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Zweifelhafte Atteste: Staatsanwaltschaft ermittelt  [27.07.18]

Der Fall von 75 Hohenheimer Prüflingen, die im vergangenen Mai mit zweifelhaften Attesten von ein und demselben Arzt eine bereits begonnene Klausur abgebrochen hatten, ging bundesweit durch die Medien. Wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft heute mitteilte, läuft nun ein Ermittlungsverfahren gegen den betroffenen Mediziner wegen des Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse.


Polizeibeamte haben am Donnerstagvormittag die Praxisräume des betroffenen Arztes durchsucht und umfangreiche Unterlagen und Dateien beschlagnahmt. Dies teilte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft heute in einer Pressemitteilung mit. Untersucht werden demnach 145 konkrete Verdachtsfälle. Auch an der Uni Hohenheim haben zuvor polizeiliche Ermittlungen stattgefunden.

Hintergrund der Ermittlungen ist ein Vorfall an der Uni Hohenheim am 23. Mai, der bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte. 75 von 244 Teilnehmer einer BWL-Prüfung hatten die bereits begonnen Klausur abgebrochen und dies mit einer spontanen Erkrankung begründet. Ein Teil der Prüfungsabbrecher reichte am gleichen Tag einen Antrag auf Rücktritt von der Prüfung ein, den sie mit Attesten begründeten, die alle von demselben Arzt ausgestellt worden waren.

Die schiere Anzahl der Atteste ließen bei der Universität Zweifel an der Untersuchungstiefe aufkommen. In der Folge nahm die Uni Hohenheim auch weiterer Krankmeldungen des betroffenen Arztes mit Eingangsdatum zwischen 23. und 25. Mai 2018 (= Ende des Prüfungszeitraums) genauer unter die Lupe, mit denen sich Studierende bereits im Vorfeld verschiedener Prüfungen krankgemeldet hatten.


„Die Universität unterstützt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, hat selbst jedoch keine Schritte gegen den Arzt eingeleitet“, so Uni-Sprecherin Dorothea Elsner. „Für uns stehen allein die Studierenden im Mittelpunkt und die Frage, ob die vorgebrachten Begründungen für einen Rücktrittsantrag ausreichend sind. Ein abgelehnter Antrag bedeutet nicht, dass die Universität die fachliche Richtigkeit von beigelegten Attestes anzweifelt, sondern dass die notwendigen Bedingungen für einen Rücktritt nicht erfüllt sind. Bei Prüfungsabbrüchen muss z.B. glaubhaft gemacht werden, dass die Krankheitssymptome erst während der laufenden Klausur aufgetreten sind.“

Text: Leonhardmair

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