Erfinderinnen gesucht!  [19.07.18]

women&work-Erfinderinnenpreis 2019

Für den women&work Erfinderinnenpreis können sich Frauen ab 18 Jahren bewerben, die eine Erfindung in Deutschland entwickelt und/oder beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim Europäischen Patentamt angemeldet haben. Teilnehmen können:

  • Privatpersonen (Solo-Erfinderinnen)
  • Unternehmerinnen
  • Weibliche Teammitglieder aus Forschungs- oder Entwicklungsteams
  • Start-Up Gründerinnen

Der women&work-Erfinderinnenpreis wird in drei Kategorien vergeben:

  1. Technologie: Hierzu zählen innovative Apps, neue Technologien, ebenso wie Verfahrens-innovationen. In diese Kategorie fallen auch Neuerungen, die zur Verbesserung der Umwelt beitragen.
  2. Service & Sozial: Hierzu zählen neue und innovative Dienstleistungen, die für Differenzierung und Kundenbegeisterung sorgen. Hierunter fallen aber auch Dienstleistungen, deren Nutzen der Gesellschaft zugutekommt und deren Zweck nicht vorrangig Profit ist (Beispiele: Bildung, Armutsbekämpfung, Chancengleichheit oder Gesundheit).
  3. Geschäftsmodell & Organisation: Hierzu zählen Neuerungen in Strategie, Marketing, Lieferketten, Wertschöpfung, Pricing oder Kostenstrukturen. In diese Kategorie fallen aber auch organisatorische Prozess- oder Management-Neuerungen (Beispiele: neue Tools zur Messung der Kundenzufriedenheit oder Optimierung der Lieferprozesse zur Kostensenkung).

Eine Bewerbung ist bis zum 20. September 2018 möglich. Die Bewerbungsmodalitäten sowie weitere Informationen zum Erfinderinnenpreis und ein Rückblick auf die Preisträgerinnen 2017 gibt es auf der Webseite www.Erfinderinnenpreis.de.

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