Ausbauprogramm „Hochschule 2012“: Gremien beschließen Nachfolge-Modell

Ausbau-Lehrstühle erhalten unbefristete Stellen  [21.04.17]

18 Hohenheimer Professuren sind aus dem Ausbauprogramm „Hochschule 2012“ finanziert, das in den kommenden Jahren ausläuft. Ursprünglich sollte das Programm eine vorübergehende Spitze bei den Studierendenzahlen abfedern, insbesondere zusätzliche Plätze für den doppelten Abi-Jahrgang 2012 schaffen. Längst jedoch ist klar: Die Zusatz-Lehrstühle bleiben. Die genauen Bedingungen seitens des Landes waren bis zuletzt jedoch offen. Seit Ende März liegen die Karten nun auf dem Tisch – und die Unis sind zu schnellen Entscheidungen gezwungen. Wie das Nachfolge-Modell für die 2012-Lehrstühle in Hohenheim aussehen soll, beschlossen Senat und Unirat auf einer Sondersitzung vor Ostern.

 

Zusammenfassung:

  • Bis Ende 2020 sollen alle 2012-Professuren etappenweise in reguläre Professuren umgewandelt werden, die nach dem üblichen Ressourcenmodell mit Stellen und so genanntem „Kopfgeld“ ausgestattet sind.
  • In Hohenheim sind de facto 14 Lehrstühle betroffen. Für 3 weitere 2012-Lehrstühle hat die Uni bereits kürzlich die Umwandlung auf das neue Ressourcenmodell im Zuge von Berufungs- und Bleibeverhandlungen vorgezogen; 1 Professur ist als ehemalige Stiftungsprofessur ein Sonderfall.
  • Die Unis können bei der Umwandlung der befristeten 2012-Programmgelder jetzt zwischen einer Erhöhung des Grundhaushalts und zusätzlichen Landesstellen wählen. Die Unis sollen aber nur rund 80% der 2012-Gelder in Stellen umwandeln.
  • Hohenheim will die maximal mögliche Stellenanzahl beantragen, die noch strukturell ausfinanziert ist. Denn: Stellen sind mittelfristig wertvoller als Geld. Sie erlauben unbefristete Verträge und decken alle künftigen Lohnkostensteigerungen ab. Um Investitionen tätigen zu können oder die Fachgebiete auszustatten, ist ein gewisser Anteil an Grundmitteln jedoch aus Sicht der Uni ebenfalls wichtig.
  • Im Zuge der jetzt anstehenden Umwandlung im Rahmen des Staatshaushaltsplans will die Uni zunächst für alle bisherigen 2012-Lehrstühle eine standardmäßige Grundausstattung beantragen. Neben der W3-Professur, gehören dazu 1,25 Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter (E13) und eine halbe Sekretariats-Stelle (E6).
  • Mittelfristig gibt es verschiedene Möglichkeiten, um für die ehemaligen 2012 Lehrstühle zusätzliche Ressourcen bereitzustellen. Hierbei haben die Fakultäten Gesprächs- und Handlungsbereitschaft signalisiert. Im dafür notwendigen Abstimmungsprozess können auch die Besonderheiten der jeweiligen Professur eine Rolle spielen.


Hintergrund: Ausbauprogramm 2012


Die Studierendenzahl an der Uni Hohenheim hat sich seit dem Jahr 2000 fast verdoppelt. Ca. 1600 zusätzliche Studierende gehen dabei auf das Ausbauprogramm „Hochschule 2012“ des Landes zurück, mit dessen Hilfe die Uni Hohenheim 18 neue Professuren eingerichtet hat.

Das Programm ist jedoch zeitlich befristet – und nähert sich allmählich dem Ende. Zwar hat sich die Uni von Anfang an verpflichtet, die neuen 2012-Professorinnen und -Professoren auf Dauer zu beschäftigen und damit auch nach Ablauf des Programms intern eine Lösung zu finden. Ob, in welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen das Land dafür zusätzliche Ressourcen bereits stellen würde, war lange Zeit jedoch unklar.

Zu Beginn (2006) hatte die Uni noch damit gerechnet, dass sie nach dem Ablauf des Programms – zumindest zum Teil – frei werdende Professoren-Stellen aus dem vorhandenen Stellenpool umwidmen muss, um alle 2012-Professuren zu verstetigen. Die Gesamtzahl der Lehrstühle und damit verbundenen Studienplätze würde auf diese Weise wieder zurückgehen.

