Seed Grants: Vereinfachtes Verfahren
5.000 Euro-Saat für die Forschung [24.02.17]
Aus der 5.000€ Förderung soll Großes wachsen. | Bildquelle: Universität Hohenheim / Wolfram Scheible.
Speziell für Doktoranden und Postdocs: Bis zu 5.000 Euro Anschubfinanzierung vergibt die Uni Hohenheim ihrem wissenschaftlichen Nachwuchs zur Vorbereitung von Forschungsanträgen. Nun hat die Senatskommission Forschung das Antragsverfahren so vereinfacht, dass Bewerber sich flexibler bewerben können und schneller Rückmeldung bekommen.
„Mit dem Seed Grant hat alles angefangen“, erinnert sich Amélia Camarinha-Silva. Die Mikrobiologin aus dem Institut für Nutztierwissenschaften hat Anfang des Jahres dank einer DFG-Förderung ein dreijähriges Forschungsprojekt zu altersbedingten Veränderungen von Mikrobiomen im Mäusedarm begonnen.
Bei der Vorarbeit für den DFG-Antrag bekam sie Unterstützung in Form eines Seed Grants. Mit bis zu 5.000 Euro fördert die Uni Hohenheim junge Wissenschaftler bei der Vorbereitung eines eigenen Projektantrags.
In Amélia Camarinha-Silvas Fall war das eine Untersuchung über die beste Methode, um mikrobielle DNA aus Proben des Verdauungstraktes zu gewinnen. Aus 19 verschiedenen Methoden konnte sie am Ende der Arbeit eine empfehlen. Ziel des Projekts: Eine Standardisierung von Methoden, um zum Beispiel den Austausch von Daten zu erleichtern oder Open Science Projekte anzustoßen.
Tipps für erfolgreiche Seed Grant-Anträge |
- Es muss ersichtlich sein, dass sich die vorgeschlagenen Ideen umsetzen lassen.
- Die Darlegung soll möglichst konkret sein: Wie genau soll die Fragestellung im Antrag methodisch angegangen werden, welches Arbeitsprogramm und welche Experimente sind konkret geplant?
- Die Notwendigkeit des Seed Grants für die Durchführung sowie das Ziel der geplanten Vorarbeiten sollte ersichtlich sein.
- Die Förderlinie und Förderorganisation sollten möglichst konkret benannt werden.
Informationen und Formulare für die Antragstellung |
Anschubförderung mit WeitblickDie Vorarbeit hat sich gelohnt; ihre Ergebnisse aus dem Seed Grant-Projekt wendet Amélia Camarinha-Silva heute in ihrem mit 227.000 Euro geförderten DFG-Projekt „Intestinale Mikrobiota - Ein mikrobielles Ökosystem an der Grenze zwischen Immunhomöostase und Entzündung“ an.
Das ist auch die Bedingung, um eine solche Förderung zu erhalten: Bereits in ihrem Antrag müssen Wissenschaftler plausibel und nachvollziehbar darstellen, wie sie die Ergebnisse aus dem Seed Grant-Projekt in einem Drittmittelantrag weiter verarbeiten möchten. „Das fördert Projekte mit Weitblick“, lobt Amélia Camarinha-Silva die Initiative. „Man muss schon bei der Bewerbung wissen, was danach kommt.“
Diese Voraussetzung betont auch Milena Stoller, die sich in der Abteilung Forschungsförderung um die Anträge kümmert. „Von den Gutachtern der Senatskommission Forschung bekommen wir das Feedback, dass sie eine konkrete, umsetzbare Darlegung des geplanten Projektes schätzen“, so ihr Tipp.
Dass die Ergebnisse später in einem Drittmittelantrag verwendet werden, ist dabei nicht nur Ziel, sondern Bedingung der Seed Grants: Innerhalb von zwei Jahren nach Bewilligung des Seed Grants müssen die Geförderten einen Forschungsantrag einreichen. Wird innerhalb dieser Frist kein Antrag eingereicht oder verlässt der Antragssteller die Uni Hohenheim, muss der jeweilige Leiter der Einrichtung die Fördergelder zurückzahlen.
Bewerbungsverfahren vereinfacht
34 Seed Grants mit einer Fördersumme von insgesamt gut 162.000 Euro hat die Senatskommission Forschung seit Einführung des Programms 2014 vergeben. 20 Anträge hat sie abgelehnt. Im Fall einer Ablehnung geben die Gutachter individuelle Tipps und Verbesserungsvorschläge. Die Bewerber können ihre Anträge entsprechend überarbeiten und noch einmal einreichen.
Allein in den ersten beiden Jahren konnte der so geförderte wissenschaftliche Nachwuchs bereits mehr als 300.000 Euro einwerben. Weitere Drittmittelanträge sind derzeit noch in Bearbeitung.
Auch 2017 stehen wieder 75.000 Euro für Seed Grants zur Verfügung. Seit Beginn des Jahres ist es außerdem möglich, sich laufend zu bewerben anstatt wie bislang zu definierten Terminen.
„Das beschleunigt das Verfahren, da wir nicht mehr von den Sitzungen der Senatskommission Forschung abhängig sind, sondern die Anträge von den Gutachtern im Normalfall im Umlaufverfahren geprüft werden können“, erklärt Milena Stoller. „So können wir in der Regel innerhalb von 4 Wochen eine Rückmeldung geben, ob der Antrag bewilligt wurde.“
Text: Barsch