Corona-Semester

Update: Prüfungen & Präsenzbetrieb  [13.05.20]

Ab sofort kehrt die Uni wieder zum „eingeschränkten Präsenzbetrieb“ zurück. Home-Office soll dennoch fortgesetzt werden, wenn es genauso gut möglich ist, zu Hause zu arbeiten wie vor Ort. Nachholklausuren aus dem Wintersemester laufen ab 2. Juni an. Sehr große Prüfungen können aber wahrscheinlich erst deutlich später stattfinden. Die Lehre bleibt digital, auf Antrag sind in Einzelfällen ab sofort jedoch weitere Ausnahmen On-Campus möglich. In den Hohenheimer Gärten sind Einzelperson und Gruppen bis maximal 5 Personen willkommen, die maximal 2 Haushalten angehören dürfen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist im Park nur dann notwendig, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.


Normalität wird es bis zum Semesterende auf dem Campus nicht geben. Weiterhin gilt die Devise: Zusammenkünfte so gut es geht vermeiden. Allerdings will die Uni ab sofort weitere Spielräume für leichte Lockerungen nutzen, die sich aus der neuen Corona-Verordnung des Landes vom 9. Mai ergeben.

Der Senat der Uni Hohenheim verabschiedete in seiner Sitzung vom 6. Mai außerdem eine Corona-Satzung, die die Prüfungsordnungen und Zulassungssatzungen der Studiengänge ergänzt – und somit die rechtliche Grundlage für die aktuellen Ausnahmeregelungen im Lehrbetrieb schafft, s.u.

Mehr zum Thema

Über aktuelle Änderungen informiert die Uni u.a. im Newsticker und in den FAQs auf der Corona-Infoseite. Rückfragen sind möglich unter: corona-fragen@uni-hohenheim.de

Dokumente:

Der Online-Kurier fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen:

Update Prüfungen

Status quo: Prüfungen sind aufgrund der strengen Hygieneregeln für die Uni nach wie vor die größte organisatorische Herausforderung. Zusätzlich zu den Prüfungen des Sommersemesters müssen auch noch Klausuren aus dem 2. Prüfungszeitraum des Wintersemesters nachgeholt werden. Bislang konnten aufgrund der Corona-Lage jedoch nur Einzelprüfungen stattfinden.

Update:

  • Ab sofort sind Prüfungen sowie Klausureinsichten in Kleinstgruppen von max. 5 Personen (inkl. Aufsicht) möglich
  • Ab 2. Juni können die ersten Gruppenprüfungen stattfinden. Los geht es mit den Nachholklausuren aus dem Wintersemester
  • Aufgrund der Hygienemaßnahmen sind die Prüfungsplätze begrenzt: Zunächst sollen kleinere, später mittelgroße Nachholklausuren stattfinden. Größere Prüfungen stellen derzeit ein logistisches Problem dar: Wann sie stattfinden können, ist noch offen
  • Studierende werden spätestens 14 Tage vor jeder Prüfung über den genauen Termin informiert
  • An- und Abmeldungen sind – wie immer – bis 7 Tage vor der Prüfung möglich. Für die Raumplanung braucht die Uni jedoch frühzeitig valide Teilnehmerzahlen, späte Anmeldungen können bei Platzmangel ggfs. nicht mehr berücksichtig werden (s. Hintergrund).
  • Für bevorstehende Prüfungen des laufenden Sommersemesters gilt: Termine können auch außerhalb der Prüfungszeiträume gelegt werden, um mehr Flexibilität zu schaffen.
  • Die Form der Modulprüfungen kann nach Rücksprache mit dem Studiendekan geändert werden (z.B. Hausarbeit statt Klausur, Poster statt Referat etc.), Änderungen müssen spätestens 3 Wochen vorher elektronisch bekanntgegeben werden
  • Fristen für Orientierungs-, Zwischen- und Abschlussprüfungen werden automatisch um ein Semester verlängert
  • Das Rahmenhygienekonzept der Uni wird aktuell überarbeitet. Alle notwendigen Informationen für Prüfungsverantwortliche und –teilnehmer folgen in Kürze

