Asbest-Funde 2016 im Biologiegebäude

Mitte März 2016 wurde im Rahmen der Renovierungsarbeiten im Biologiegebäude ein Asbestfund gemacht. Die Asbestsanierung der Hot Spots konnte im September abgeschlossen werden.

Das Rektorat erarbeitete gemeinsam mit den betroffenen Abteilungen und dem Universitätsbauamt Lösungen, um die Folgen abzumildern. Großen Wert legte die Universitätsleitung auf umfassende Information und Transparenz in Bezug auf die Auswirkungen und ergriffenen Maßnahmen. Neben regelmäßigen Nachrichten zu dem Thema in Kurz gemeldet und dem Hohenheimer Online-Kurier, Informationsveranstaltungen für die Universitätsmitglieder oder betroffenen Einrichtungen fasst diese Intranet-Seite die bisherigen Kenntnisse sowie alle aktuellen Entwicklungen zu dem Thema zusammen.

Auswirkungen des Asbestfunds

  • Eine Gesundheitsgefährdung für Studierende und Beschäftigte in den viel frequentierten Bereichen (Hörsäle, Labore und Büros) lag und liegt nach den Erkenntnissen des beauftragten externen Gutachters nicht vor:

    • Die Mehrzahl der Messergebnisse in den genannten Bereichen lag unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte, so dass keine Sofortmaßnahmen eingeleitet werden mussten.
    • Asbesthaltiger Brandschott wurde in diesen viel frequentierten Zugangsbereichen nicht verwendet, wurde demnach auch nicht beschädigt und freigesetzt.

  • Die Versiegelung der betroffenen Elektroräume, in denen Asbest gefunden wurde (sog. rote Zone)  und eingerichtete Schutzzonen (sog. gelbe Zone) lösen Einschränkungen bei der Nutzung aus

    • Räume, in denen vom externen Gutachter ein Asbestfund festgestellt wurde, wurden unverzüglich versiegelt.
    • Das bedingt eine erschwerte Zugänglichkeit dieser Räume, wenn sie für Wartungs- und Reparaturarbeiten betreten werden müssen: Der Zugang zu den Elektroräumen (rote Zone) auf jeder Etage ist nur über eine Sicherheitsschleuse und gemeinsam mit Personen, die im Umgang mit Asbest geschult sind, möglich.
    • Die angrenzenden Schutzzonen (sog. gelbe Zonen) sind nur mit Einschränkungen und in Absprache mit dem Universitätsbauamt nutzbar.

  • Die eigentlichen Sanierungsarbeiten am Biogebäude pausierten bis zur Freigabe der Räume wegen festgestellter Unterschreitung der Grenzwerte bzw. bis zum Abschluss der Asbest-Reinigung. Damit verzögerte sich die Sanierung  und damit auch der Wiederbezug des Laborgebäudes. Die Sanierung des Biologiegebäudes konnte im August wieder aufgenommen werden.

Einzelheiten zum Asbestfund

  • Fundort elektrische Betriebsräume

Der Asbestfund wurde in den sogenannten elektrischen Betriebsräumen im Südwesten des Biogebäudes I festgestellt. Es handelt sich um kleine Räume, in denen sich Etagen-Schaltschränke befinden. Ein solcher elektrischer Betriebsraum ist in jedem Stockwerk angesiedelt. Sie sind alle durch Kabeltrassen über die Stockwerke hinweg miteinander verbunden. Deshalb weisen diese Räume auf jedem Stockwerk ähnliche Asbestbelastungen auf.

Asbest wurde in schwach gebundener Form als graue Fasermasse bei den Brandschottungen verwendet. Diese wurden bei der aktuellen Sanierung bei Bohr- und Schlitzarbeiten beschädigt.

Das Universitätsbauamt ließ in Absprache mit der Universitätsleitung die betroffenen Räume versiegeln und Schutzzonen mit eingeschränkter Nutzung in den benachbarten Räumlichkeiten einrichten.

Ende Oktober wurden diese Räume auf jedem Stockwerk von Asbestfasern gereinigt und freigemessen.

  • Fundort Serverraum auf Ebene U2

Anfang April wurden auch am Gang vor dem Serverraum und einem Nebenraum auf Ebene U2 Krümel eines asbesthaltigen Materials gefunden. Die genaue Ursache für diesen Asbestfund und der Zeitpunkt, seit wann das Material dort lag, konnte bislang nicht endgültig geklärt werden. Messungen haben aber ergeben, dass zum Zeitpunkt des Fundes dort keine akute Gefahr bestand und die Grenzwerte für die Faserbelastung in der Luft unterschritten waren.
Der Zugang zum Serverraum und der Serverraum sind inzwischen freigegeben (im grünen Bereich). Die Asbestfundstelle wurde durch das Universitätsbauamt abgeschottet.

