Update: Rektorat verabschiedet Corona-Leitlinien
Semesterstart auf Sicht [17.04.20]
Es geht weiter! Auch wenn noch immer viele Fragen offen sind, läuft der Studienbetrieb an der Uni Hohenheim, wie angekündigt, am Montag in digitaler Form an. Die wichtigsten Richtlinien und Empfehlungen für das Corona-Ausnahmesemester hat das Rektorat am Freitag in einer Krisensitzung verabschiedet. Sie sollen mindestens alle zwei Wochen der aktuellen Lage angepasst werden. Der Online-Kurier fasst die wichtigsten Punkte und Hintergründe zusammen.
Das Sommersemester wird „ungewöhnlich“, es soll aber kein „verlorenes Semester“ sein, haben die Kultusminister der Länder Anfang April in einer Pressemitteilung betont.
Dieses Ziel verfolgt auch die Uni Hohenheim nach Kräften. Die Vorbereitungen laufen seit Wochen unter Hochdruck. Erschwert werden sie u.a. durch die wechselnden politischen Rahmenbedingungen, die sich aktuell noch immer im Fluss befinden. Auch der weitere Verlauf der Pandemie lässt sich nicht vorhersagen.
Damit der Vorlesungsbeginn am Montag überhaupt möglich ist, hat das Rektorat nach einer virtuellen Krisensitzung mit allen Studiendekanen, Mitgliedern der Studierendenvertretung und zahlreichen weiteren Akteuren im Eilverfahren vorläufige Leitlinien für das bevorstehende Semester verabschiedet. Die Leitlinien sollen mindesten alle 2 Wochen der aktuellen Lage angepasst und bei auftretenden Problemen nachjustiert werden.
Um die notwendigen Spielräume für die Umsetzung zu schaffen soll in einem zweiten Schritt außerdem noch eine Sondersatzung verabschiedet werden, welche die bestehenden Prüfungsordnungen ergänzt.
Vollständige Fassung der Hohenheimer Corona-Leitlinien:
(Englische Version am Ende des Dokuments)
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Vorlesungszeiten:
- Die reguläre Vorlesungszeit läuft vom 20.4.-18.7.
- Semesterbegleitende Vorlesungen werden von 14 auf 12 Wochen komprimiert, Studierende erhalten die vollen Credits
- Blockzeiträume voraussichtlich: 20.4. - 30.4. | 4.5. - 29.5. | 8.6. - 3.7. | 6.7. - 31.7.
- Urlaubssemester sind möglich, wenn Studierenden Tätigkeiten nachgehen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen (z.B. Erntehelfer, Aushilfe in Supermärkten, soziales Engagement etc.) | Achtung: Studiengebühren können nur bei Anträgen bis 19.4. rückerstattet werden!
Lehrveranstaltungen:
- Lehrveranstaltungen laufen, wenn irgend möglich, digital: Von Anfang bis Ende
- Updates zu den Lehrveranstaltungen (Änderungen bei Formaten, Prüfungs- & Studienleistungen, etc.) sollen von Modulverantwortlichen bald möglichst über ILIAS mitgeteilt werden, diese Informationen sind verbindlich
- Livestreaming soll dringend vermieden werden, asynchrone Lehr-Formate sind die Regel
- Externe Exkursionen, Tagungen und Summer Schools müssen entfallen oder in den digitalen Raum verlegt werden, Sprachkurse finden ebenfalls digital statt
Hygienekonzept & On Campus-Aktivitäten:
- Für Fälle, in denen Zusammenkünfte auf dem Campus unvermeidlich sind, regelt ein Hygienekonzept verbindliche Maßnahmen und Empfehlungen (Abstand, maximale Gruppengröße, Mundschutz, Desinfektionen, Verantwortlichkeiten etc.)
