Jetzt vorbereiten: Antrag Energiepreispauschale
200 € für Studierende & Promovierende [22.02.23]
Symbolbild: Envatoelements | axelbueckert
Alle Studierenden und Promovierenden, die am 1.12.22 an der Uni Hohenheim eingeschrieben waren, können vom Bund eine Einmalzahlung in Höhe 200 € als Energiepreispauschale erhalten. Doch Achtung: Es ist etwas kompliziert! Auch wenn das Antragsformular voraussichtlich erst ab Mitte März freigeschaltet wird, gilt es jetzt schon aktiv zu werden. Der Online-Kurier fasst zusammen.
Die Uni Hohenheim hat alle Studierenden am 21.2.23 auch mit einer Rundmail zum Thema informiert. Weitere Fragen beantwortete eine Website des Bundes sowie eine Info-Hotline.
Mit der Energiepreispauschale in Höhe von 200 € entlastet die Bundesregierung Menschen in Ausbildung. Antragsberechtigt sind sowohl Bachelor- und Masterstudierende, als auch Promovierende und Zeitstudierende.
Für die Einmalzahlung gibt es zwei Voraussetzungen: Man muss am 1.12.22 an der Uni eingeschrieben gewesen sein und zu diesem Zeitpunkt auch einen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben. Für internationale Studierende ist die Adresse entscheidend, an der sie sich für gewöhnlich aufgehalten haben.
Gasthörer:innen und Promovierende, die nicht an der Uni eingeschrieben sind, können keine Energiepreispauschale beantragen.
Schritt 1: Nachweis der ImmatrikulationDie Uni muss den zuständigen Stellen Anfang März mitteilen, wer zum Stichtag eingeschrieben war. Grundlage dafür sind die Daten auf HohCampus.
„Für Studierende heißt das: Bitte prüfen Sie bis spätestens 28. Februar, ob Ihr Name und das Geburtsdatum auf HohCampus mit Ihrem Personalausweis bzw. Reisepass übereinstimmen. Andernfalls kann es bei der Beantragung der Energiepreispauschale Verzögerungen geben“, erklärt Karoline Bachteler von Studiensekretariat.
Der Check der Daten ist einfach: Auf der Startseite von
HohCampus gibt es ab sofort einen Infobereich mit dem Titel „Informationen zur Energiepreispauschale für Studierende “. Hier sind die Daten aufgelistet, welche die Uni für die Studierenden melden wird.
Die Daten sind nicht korrekt? Dann schnell einen Antrag auf Änderung stellen, unter: Mein Studium > Anträge > Änderung Personendaten . Für die Änderung muss ein gültiger Ausweis eingescannt und hochgeladen werden.
Sonderfälle:
- Studierende in den Kooperationsstudiengängen Bachelor Lebensmittelchemie und Bachelor Wirtschaftsinformatik werden nicht von der Uni Hohenheim, sondern von der Uni Stuttgart gemeldet.
- Zeitstudierende, die nicht aus dem Ausland, sondern von einer anderen deutschen Uni kommen, werden von ihrer Heimatuniversität gemeldet.
Auch der Zugangscode für den Online-Antrag (s.u.) wird in diesen Fällen durch die jeweilige Universität ausgestellt.
Schritt 2: Nutzerkonto beim Bund überprüfen bzw. einrichten
Der Antrag für die Einmalzahlung ist nur online möglich. Voraussetzung ist ein Nutzerkonto beim Bund („BundID“). Dieses kann auch genutzt werden, um andere Verwaltungsvorgänge digital zu erledigen.
Wer bisher noch kein Nutzerkonto hat, kann bereits jetzt eines anlegen, um später Zeit zu sparen. Das funktioniert entweder mit der Online-Ausweisfunktion, mit einem ELSTER-Zertifikat oder mit einer Registrierung mit Nutzername und Passwort.
Wichtig: Vorname(n), Nachname(n) und Geburtsdatum des Nutzerkontos müssen mit den Daten in HohCampus überstimmen (s. oben). Auch wer bereits ein Konto angelegt hat, sollte diese Daten vor der Antragstellung abgleichen.
Schritt 3: Antrag stellen
Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mitte März möglich über die Website: www.einmalzahlung200.de. Spätestens muss der Antrag bis 30. September 2023 eingereicht werden.
Außer dem Nutzerkonto beim Bund (s.o.) braucht man dafür ein Zugangscode. Der Zugangscode ist in Kürze ebenfalls auf der HohCampus-Startseite unter dem genannten Infobereich erhältlich („Informationen zur Energiepreispauschale für Studierende“).
Wer das Nutzerkonto beim Bund mit Benutzername & Passwort angelegt hat, benötigt für die Authentifizierung zusätzlich eine PIN. Auch diese wird in Kürze über HohCampus bereitgestellt.
Beim Ausfüllen des Online-Antrag muss unter anderem der Wohnsitz (bzw. „gewöhnlicher Aufenthalt“) am 1.12.22 angegeben werden. Daten zum Wohnort werden nicht von der Universität übermittelt.
Noch Fragen?
Der Bund hat eine Info-Seite mit häufigen Fragen und Antworten eingerichtet, die voraussichtlich in Kürze auch auf Englisch verfügbar ist.
Weitere Fragen beantwortet eine Info-Hotline des Bundes, die telefonisch oder per Kontakt-Formular erreichbar ist.
Text: Leonhardmair