Tariferhöhung 2018 und neue Entgeltstufe

Mehr Geld für Uni-Beschäftigte  [12.01.18]

Bild: Uni Hohenheim

Das neue Jahr bringt für alle Uni-Beschäftigen ein kleines Plus auf dem Gehaltszettel (+2,35%). Eine zusätzliche Erhöhung gibt es außerdem für langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gruppierungen E9 – E15. Grund ist die Einführung der neuen Entgeltstufe 6.


Im Februar letzten Jahres haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder geeinigt, der bis Ende 2018 gilt.

Zu den Kernpunkten der Einigung zählt eine 2-stufige Gehaltserhöhung (2017 und 2018). Zum 1.1.2018 steigt der Lohn für Beschäftigte im Bereich des TV-L um 2,35%. Auszubildende und Praktikanten erhalten eine Erhöhung um einen Festbetrag in Höhe von 35 Euro.

Mehr Geld für langjährige Beschäftigte

Neu im Jahr 2018 ist eine zusätzliche 6. Entgeltstufe für langjährige Beschäftigte in den oberen Einkommensgruppierungen E9- E15 (gilt auch für E 13 Ü).

Entgeltstufen

Das Tabellenentgelt wird mit den Jahren der Mitarbeit innerhalb der Entgeltgruppe in Stufen erhöht. In den meisten Eingruppierungen entspricht die nummerische Bezeichnung der Stufe der Anzahl an Jahren, nach denen der Aufstieg in die nächste Stufe erfolgt. Beispiel: nach vier Jahren in Stufe 4 erfolgt der Aufstieg in die Stufe 5. In manchen Eingruppierungen gibt es längere Stufenlaufzeiten, worauf aber im Arbeitsvertrag hingewiesen wird.

Bisher sieht die Gehaltstabelle für diese Beschäftigten Einkommenssteigerungen nach einem, drei, sechs und zehn Jahren beim selben Arbeitgeber vor. Ab sofort kommt die zusätzliche Entgeltstufe 6 dazu, die nach 15 Jahren wirksam wird. Bisher existierte die Stufe 6 nur für die unteren Gehaltsgruppen bis E 8.

Die neue Entgeltstufe 6 bringt insgesamt ein Plus von 3% gegenüber der Stufe 5. Die Einführung erfolgt jedoch gestaffelt in zwei Schritten: Zum 1.1.2018 und zum 1.10.2018 erhöht sich das Gehalt für betroffenen Beschäftigten jeweils um rund 1,5%

Auswirkungen auf persönliche Zulagen und Strukturausgleich

Die Einführung der neuen Stufe 6 wirkt sich auch auf persönliche Zulagen aus, wie z.B. bei der vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit, bei Führung auf Probe und bei Führung auf Zeit.

Für Beschäftigte, die einen Strukturausgleich gem. § 12 TVÜ-Länder beantragt haben, kann die neue Entgeltstufe hingegen zu einer Verringerung des Strukturausgleichsbetrags führen. Für sie macht sich die neue Entgeltstufe nicht oder nur in geringeren Umfang auf dem Gehaltszettel bemerkbar.

Besonderheiten für individuelle Entgeltstufe 5+ und die „kleine" Entgeltgruppe 9

Auch Beschäftigten, die sich in einer individuellen Endstufe 5+ befinden, sollen von der Einführung der neuen Entgeltstufe profitieren. Hier soll zuerst das Entgelt der individuellen Endstufe um 2,35% erhöht werden. Ist das Entgelt nach der Erhöhung kleiner als die neue Entgeltstufe 6, so werden die Beschäftigten in die Entgeltstufe 6 übernommen. Ist das Entgelt größer, so wird mit dem Betrag eine neue individuelle Endstufe (6+) gebildet.

Eine ähnliche Regelung gibt es für Beschäftigte der sogenannten „kleinen“ Entgeltgruppe E 9. Für sie gibt es ab sofort die neue Endstufe 4E. Beschäftigte, die sich in einer individuellen Endstufe 4+ befinden, erhalten eine Erhöhung um 2,35%. Ist das Entgelt nach der Erhöhung kleiner als die neue Entgeltstufe 4E, so werden sie in die Entgeltstufe 4E übernommen. Ist das Entgelt größer, so wird mit dem Betrag eine neue individuelle Endstufe (4+) gebildet.

Da das Entgelt der Stufe 6 bzw. 4E am 1.10.2018 nochmals angehoben wird, berechnet das Landesamt zu diesem Zeitpunkt erneut, ob betroffene Mitarbeiter eine individuelle Entstufe 6+ oder bzw. 4+  erhalten oder in die reguläre Endstufe übernommen werden.

Fragen zum Thema beantworten die Sachbearbeiter der Abteilung Personal und Organisation.

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