- Als unvermeidlich gelten in erster Linie Prüfungen (s.u.) und ggfs. experimentelle Arbeiten für Abschlussarbeiten
- Frühestens ab dem 4.5. können in Ausnahmefällen auch wichtige Praktika, Übungen und Exkursionen auf dem Campusgelände stattfinden, sofern keine Online-Alternative besteht. Dies ist grundsätzlich nur in Kleinstgruppen (5 Personen, inkl. Betreuung) gemäß Hygienekonzept möglich
- On Campus-Aktivitäten, bei denen eine Umsetzung des Hygienekonzepts nicht gewährleistet werden kann, müssen verschoben werden
- Das Hygienekonzept wird stetig ergänzt und aktualisiert
Prüfungen:
- Einzelprüfungen (z.B. zu Abschlussarbeiten, Promotion) können ab 20.4. unter Beachtung des Hygienekonzepts durchgeführt werden. Wer wegen Reisebeschränkungen oder Quarantäne nicht zur Uni kommt, kann einen Antrag auf eine Online-Einzelprüfung stellen
- Die Uni hofft, dass Gruppen-Prüfungen ab dem 18. Mai auf dem Campus stattfinden können. Um die Infektionsgefahr zu minimieren, sollen sie auf mehrere Räume verteilt gelegt und dabei die Maßnahmen des Hygienekonzepts umgesetzt werden.
- Offene Prüfungen aus dem Wintersemester (2. Prüfungszeitraum) sollen ab dem 18. Mai bis zum Ende des Sommersemesters schrittweise nachgeholt werden. Studierende sollen mindestens zwei Wochen vorher über die genauen Termine informiert werden
- Die regulären Prüfungszeiträume im Sommersemester sind vom 20.7.-7.8 sowie vom 21.9.-9.10 geplant. Änderungen sind möglich!
- Änderungen von Prüfungsformaten sollen baldmöglichst über ILIAS bekannt gegeben werden. Derzeit sind nur Prüfungsformen möglich, die in den Prüfungsordnungen festgelegt sind. Ein Arbeitskreis prüft aktuell, ob und unter welchen Bedingungen ggfs. auch Online-Prüfungen in Frage kommen – hierbei gibt es aber noch viele offene Fragen
Fristen & Bescheinigungen:
- Wer sein Studium wg. Corona nicht wie vorgesehen im WS 19/20 beenden konnte, muss weiter immatrikuliert bleiben. Für die Rückmeldung gibt es gebührenfreie Nachfristen. Für andere Gebühren (Studiengebühren, Verwaltungskosten, StuWe, VS) gelten unterschiedliche Regelungen.
- Notwendige Bescheinigung bzw. Studienleistungen, um an einer Lehrveranstaltung bzw. Modulen teilnehmen, können ggfs. nachgereicht werden
- Fristen für Orientierungsprüfung und Studienabschluss werden bei Bedarf ohne Antrag um ein Semester verlängert
- Wenn eine Abschlussarbeit wg. Corona nicht wie vorgesehen zu Ende gebracht werden kann, ist ein Antrag auf Verlängerung oder ein neues Thema möglich
Uni-Betrieb & Gebäude:
- Der Präsenzbetrieb der Uni Hohenheim bleibt bis auf Weiteres stark reduziert, Home-Office ist der Regelfall, Gebäude bleiben zunächst weitgehend geschlossen (Ausnahmen: Prüfungen etc. s.o.)
- Geplant ist, dass einzelne Einrichtungen, wie z.B. die Bibliothek, Schritt für Schritt wieder einen eingeschränkten Präsenz-Betrieb aufnehmen
- Mehr Informationen zum Uni-Betrieb für Beschäftigte...
Wichtig für Lehrende
Selbst wenn es im Lauf des Semesters Lockerungen des Versammlungsverbotes geben sollte, müssen digital begonnene Lehrveranstaltungen in der Regel auch digital zu Ende geführt werden. Hintergrund: Studierende, die sich in Quarantäne befinden oder von Einschränkungen im Reiseverkehr betroffen sind, sollen ihr Studium weiterführen können.
