Professorenbesoldung
Nach Urteil: Professoren-Gehälter in Baden-Württemberg steigen [30.10.13]

Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
Hohenheimer Professoren der Besoldungsstufe W3 bekommen rückwirkend zum 1. Januar 2013 mehr Geld. Die Gehälter werden von 5.610 auf 6.130 Euro erhöht. Bereits 2012 hatte das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung verlangt. Es hatte das Grundgehalt in den neuen W-Besoldungsstufen als nicht angemessen eingestuft. Die Professoren seien damit nicht ausreichend alimentiert, hieß es. Nun kündigte das Wissenschaftsministerium in Baden-Württemberg die Umsetzung des Urteils an.
Die Kanzlerin der Universität Hohenheim, Julia Henke, wertete die Erhöhung der Professorengehälter als einen „Erfolg, den die Wissenschaftsministerin Theresia Bauer für die Hochschulen errungen hat.“ Damit werde die Universität langfristig konkurrenzfähiger, lobte sie die Auswirkungen für Hohenheim. Auch das Grundgehalt der Juniorprofessuren der Besoldungsstufe W1 wird um 300 Euro auf insgesamt 4.288,35 Euro erhöht.
Das baden-württembergische Wissenschaftsministerium hatte die Umsetzung des Urteils in der vergangenen Woche angekündigt und damit die Universitäten im Land etwas überrascht. „Die Erhöhung soll rückwirkend zum 1. Januar 2013 gelten. Wir sind jetzt gespannt auf weitere Details seitens des Ministeriums. Sobald uns alle notwendigen Informationen vorliegen, wird die Personalabteilung die Umstellung zügig umsetzen. Wann genau die Hohenheimer Professoren mit der Ausbezahlung rechnen können, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest“, sagte Henke.
Die Bundesländer Hessen und Bayern haben das Urteil bereits umgesetzt.
Text: Antje Schmid