UPDATE: Besser wär besser
Bessere Bezahlung für Hiwis mit Abschluss [05.05.17]
Höherer Stundensatz ab 1. Oktober: Die Uni stuft Studierende, die als Hiwis arbeiten und bereits einen ersten Hochschul-Abschluss haben (i.d.R. Bachelor), künftig als „wissenschaftliche Hilfskräfte“ ein, nicht mehr wie bisher als „studentische Hilfskräfte“. Somit erhalten sie pro Stunde brutto 1,57 € mehr. Darauf einigten sich das Rektorat und die drei Fakultäten. Anlass für die neue Regelung war ein „Besser wär besser“-Vorschlag im Online-Kurier.
Bisher stellt die Uni Hohenheim alle Studierenden, die als Hiwis arbeiten, pauschal als „studentische Hilfskräfte“ ein. Sie erhalten daher momentan einen einheitlichen Stundensatz von 9,58 € brutto.
Angestoßen durch einen „Besser wär besser“-Vorschlag im Online-Kurier [3.2.2017] soll sich das ab 1. Oktober ändern: Mehr Geld gibt es für Masterstudierende und Studierende im Zweitstudium, die bereits einen ersten Hochschulabschluss haben. Die Uni Hohenheim will sie künftig als „wissenschaftliche Hilfskräfte“ mit einem Stundensatz von 11,15 € einstellen.
Besser wär besser |
Top Votes - Außenbeschriftung Otto Rettenmaier Audimax
- Fachvorträge
- Vollmilch in der Cafeteria
Neueste Vorschläge - Zusatzfächer ohne Noten auf Zeugnis eintragen
- Gleiche Programm-Ausstattung in jedem PC-Raum
- Preisgestaltung Mensa
- Zone 30 auf dem Campus
- 24h Zugang zu PC-Räumen
- Eigene Kommentare korrigieren
- Kaffeemschienen bis Ladenschluss nutzen
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Für Bachelor-Studierende ohne ersten Hochschul-Abschluss bleibt alles beim Alten.
Die neue Regelung gilt für alle Hiwi-Verträge ab 1. Oktober. Hilfskräfte, die einen Vertrag haben, der länger als bis zum 30. September läuft, können in Absprache mit ihrem Institut einen neuen Vertrag aufsetzen lassen.
Wichtig: Als Nachweis für den ersten Hochschul-Abschluss muss mit den Einstellungsunterlagen künftig auch eine Kopie der Abschluss-Urkunde bei der Personalabteilung eingereicht werden.
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Hintergrund
Das Landeshochschulgesetz legt nicht eindeutig fest, ob Studierende mit einem ersten Hochschul-Abschluss als „studentische Hilfskraft“ oder als „wissenschaftliche Hilfskraft“ eingestuft werden müssen. De facto haben Unis daher die Wahl.
Auch wenn der Stundensatz für wissenschaftliche Hilfskräfte höher ausfällt, hatte der Status für die Personen in der Vergangenheit auch einen Nachteil: Denn eine Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft wurde gemäß dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz voll auf die maximal mögliche Befristungsdauer für wissenschaftliche Angestellte angerechnet.
Vereinfacht gesagt galt: Angestellte im wissenschaftlichen Bereich durften vor der Promotion insgesamt nur 6 Jahre befristet beschäftigt werden. Ehemalige wissenschaftliche Hilfskräfte, die nach dem Abschluss als wissenschaftliche Mitarbeiter an der Uni arbeiten wollen, konnten von der Uni deshalb nur entsprechend kürzere befristete Verträge erhalten.
Im März 2016 haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geändert: Seitdem hat eine Hiwi-Tätigkeit während des Studiums keine Auswirkungen mehr für eine spätere Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Dabei ist es egal, ob das Studium zu einem ersten oder zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Mit Bezug auf diese Gesetzesänderung hatte ein „Besser wär besser“-Vorschlag [3.2.2017] anreget, Hiwis mit Abschluss besser zu bezahlen. Dafür gab es nicht nur viele Stimmen im Online-Voting, sondern auch viel Zustimmung in der Kommentarspalte. Nach Abstimmung mit dem Rektorat und den drei Fakultäten setzt die Personalabteilung den Vorschlag nun ab 1. Oktober um.
Text: Leonhardmair