Die Uni-Leitung fordert Lehrende auf, Vorlesungen möglichst nicht via Livestreaming zu übertragen, sondern andere, asynchrone Formate für die Online-Lehre zu wählen. Einerseits könnte Livestreaming die technische Infrastruktur überlasten, zum anderen besteht das Risiko, dass Studierende mit eingeschränktem Internet-Zugang bzw. fehlendem Equipment nicht teilnehmen können. Asynchrone, frühzeitige erstellte Angebote können außerdem helfen, Veranstaltungen zu Ende zu bringen, falls Lehrende selbst unter Quarantäne stehen.
Das Serviceportal Lehre bietet einen Überblick über verschiedene Möglichkeiten für digitale Formate und Unterstützungsangebote.
Module und Lehrveranstaltungen müssen weiterhin die Qualifikationsziele erfüllen, die in den Prüfungsordnungen bzw. der Sondersatzung festgelegt sind. Allerdings haben Modulverantwortliche eine große Flexibilität dabei, wie genau diese Ziele erreicht werden. So könnten bspw. praktische Bestandteile durch virtuelle Demonstrationen oder kleinere Exkursionseinheitennen durch Lehrfilme ersetzt werden, damit Module durchführbar werden.
Modulverantwortliche sind aufgefordert, alle Änderungen zu Lehrveranstaltungen über zwei Wege zu kommunizieren:
- Über ILIAS => zur schnellen Information der Studierenden: Die Informationen sollen möglichst bis zum 27.4., bei geblockten Modulen in Blocklagen 2 bis 4 vor Blockbeginn bereitstehen. Die Modulbeschreibungen in HOHcampus und auch die Studienpläne müssen nicht aktualisiert werden.
- Via Excel-Tabelle => um einen Gesamtüberblick zu ermöglichen: Die Tabelle wird in Kürze von der jeweiligen Fakultät zusammen mit weiteren Informationen bereitgestellt. Sie dient u.a. als Information für Studienkommissionen und Studiendekane, damit wesentliche Änderungen genehmigt werden können. Anschließend soll die Tabelle auch zur Information der Studierenden bereitgestellt werden
Eine Beratung, ob geplante Änderungen als „wesentlich“ eingestuft werden und somit einer Genehmigung bedürfen, kann vorab bei der Stabsstelle Weiterentwicklung der Lehre (WL@uni-hohenheim.de) angefragt werden.
Hintergrund: Prüfungen
Die Durchführung der Prüfungen unter Hygienebedingungen stellt für die Uni derzeit eine der größten Herausforderungen dar. Zusätzlich zu den bevorstehenden Prüfungen des Sommersemesters müssen u.a. noch ca. 170 zentral organisierte Klausuren aus dem Wintersemester nachgeholt werden.
Damit bei Gruppenprüfungen ein Mindestabstand von 2 Meter eingehalten werden kann, müssen für jede Prüfung zusätzliche Räume und, Betreuungspersonen organisiert werden. Darüber hinaus sind Hygieneschulungen für die Aufsichtspersonen erforderlich. Das Hygienekonzept und die Corona-Seite sollen dazu in Kürze um weitere Informationen ergänzt werden.
Wo möglich und vertretbar sollen Alternativen zu On Campus-Prüfungen durchgeführt werden. Derzeit kommen dafür aber nur Formate in Frage, die in den Prüfungsordnungen festgelegt sind oder neu festgelegt werden müssen (z.B. Hausarbeiten, ggfs. Podcasts etc.).
Die Uni beschäftigt sich außerdem mit der Frage, ob und unter welchen Bedingungen Online-Prüfungen eine rechtskonforme Alternative sein könnten. Da hierzu noch viele Fragen offen sind, kann mit dieser Option im Moment jedoch noch nicht geplant werden.
Eine Ausnahme stellen Einzelprüfungen dar: In ausgewählten Einzelfällen, wenn Studierende wg. Reisebeschränkungen oder Quarantäne nicht zu einer Abschlussprüfung anreisen können, besteht die Möglichkeit die Prüfung digital durchzuführen. Die Verwendung dieses Online-Prüfungsformates muss vom Koordinator des jeweiligen Studienganges bzw. vom Vorsitzenden des Promotionsausschusses genehmigt werden. Zur Unterstützung ist eine erste Handreichung für Online-Prüfungen verfügbar.
Text: Leonhardmair