Für Luftmessungen gibt es mehrere gesetzliche Grenzwerte. Unter 500 Fasern pro m³ gibt es laut TRGS 519 keinen Handlungsbedarf. Auch in der Stuttgarter Innenstadt sind Konzentrationen von bis zu 100 Fasern pro m³ möglich.
Bis 1000 Fasern pro m³ kann ein Gebäude mit Asbest-Belastung für einen Übergangszeitraum von 3 Jahren ohne Staubentwicklung – d.h. mit einigen Einschränkungen – weiter genutzt werden bis Sanierungsarbeiten durchgeführt werden.
10.000 Fasern pro m³ Luft gelten als sogenannte „Akzeptanzgrenze“. Solange dieser Wert nach einem Asbestfund nicht überschritten ist, dürfen Sanierungsarbeiten ohne Maske und reduzierte Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.
Gemessene Belastungwerte im Biologiegebäude
Laut Gutachter lagen 33 von 36 Luftmessungen, die zwischen dem 21.03.2016 und dem 28.04.2016 im Gebäude durchgeführt wurden, deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert von 500 Fasern pro m³ Luft, der als unbedenklich gilt. Lediglich ein Ergebnis in einem abgesperrten Bereich lag mit 780 Fasern pro m³ über dieser Grenze.
Die angrenzenden Flure, die außerhalb des Baustellenbereichs liegen und weiter genutzt wurden, sind auf Empfehlung des Schadstoffgutachters hin gleich nach der ersten Begehung gereinigt worden. Nach der Reinigung lagen die Luftmessungen in den allgemein zugänglichen Bereichen unter 100 Fasern pro m³.
Auf der Basis der Ergebnisse dieser Luftmessungen schloss der Schadstoffgutachter aus, dass eine gesundheitliche Gefährdung in den viel frequentierten Zugangsbereichen wie Hörsäle, Labore und Büros bestand.
Die weitere Entwicklung dokumentieren regelmäßige Luftproben, die die Universität in einem für Universitätsmitglieder zugänglichen Kataster bereit stellt.