Hintergrund: Da bei Prüfungen viele Personen zusammenkommen sind Hygienemaßnahmen das A und O: Plätze werden deshalb mit 2 m Abstand eingerichtet, Absperrbänder regeln Wege, Flächen müssen desinfiziert werden etc. Zusätzliche Hiwis werden eingestellt und geschult, um bei der Umsetzung der Maßnahmen zu helfen.

Für die Uni bedeutet dies große logistische Herausforderungen. Denn es werden erheblich mehr Räume als sonst benötigt, wobei nicht alle Hörsäle die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Ab 2. Juni stehen zunächst 6 Hörsäle mit insgesamt 134 Prüfungsplätzen zur Verfügung, die jedoch nicht alle gleichzeitig für die gleiche Prüfung genutzt werden können. Weitere Hörsäle sind voraussichtlich zum 15. Juni einsatzbereit. Noch ist deshalb offen, wann größere Prüfungen stattfinden können.

Für die Raumplanung ist es wichtig abschätzen zu können, wie viele Studierende tatsächlich an einer Nachholklausur teilnehmen möchten. Um valide Zahlen für die Prüfungsplanung zu bekommen, hat das Prüfungsamt alle Studierenden per Rundmail aufgefordert, sich  bis 13.5. für alle noch ausstehenden  Prüfungen des vergangenen Wintersemesters an- bzw. abzumelden. Wenn keine Abmeldung erfolgt, bleiben bereits vorliegende Anmeldungen bestehen. Spätere An- und Abmeldungen sind bis 7 Tage vor der Prüfung  möglich. Falls es trotz Planungspuffer zu wenige Plätze geben sollte, können späte Anmeldungen jedoch unter Umständen nicht mehr berücksichtigt werden.

Ein umfangreicheres Update zum Thema Prüfungen folgt in Kürze.

Update: Präsenzbetrieb & Park

Status quo: Am 18. März hat die Uni ihren Präsenzbetrieb weitgehend eingestellt. Das bedeutet: Home-Office gilt seither als Regelfall, Gebäude sind geschlossen, die Lehre läuft digital. Seit Mitte April wird die Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs stufenweise vorbereitet: So sind seit 4.Mai z.B. wieder Präsenzveranstaltungen in Kleinstgruppen (max. 5 Personen) möglich, unter Einhaltung des Hygienekonzepts. Maßgeblich für die Uni ist die Corona-Verordnung des Landes.

Update:

