Mensa-Bezahlung & Bibliotheksausweis

Start frei für Beschäftigtenkarte  [14.07.17]

Ab kommender Woche können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der neuen Beschäftigtenkarte bargeldlos in der Mensa bezahlen oder Bücher in der Bibliothek ausleihen. Nachdem der Personalrat diese Woche grünes Licht gab, versendet die Registratur die beantragten Karten in den kommenden Tagen per Hauspost. Die Beschäftigtenkarte ist nicht verpflichtend. Ab September gewährt das Studierendenwerk den Mitarbeiter-Rabatt in der Mensa allerdings nur noch, wenn man mit der Chipkarte bezahlt.


Über tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die neue Beschäftigungskarte bislang bei der Abteilung Personal und Organisation beantragt. Die Chipkarten wurden in den vergangenen Wochen produziert und für den Versand vorbereitet.

Auch wenn rein technisch schon alles bereit ist, musste der ursprünglich angepeilte Start-Termin (1. Juli) aufgrund organisatorischer Fragen einen halben Monat nach hinten verlegt werden.

Mit der Zustimmung des Personalrat ist nun die letzte, wichtige formale Voraussetzung für die Ausgabe der Karten erfüllt. Zuvor hatten sich Uni und Studierendenwerk u.a. noch über offene Details verständig, z.B. was bei Verlust oder Defekt der Karte passieren soll. Außerdem galt es, alle datenschutzrechtlich relevanten Unterlagen fertigzustellen.

Infos & Antragsformular

Alle Informationen zur Nutzung, Rückgabe und Datenschutz sowie ein Formular zum Beantragen der Karte gibt es im Intranet:

Alle Informationen zum Thema bündelt eine Info-Seite zur Beschäftigkarte. Wer noch keinen Antrag gestellt hat und eine Beschäftigtenkarte möchte, kann das Formular dazu ebenfalls auf der Website herunterladen.

Bezahlen in der Mensa und Ausleihe in der Bibliothek


In den kommenden Tagen erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die schon einen Antrag gestellt haben, die Beschäftigtenkarte per Hauspost zugestellt.

Nach der ersten Aufladung kann die Beschäftigtenkarte unmittelbar zum bargeldlosen Bezahlen in der Mensa und in der Cafeteria genutzt werden. Um sie als Bibliotheksausweis zu verwenden, müssen Beschäftigte die Bibliotheksnummer der Karte zuerst in der Zentralbibliothek freischalten lassen.

Um Geld auf die Karte zu laden, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Mit Bargeld:

  • Info-Point in der Mensa
  • Kassen in der Cafeteria
  • Kassen in der Mensa (übergangsweise, voraussichtlich bis Mitte 2018)

Bargeldlos:

  • EC-Aufwerter im Eingangsbereich der Mensa
  • Aktivierung der Funktion „Autoload“: bei Unterschreiten eines selbst festgelten Grenzbetrags wird ein gewählter Betrag automatisch auf die Karte gebucht (Mehr…)

Mensa-Rabatt künftig nur noch mit Beschäftigtenkarte

Für das Studierendenwerk geht es bei der Beschäftigtenkarte nicht nur um einen beschleunigten Bezahl-Vorgang, sondern insbesondere darum, den Beschäftigtenstatus der Gäste zu überprüfen.

Ab 1. September gilt: Nur wer mit Beschäftigtenkarte bezahlt, erhält den Arbeitgeberzuschuss (KAO-Zuschuss) für das Mensa-Essen. Ohne Beschäftigtenkarte muss der volle Gäste-Preis bezahlt werden. In der Übergangszeit bis zum 31. August wird der Mitarbeiter-Rabatt bei Barzahlung jedoch weiterhin gewährt.

Alle 6 Monate muss die Beschäftigtenkarte an einem Automat im Eingangsbereich der Mensa validiert werden. Dabei wird überprüft, ob der Beschäftigtenstatus noch aktuell ist. Wenn die Karte neu zugestellt wird, ist diese bereits für 6 Monate gültig und kann unmittelbar genutzt werden.

Läuft die Gültigkeit der Karte ab, gewährt das Studierendenwerk eine 30-tägige Karenzzeit: In diesem Zeitraum weisen die Kassiererinnen in der Mensa darauf hin, dass die Karte neu validiert werden muss. Beschäftigte erhalten so lange weiterhin den Zuschuss für das Essen.

Verlust, Defekt, Daten-Änderung


Sollte die Karte verloren gehen wird das Restguthaben durch das Studierendenwerk erstattet. Dabei wird jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 14,50 € berechnet.

Die Kosten für die Herstellung der ersten Beschäftigtenkarte werden von der Uni übernommen. Wer nach Verlust eine neue Karte benötigt, muss dafür 10 € bezahlen.

Bei einem technischen Defekt kann die Karte in der Registratur kostenfrei ausgetauscht werden. Das Guthaben bleibt erhalten. Gleiches gilt, wenn Daten auf der Karte nicht korrekt sein sollten oder nach einer Namensänderung aktualisiert werden müssen.

Text: Leonhardmair

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