Corona-Update

Ministerium untersagt Großteil der Präsenz-Veranstaltungen  [30.10.20]

Welche Auswirkungen haben die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten für die Uni Hohenheim? Verbindliche Rechtstexte für Baden-Württemberg gibt zur Stunde noch nicht. Anhand einer vorläufigen Information des Ministeriums berichtete der Rektor heute in zwei Rundmails über das weitere Vorgehen. Bereits am gestrigen Donnerstag appellierte die Uni-Leitung an die Beschäftigten, in den kommenden Wochen, wenn möglich im Home-Office zu arbeiten – und dafür auch bestehende Ausnahmeregeln in Anspruch zu nehmen.


On Campus UND digital: Dieses Motto, das die Uni Hohenheim für das Wintersemester 20/21 ausgegeben hat, lässt sich aller Voraussicht nach nicht in gleichem Umfang realisieren wie gehofft – zumindest für die kommenden Wochen.

„Verbindliche Beschlüsse können wir erst dann treffen, wenn das Ministerium die Corona-Verordnungen für die Universitäten in Baden-Württemberg aktualisiert hat. Uns ist jedoch bewusst, dass die Zeit drängt da am Montag der Vorlesungsbetrieb startet. Anhand einer vorläufigen Information des Ministeriums, die uns seit gestern Abend vorliegt, möchten wir deshalb schon heute eine Orientierung für die kommende Woche geben“, so Uni-Rektor Stephan Dabbert.

Details dazu nennen zwei aktuelle Rundmails des Rektors:

Prüfungen, Laborpraktika, praktische Ausbildungsanteile oder Präparierkurse finden demnach ab Montag wie geplant auf dem Campus statt. Alle anderen in Präsenz geplanten Veranstaltungen, die nicht zu den genannten Ausnahmen zählen, müssen ausschließlich digital ablaufen. Wenn die epidemiologische Lage es erlaubt, sollen diese Veranstaltungen ab Dezember aber auch wieder mit Präsenzanteilen ermöglicht werden.

Vom bestehenden Hygienekonzept zeigt sich die Uni-Leitung nach wie vor überzeugt. Es sei tragfähig und sorge dafür, dass Kontakte auf dem Campus stark reduziert würden.

„Die Pflichtveranstaltungen mit Präsenzanteilen für die Erstsemester im Bachelor hätten wir gerne neben den Laborpraktika wie geplant durchgeführt. Es ist inzwischen vom Wissenschaftsministerium klargestellt worden, dass dies nicht zulässig ist“, so Dabbert.

Alle Lehrenden sind gebeten bis Samstagabend, 20 Uhr, die Lehrveranstaltungen in ILIAS zu aktualisieren und per E-Mail an die Mitglieder des ILIAS-Kurses zu kommunizieren. Studierende können dann ab Sonntag die aktuellen Informationen dort abrufen.

Beschäftigte, die ihre Arbeit von zu Hause aus erledigen können, bittet die Uni-Leitung, nach Rücksprache mit den jeweiligen Vorgesetzten in den kommenden Wochen von der Möglichkeit des Home-Office umfassend Gebrauch zu machen.

Das Rektorat hat kürzlich das Verfahren zur Beantragung von Telearbeit nach der Dienstvereinbarung wieder in Kraft gesetzt. Regulär sieht das Antragsformular nur einen Anteil von 50% Home-Office vor. Angesichts der aktuellen Situation weist die Uni-Leitung allerdings noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Ausnahmeregelungen in Bezug auf den Umfang sehr großzügig genehmigt werden und von den Beschäftigten auch in Anspruch genommen werden sollten.

„In dieser Frage gibt es offensichtlich viele Missverständnisse innerhalb der Universität. Neben der Arbeit im Großraumbüro können dies auch andere organisatorische bzw. gesundheitliche Gründe sein. Ausschlaggebend für die Personalabteilung ist in der Regel das Einvernehmen zwischen den Beschäftigten und der Einrichtungsleitung. Lässt die Art der Arbeit es zu, kann der Umfang des Home-Office-Anteils in diesem Fall auf bis zu 100% ausgeweitet werden“, so Kanzlerin Katrin Scheffer.

Text: Leonhardmair

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