  • Ab sofort nimmt die Uni nun wieder einen „eingeschränkten Präsenzbetrieb“ auf. Das heißt: Home-Office soll weiterhin praktiziert werden, wenn es genauso gut möglich ist, zu Hause zu arbeiten wie vor Ort. Stellt Home-Office jedoch ein Problem dar, sind nun auch wieder Arbeiten vor Ort zulässig. Die Rahmenarbeitszeit von 5-22 Uhr bleibt bis auf weiteres bestehen.
  • Für Arbeiten vor Ort gilt: Das Hygienekonzept muss eingehalten werden. Die maximale Personenzahl pro Raum richtet sich nach den Bedingungen vor Ort, maximal jedoch 5 Personen. Verantwortlich ist die Einrichtungsleitung. Die Arbeitssicherheit berät.
  • Bei Verdacht auf eine Infektion soll dringend die Arbeitssicherheit informiert werden, um Infektionsketten zu identifizieren und Desinfektionsmaßnahmen in die Wege zu leiten
  • Gebäude bleiben für die Öffentlichkeit geschlossen, Türen müssen weiterhin auch tagsüber abgesperrt werden. Zugang für Studierende etc. muss von einer verantwortlichen Person organisiert werden
  • Abgesehen von Kleinstgruppen (s.o.) läuft die Lehre weiter digital. In Ausnahmefällen können künftig aber auch Lehrveranstaltungen mit mehr 5 Personen stattfinden, wenn es keine Online-Alternative gibt und das Hygienekonzept vor Ort umgesetzt werden kann. Hierfür muss ein Antrag beim Rektorat gestellt werden
  • Auch Gremiensitzungen mit mehr als 5 Personen sind auf Antrag als Präsenzveranstaltung möglich
  • In den Hohenheimer Gärten sind Einzelperson und Gruppen bis maximal 5 Personen willkommen, die maximal 2 Haushalten angehören dürfen. Ein Mund-Nasen-Schutz ist nur dann notwendig, wenn der Mindestabstand von 1,5 m bei hoher Besucherzahl nicht eingehalten werden kann. Pfeile auf den Wegen helfen, Begegnungen zu reduzieren
  • Die Bibliothek hat seit 8.5. wieder einen eingeschränkten Präsenzbetrieb aufgenommen (mehr…)
  • Ein Update für Museen, sowie Angebote aus dem Bereich Sport & Musik folgt in Kürze
  • Fortbildungsveranstaltungen, öffentliche Veranstaltungen und Führungen sind für das komplette Semester abgesagt oder finden online statt.
  • Die Home-Office-Regelung gilt bis 30. September, wenn sich die Corona-Lage nicht gravierend verändert. Anträge werden bis dahin automatisch verlängert. Änderungen müssen der Personalabteilung mitgeteilt werden. Weitere Infos für Beschäftigte zu Freistellungsmöglichkeiten, Urlaub etc.: s. "Kurz gemeldet" der Personalabteilung (11.5.)

Update: Wichtige Dokumente und Rechtsgrundlagen

Alle geltenden Vorgaben und Ausnahmeregelungen für den Lehrbetrieb im laufenden Sommersemester sind in einem Leitlinien-Dokument zusammengefasst, das stetig aktualisiert wird. Die letzte Änderung wurde in der Rektoratssitzung am 12.5. beschlossen:

Damit die Leitlinien umgesetzt werden können, ist aus rechtlichen Gründen auch eine zeitlich befristete Ergänzung der Prüfungsordnungen sowie der Zulassungssatzungen notwendig. Der Senat hat dazu in seiner Sitzung vom 6. Mai eine sog. „Corona-Satzung“ verabschiedet. Die Satzung ist insbesondere für alle Personen relevant, die mit der Organisation von Prüfungen, Zulassungsverfahren und Promotionsverfahren zu tun haben. Sie beinhaltet u.a. auch Fristen für Bescheinigungen, Nachweise, Prüfungen, Abschlussarbeiten etc.:

Welche konkreten Hygienemaßnahmen bei Zusammenkünften auf dem Campus eingehalten werden müssen, regelt das Rahmenhygienekonzept. Die einzelnen Einrichtungen sind aufgefordert, die Handlungsmöglichkeiten gemäß den Bedingungen vor Ort auszulegen. Verantwortlich für Umsetzung und Einweisung ist die jeweilige Einrichtungsleitung. Parallel zu den vorgesehenen Lockerungen des Uni-Betriebs wird das Hygienekonzept jeweils um spezifische Regelungen ergänzt. In Kürze ist ein Update für den Bereich „Prüfungen“ geplant:

Den Handlungsspielraum für die Uni gibt die Corona-Verordnung des Landes vor. Diese wird stetig gemäß dem aktuellen Verlauf des Infektionsgeschehen in Baden-Württemberg sowie politischen Absprachen auf der Bundesebene angepasst. Die neuste Fassung gilt seit 9. Mai:

Über aktuelle Änderungen informiert die Uni u.a. im Newsticker und in den FAQs auf der Corona-Infoseite. Rückfragen sind möglich unter: corona-fragen@uni-hohenheim.de

Text: Leonhardmair

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