Warnstreik an der Uni Hohenheim

Demo-Zug durch Plieningen  [14.02.19]

Bild: Uni Hohenheim / Leonhardmair

Straßensperre, Polizei-Eskorte, Pfiffe und Streikgesänge: Das gibt es im beschaulichen Plieningen nicht alle Tage. Am Donnerstagmittag sind rund 70 Beschäftigte der Uni Hohenheim für mehr Geld auf die Straße gegangen – als Teil eines ganztätigen Warnstreiks oder während ihrer Mittagspause. Aufgerufen zur Aktion hat die Gewerkschaft Verdi. Die Tarif-Verhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder seien auch nach der zweiten Verhandlungsrunde festgefahren. Am 25.2. soll es deshalb auch einen bezirksweiten Warnstreik mit zentraler Kundgebung in der Stuttgarter Innenstadt geben.


Erstaunte Blicke gibt es vor dem Edeka an der Garbe, an der Bushaltestelle oder der Bibliothek eine ganze Menge: „Wir sind die Beschäftigten der Uni Hohenheim – und wir fordern mehr Geld!“, skandiert der bunte Demo-Zug auf dem Weg vom Streiklokal in der Vereinsgaststätte des KV Plieningen über die Garbenstraße, vorbei an Mensa und TMS bis zum Euroforum.

Streik: Wer kann teilnehmen und was gibt es zu beachten?

Gewerkschaftlich organisierte Streiks sind arbeitsrechtlich zulässig. Beteiligen dürfen sich – außer Beamten – alle Uni-Beschäftigten und Auszubildenden, unabhängig davon, ob sie selbst Gewerkschaftsmitglied sind.

Nächster Warnstreik am 25.2. mit zentraler Kundgebung in Stuttgart

„Gehaltserhöhungen fallen nicht vom Himmel“, betont Cuno Brune-Hägele, Bezirksgeschäftsführer ver.di Stuttgart und ruft die Streikenden dazu auf, bis zum nächsten Warnstreik am 25. Februar noch mehr Kolleginnen und Kollegen zum Mitmachen zu mobilisieren.

Ein Vorbild: Die traditionell besonders streikbereiten Beschäftigten bei Bund und Kommunen. An deren erfolgreichen Tarifabschluss im vergangenen Jahr würde Verdi gerne auch in den aktuellen Verhandlungen für die Beschäftigten der Länder anknüpfen. Bislang erscheint das allerdings in weiter Ferne.

Die Forderung nach einer Entgelterhöhung um 6%, mindestens aber 200 €, werde von den Arbeitgebern auch nach der zweiten Verhandlungsrunde pauschal als „unfinanzierbar“ abgelehnt, so Brune-Hägele. Die Bezahlung im öffentlichen Dienst dürfe jedoch nicht weiter auseinanderfallen.

Text/Fotos: Leonhardmair

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