ChatGPT & Co: Uni Hohenheim ermöglicht Einsatz von KI-Tools im Studium  [04.10.23]

Bildquelle: Adobestock

Erlaubt, aber mit Regeln: Ab Wintersemester können Dozent:innen zulassen, dass ihre Studierenden KI-Tools wie ChatGPT in (Abschluss-)Arbeiten einsetzen. Details regelt ein Empfehlungspapier

Haus-, Bachelor- oder Masterarbeiten: Ab dem kommenden Wintersemester 23/24 können Studierende der Universität Hohenheim in Stuttgart Software-Tools mit Künstlicher Intelligenz wie ChatGPT & Co. auch für Prüfungsaufgaben verwenden. Dabei gilt: Die Nutzung ist freiwillig, Studierende müssen sie kenntlich machen und für rechtliche Regelungen wie das Urheberrecht geradestehen. Dozent:innen tragen wie immer die Verantwortung, dass sie ihre Prüfungen aussagekräftig und rechtssicher gestalten. Weitere Details definierte die Universität Hohenheim in einem eigenen Empfehlungspapier zum Umgang mit KI in Prüfungen. Damit gehört die Universität Hohenheim zu einer kleinen Gruppe an Vorreiter-Universitäten. Die Empfehlungen im Detail: Seite www.uni-hohenheim.de/einsatz-von-generativer-ki-in-pruefungen


Bei einer Vielzahl von deutschen Hochschulen herrscht beim Thema KI-Tools im Studium noch große Unsicherheit. Laut einer Recherche des EdTech-Unternehmens Scribbr unter den 100 größten Hochschulen in Deutschland besitzen 64 % der Hochschulen nur unklare Richtlinien zum Einsatz von ChatGPT. 10 % würden den Einsatz generell untersagen. An 9 % der Hochschulen ist der Einsatz generell erlaubt, an 17 % teilweise erlaubt (Stand 4.9.2023, Quelle: https://www.scribbr.de/ki-tools-nutzen/chatgpt-universitaere-richtlinien/).

An der Universität Hohenheim hatten Professor:innen in verschiedene Arbeitsgruppen bereits im März den Einsatz von ChatGPT empfohlen. In den Sommerwochen definierte der Senat der Universität nun ein Empfehlungspapier speziell für Haus- und Abschlussarbeiten wie Bachelor- oder Masterarbeiten.

Es sind Prüfungen, die schriftlich und ohne Aufsicht angefertigt werden und deshalb ein hohes Täuschungspotential besitzen.


Prüfungsarbeiten müssen aussagekräftig und rechtssicher bleiben

Den Dozent:innen empfiehlt das Senats-Papier die folgenden Regeln für den KI-Einsatz in unbeaufsichtigten schriftlichen Prüfungsarbeiten:

  • Studierende sollen den Einsatz von generativen KI-Systemen in einer erweiterten Eigenständigkeitserklärung kenntlich machen und jeden Arbeitsschritt dokumentieren.
  • Studierende tragen die Verantwortung dafür, dass alle Aussagen, Zitate und Quellenangaben in ihrem Text korrekt und auf wissenschaftlichem Niveau sind. Das bedeutet, dass alle von der KI generierten Inhalte von den Studierenden überprüft werden müssen.
  • Der so erstellte und geprüfte Text wird als schriftliche Prüfungsleistung akzeptiert, bei der allerdings nicht die wissenschaftliche Schreibfähigkeit der Prüflinge erfasst werden kann.
  • Urheber- und Nutzungsrechte müssen beachtet werden. Nur eigene Texte und Daten oder solche, die ausdrücklich für diesen Zweck freigegeben sind, dürfen in KI-Systeme eingespeist werden.
  • Die Nutzung von generativen KI-Systemen im Rahmen des Studiums bleibt freiwillig. Studierende sollten dabei beachten, dass europäische Datenschutzstandards bei Anbietern außerhalb der EU möglicherweise nicht gewährleistet sind.

Bei den Dozent:innen liegt weiterhin die Pflicht, Prüfungen so zu gestalten, dass sie die Lernziele aussagekräftig und rechtssicher abprüfen:

  • Modulverantwortliche sind verantwortlich dafür, dass Lerninhalte valide geprüft werden und Prüfungen nicht angreifbar sind. Wenn notwendig, müssen unbeaufsichtigte schriftliche Prüfungen durch andere Prüfungsformate ersetzt oder ergänzt werden.


Studierende sollen KI als Werkzeug begreifen

„Haus- und Abschlussarbeiten haben auch in Zeiten von ChatGPT nicht ausgedient“, so das Fazit von Prof. Dr. Korinna Huber, Prorektorin für Lehre. „Es gibt aber auch Kompetenzen, die sich auf diesem Weg nicht mehr ohne Weiteres abprüfen lassen, wie z. B. die wissenschaftliche Schreibfähigkeit. Zur weiteren Absicherung der Validität solcher unbeaufsichtigten schriftlichen Prüfungen wird für die Lehrenden empfohlen, dass sie schriftliche Arbeiten z. B. durch ein mündliches Kolloquium ergänzen, schriftliche Prüfungen unter Aufsicht durchführen oder auf Multiple Choice-Prüfungen setzen."

Gleichzeitig sieht sie die Entscheidung, KI-Tools als Hilfsmittel in Prüfungen zuzulassen, als wichtigen Baustein für eine zukunftsorientierte Hochschullehre. „Wir müssen unsere Lehre durch den Einsatz von KI nicht grundsätzlich verändern, sondern – wie bisher auch – besonderen Wert darauf legen, Studierenden frühzeitig die Bedeutung wissenschaftlichen Arbeitens, kritischen Denkens und Schreibens zu vermitteln."

Rechtlich gesehen setzt die Universität Hohenheim mit ihrem Empfehlungspapier auf Freiwilligkeit. Dies gilt nicht nur für Studierende, die sich auch gegen die Verwendung von KI-Tools entscheiden können. „Das Senatspapier ist eine nachdrückliche Empfehlung, die sich die Universität in ihrer akademischen Selbstverwaltung erarbeitet und einstimmig verabschiedet hat. Insofern hat sie eine hohe Verbindlichkeit. Zur Freiheit der Lehre gehört auch, dass Dozent:innen die Verwendung von KI-Tools in Prüfungen untersagen können“, erläutert Prof. Dr. Huber.

Gleichzeitig erkenne die Universität Hohenheim das enorme Potenzial von generativen KI-Systemen an. Es sei deshalb der Anspruch der Universität, den Studierenden beizubringen, diese Technologie kompetent und verantwortungsvoll zu nutzen.

„Digitalisierung und künstliche Intelligenz sind Schwerpunkte der Universität Hohenheim. Das gilt für alle Disziplinen von den Wirtschaftswissenschaften bis zu Ernährung, Food Sciences, Biologie und Agrarwissenschaften. Unser Ziel ist es, die Studierenden darauf vorzubereiten, die digitale Transformation unserer Gesellschaft aktiv mitzugestalten.“

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