, der Beschäftigten und der Professorenschaft haben dort in den letzten Monaten gemeinsam ein Konzept erarbeitet. Dabei hat sich die Kommission auch mit der landeseigenen Parkgesellschaft PBW rückgekoppelt, da sie letztendlich über den Vorschlag der Uni entscheidet.

Das Konzept der Kommission fand auf der Senatssitzung am Mittwochabend breite Zustimmung. Kerngedanke: Alle Personen sollen gleichberechtigten Zugang zu den begehrten Parkplätzen erhalten. Das heißt: Keine Dauerparkerberechtigungen und damit auch keine Notwendigkeit für eine Verlosung oder Kontigentregelung. Alles würde im Wesentlichen so bleiben, wie es ist - außer, dass man in Zukunft für das Parken bezahlt.

Einheitliche Preise

Der Tagespreis von 2 Euro soll für Uniangehörige und gleichgestellte Personen gelten. Dazu gehören z.B. Angehörige des Studierendenwerkes, des Unibauamtes oder der Staatsschule für Gartenbau. Besucher bezahlen 2 Euro pro Stunde. Dieser Tarif gilt auch für Spaziergänger oder Besucher von Unikonzerten am Abend und am Wochenende.

Der Vorteil: Die Auslastung der Parkplätze dürfte bei Tages- und Stundentickets wesentlich höher liegen, als mit Dauerparkern. Der Nachteil: für tägliche Pendler zur Universität dürfte es teurer werden. Denn für ihre Dauerkarten hatte die PBW ursprünglich 25 Euro pro Monat vorgesehen. Gemäß des aktuellen Vorschlags käme man in einem vollen Monat mit 20 Campus-Tagen auf 40 €.  Dafür bezahlt man nur für Tage, an denen man tatsächlich in Hohenheim ist. Die Monatsgebühr beim Modell "Dauerparken" wäre hingegen auch während Urlaub, Krankheit, vorlesungsfreier Zeit etc. fällig.

Um für 2 Euro pro Tag zu parken, benötigen Uniangehörige auch einen Parkausweis für 1 Euro pro Monat. Im Gespräch ist außerdem eine Ausweiskarte mit Guthaben- und Bezahlfunktion. Laut PBW-Geschäftsführer Gebhard Hruby prüft die Landesgesellschaft auch, mittelfristig eine entsprechende App entwickeln zu lassen.

In Härtefällen könnten die neuen Gebühren auch durch eine Sozialklausel ermäßigt werden – so der Beschluss der Landesregierung vom 6. März 2018. Ob es dazu eine landesweite Lösung gibt hängt davon ab, ob die PBW und die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalratsvorsitzenden des Landes BaWü (ARGE-HPR) eine solche erfolgreich verhandeln.

In allen Fällen behält sich die PBW vor, die Preise nach einem Jahr Laufzeit zu überprüfen.

Weitere Schritte

Formell muss der Vorschlag des Senates noch vom Rektorat bestätigt werden. Dieses hatte jedoch bereits angekündigt, sich dem Vorschlag im Fall eines positiven Abstimmungsergebnisses anzuschließen, sofern das Konzept für die Uni kostenneutral ausfällt.

Laut Landespersonalvertretungsgesetz braucht ein solcher Rektoratsbeschluss auch noch die Zustimmung des örtlichen Personalrates. Erst dann kann die Uni den Vorschlag der PBW offiziell unterbreiten.

Da es sich nur um einen Vorschlag handelt, ist die Landesfirma in ihrer Entscheidung rechtlich nicht daran gebunden. In Vorgesprächen mit der Senatskommission hat die PBW jedoch signalisiert, dass sie das Konzept grundsätzlich für umsetzbar hält.

Nach aktueller Planung will die PBW noch im laufenden Jahr mit den Vorarbeiten für Schranken, Bezahlautomaten und anderer Infrastruktur beginnen. Die Gebühren selbst sollen spätestens im Folgejahr zum Wintersemester 2020/2021 erhoben werden. Dies wäre ein Jahr später als bislang angekündigt.

Text: Leonhardmair

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