Land stellt Ressourcen für Verstetigung bereit


Seit dem neuen Hochschulfinanzierungsvertrag, der im Januar 2015 in Kraft trat, steht jedoch fest: Die zusätzlichen Studienplätze des Ausbauprogramms sollen dauerhaft erhalten bleiben. Und: Das Land wird die befristeten 2012-Gelder dazu in Form von regulären Haushaltsmitteln und Landesstellen verstetigen.

Zeitplan für Umwandlung der Programm-Mittel

Die Hohenheim hat mehr Gelder aus dem Ausbauprogramm „Hochschule 2012“ als sie in den Jahren 2018 und 2019 umstellen darf, so dass auch im Jahr 2020 noch ein kleiner Restbetrag umgewandelt wird.

Der weitere im Jahr 2020 umzuwandelnde Betrag speist sich aus dem Programm Master 2016 – allerdings hat die Universität auch davon mehr als bis Ende des Hochschulfinanzierungsvertrags im Rahmen des 3%-igen Aufwuchses umgewandelt werden dürfen. Es bleiben also auch nach 2020 noch befristete Ausbauprogrammmittel Master 2016.

Allerdings soll die die Umwandlung entgegen dem Wunsch der Universitäten nicht auf einen Schlag erfolgen, sondern etappenweise bis zum Jahr 2020.

Hintergrund: Im Hochschulfinanzierungsvertrag hatte das Land zugesagt, das Budget der Hochschulen bis 2020 pro Jahr um 3% zu erhöhen. Die 3%-ige jährliche Erhöhung stellt nun den Korridor dar, in dem befristete Ausbauprogrammmittel verstetigt werden. Auch wenn die Grundfinanzierung der Unis auf diese Weise ansteigt, erhalten die Unis vorerst insgesamt also kein zusätzliches Geld.

Stellen sind wertvoller als Geld

Wie die Bedingungen für diese Umwandlung im Detail aussehen, gab das Land am 23. März bekannt.

Die Unis haben demnach die Möglichkeit, rund 80% der Programm-Mittel zu verwenden, um Landesstellen „einzukaufen“.

Der „Preis“ pro Stelle, der durch Richtsätze des Landes vorgegeben ist, liegt dabei deutlich über den derzeitigen tatsächlichen Personalkosten. Dennoch haben sich Rektorat, Senat und Unirat dafür ausgesprochen, die maximal mögliche Zahl an Stellen einzukaufen.

Dafür gibt es zwei Gründe:

  1. Kein Wertverfall: Durch Tarif-Erhöhungen erhielten Beschäftigte des Landes in den letzten Jahren durchschnittlich rund 2% mehr Lohn. Die Unis könnten also in 10 Jahren mit demselben Geld voraussichtlich deutlich weniger Personal anstellen als heute. Bei Landesstellen sind dagegen sämtliche Lohnkostensteigerungen voll abgedeckt.
  2. Entfristungen: Rechtliche Vorgaben, aber auch Selbstverpflichtungen der Uni geben vor, dass Uni-Beschäftigte mit Daueraufgaben i.d.R. auch dauerhaft eingestellt werden müssen. Eine Ausnahme sind Qualifizierungsstellen, z.B. für Doktoranden. Doch: Voraussetzung für eine unbefristete Einstellung ist eine Landesstelle. Ohne Stelle darf die Uni grundsätzlich nur befristete Verträge vergeben.

 

campusplan

 

Einheitliche Ausstattung für ehemalige 2012-Lehrstühle

„Unser Ziel ist es, bei der Umwandlung der 2012-Professuren die bestmögliche Ausstattung für die Lehrstühle herauszuholen“, erklärt Kanzlerin Katrin Scheffer. „Durch den hohen ‚Kaufpreis‘ der Stellen stehen die 2012-Professuren nach der Umwandlung allerdings nicht als gut ausgestattete Professuren da. Diesen Effekt versuchen wir durch verschiedene Maßnahmen, soweit es möglich ist, nach und nach in Absprache mit den Fakultäten abzumildern. Wichtig ist uns außerdem, dass alle derzeitigen 2012-Lehrstühle nach der Umwandlung dem gleichen Ressourcenmodell wie alle anderen Professuren in Hohenheim folgen und wir keine Spezialfälle schaffen.“

Die Standardausstattung der derzeitigen 2012-Lehrstühle, die die Uni im Zuge der Umwandlung im Staatshaushaltsplan beantragt, hat folgenden Umfang:

  • W3-Professur: 100%
  • E13-Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter: 125%
  • E6-Stellen für das Sekretariat: 50%
  • Kopfgeld: für jede Professur in Hohenheim identisch 8.000 Euro, für jede Mitarbeiter-Stelle 4.000 Euro
  • Infrastrukturgeld: unterschiedlich je nach Fakultät (und z.T dort nach Buch- oder Experimentalwissenschaften differenziert)

Nach der Umwandlung gibt es anschließend zwei Möglichkeiten, um Ressourcen umzuverteilen und die ehemaligen 2012-Professuren aufzustocken:

  • Neuberufungs- und Bleibeverhandlungen
  • Umverteilung von Ressourcen innerhalb der Fakultäten: Schon bisher haben die 2012-Professuren eher weniger Personal zur Verfügung als eine durchschnittliche reguläre Professur. Wenn reguläre Professuren frei werden, können die Fakultäten die Gelegenheit nutzen, um Stellen und Mittel umzuverteilen.

Zusätzliche Wissenschaftsstellen durch Querfinanzierung und Stellen-Rochade

Da die 2012-Gelder allein nicht ausreichen würden, um die angestrebte Standard-Ausstattung zu ermöglichen, wollen die zentrale Verwaltung und die Fakultäten bei der Umwandlung insgesamt 600.000 € aus ihren Ausbauprogrammmitteln beisteuern. Die Verwaltung trägt davon rund 300.000 €. Die Fakultäten beteiligen sich anteilig, je nach Zahl der 2012-Professuren.

Darüber hinaus hat die Uni bereits in der Vergangenheit Vorsorge für die Verstetigung getroffen. Um die Konditionen des Landes maximal zugunsten der Lehrstühle auszureizen, will sie sich nun außerdem eines Kniffs bedienen.

Im Zuge des neuen Hochschulfinanzierungsvertrags konnten die Unis schon 2015 einen bestimmten Anteil der ehemaligen Qualitätssicherungsmittel in Stellen umzuwandeln. Hohenheim hatte damals bereits vier W3-Stellen für Professuren aus den Ausbauprogrammen gekauft und führt bereits vier Professuren auf diesen Stellen.

Darüber hinaus verfügt die Verwaltung über einige Stellen, die sie derzeit unterbesetzt hat, in ihrem Wert also nicht voll ausschöpft. Sie wird diese Stellen nun einbringen und in die Fachgebiete geben. Die derzeit auf diesen Stellen geführten Personen benötigen im Gegenzug eine neue Stelle – diese „kauft“ die Uni nun im Staatshaushaltsplan.

Der Vorteil: die zu kaufenden Stellen sind billiger als die Stellen, die die Verwaltung in die Fachgebiete abgibt. Auf diesem Weg schafft die Uni zusätzliches Umwandlungspotential für Wissenschaftsstellen und Lehrstuhl-Ausstattung. Gegenwert: rund 400.000 €.

Eilentscheid der Uni-Gremien


Die Unis mussten dem Land bis Karfreitag mitteilen, wie viele Stellen sie im Doppelhaushalt 2018/19 im Rahmen der Umwandlung der 2012-Gelder beantragen wollen. Die genauen Bedingungen dafür teilte das Land den Universitäten allerdings erst am 23. März mit.

In Hohenheim kamen Senat und Unirat deshalb am Mittwoch vor Ostern in einer Sondersitzung zusammen. Denn bei der Meldung ans Ministerium geht es um ein Finanzvolumen von rund 3,5 Mio. €. Auch der Personalrat hat sich noch vor dem Meldetermin in einer außerordentlichen Sitzung mit der Angelegenheit befasst und zugestimmt.

„Wir wussten, dass die Universitäten die Umwandlung eines Großteils der 2012-Mittel in diesem Jahr beantragen müssen. Allerdings sind wir davon ausgegangen, dass uns nach der Bekanntgabe der Bedingungen deutlich mehr Zeit für die Entscheidung bleibt – so war es auch im vergangenen Jahr“, so Kanzlerin Scheffer. „Ohne kurzfristig anberaumte Sondersitzung wäre die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung des Senats, des Unirats und des Personalrats gar nicht möglich gewesen. Wir hätten unseren Antrag unter Vorbehalt einreichen müssen – echte Modifikationen wären nachträglich allerdings kaum mehr möglich gewesen. Ich bin deshalb sehr froh, dass alle Beteiligten das Eil-Verfahren möglich gemacht haben.“

Text: Leonhardmair

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