  • Fundort gebundenen Asbests

Im Rahmen der vorsorglichen Untersuchungen wurde Ende September hinter den Wandgemälden im Biologiegebäude (Auszug des Katasters) fest gebundenes Asbest im Putz unter der Farbe entdeckt. Für die Nutzung im Alltag hat dieses in der Wand fest gebundene Asbest – anders als leicht gebundenes – keine Auswirkungen, da keine Stäube freigesetzt werden. Somit stellt das fest gebundene Asbest keine Gefährdung dar und für die Gebäudenutzer ergeben sich keine Einschränkungen. Allerdings besteht nun das Verbot, ohne entsprechende Vorkehrungen Baumaßnahmen an den Wänden vorzunehmen.

Nutzungsplan weist aktuelle Gefahrenzonen aus

Ein Nutzungsplan mit Ampelsystem beschreibt die Einteilung in Gefahrenzonen zum Schutz der Nutzer des Gebäudes. Der Plan wird aktualisiert, wenn neue Untersuchungsergebnisse und Reinigungsfortschritte vorliegen. 

Der Plan teilt das Biogebäude nach einem Ampelsystem in drei Kategorien ein:

  • gesperrte Räume (rot)
  • freigegebene Räume (grün)
  • Räume mit eingeschränkter Nutzung bis zur Untersuchung oder Reinigung (gelb)
  • Raum ist noch nicht untersucht (weiß)

Gesetzliche Grenzwerte

Für Luftmessungen gibt es mehrere gesetzliche Grenzwerte. Unter 500 Fasern pro m³ gibt es laut TRGS 519 keinen Handlungsbedarf. Auch in der Stuttgarter Innenstadt sind Konzentrationen von bis zu 100 Fasern pro m³ möglich.

Bis 1000 Fasern pro m³ kann ein Gebäude mit Asbest-Belastung für einen Übergangszeitraum von 3 Jahren ohne Staubentwicklung – d.h. mit einigen Einschränkungen – weiter genutzt werden bis Sanierungsarbeiten durchgeführt werden.

10.000 Fasern pro m³ Luft gelten als sogenannte „Akzeptanzgrenze“. Solange dieser Wert nach einem Asbestfund nicht überschritten ist, dürfen Sanierungsarbeiten ohne Maske und reduzierte Schutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Gemessene Belastungwerte im Biologiegebäude

Laut Gutachter lagen 33 von 36 Luftmessungen, die zwischen dem 21.03.2016 und dem 28.04.2016 im Gebäude durchgeführt wurden, deutlich unter dem gesetzlichen Grenzwert von 500 Fasern pro m³ Luft, der als unbedenklich gilt. Lediglich ein Ergebnis in einem abgesperrten Bereich lag mit 780 Fasern pro m³ über dieser Grenze.

Die angrenzenden Flure, die außerhalb des Baustellenbereichs liegen und weiter genutzt wurden, sind auf Empfehlung des Schadstoffgutachters hin gleich nach der ersten Begehung gereinigt worden. Nach der Reinigung lagen die Luftmessungen in den allgemein zugänglichen Bereichen unter 100 Fasern pro m³.

Auf der Basis der Ergebnisse dieser Luftmessungen schloss der Schadstoffgutachter aus, dass eine gesundheitliche Gefährdung in den viel frequentierten Zugangsbereichen wie Hörsäle, Labore und Büros bestand. 

Die weitere Entwicklung dokumentieren regelmäßige Luftproben, die die Universität in einem für Universitätsmitglieder zugänglichen Kataster bereit stellt.

DatumEreignis/Maßnahme
Mi, 16.3. Erster Fund (Elektroverteilzentrum, Raum verschlossen)
Do, 17.3.Gutachter nimmt Materialproben
Fr, 18.3.Labor bestätigt, dass es sich um Asbest handelt.
Die Baustelle wird vorsorglich geschlossen.
Mo, 21.3.Das Universitätsbauamt (UBA) informiert die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Es werden Begehungen und Luftmessungen durchgeführt.
Di, 22.3.Die Universität erhält die Messergebnisse vom 17.3.. Personalrat, Betriebsarzt sowie Beschäftigte vor Ort werden informiert
Mi, 23.3.Die Meßergebnisse für die Raumluft liegen vor. Die Universität informiert u.a. Beschäftigte vor Ort.
Do, 24.3.Ein Planungsgespräch mit dem UBA, der Universität und Fachfirmen findet statt, zu dem auch der Personalrat eingeladen ist.
In Folge beginnt die Reinigung.
Di, 29.3. (nach Ostern): Bericht in Personalratssitzung
Di, 5.4.Die Universität informiert die Unfallkasse
Do, 7.4.Die Kanzlerin lädt uniweit zur Infoveranstaltung (Einladung in Kurz gemeldet sowie eine Mail an die betroffenen Institute)
Fr, 8.4.Gutachter findet weiteres verdächtiges Material und schließt Räume (Server- und Nebenraum)
Sa, 9.4. Recherche des Hohenheimer Online-Kuriers (HOnK) erfährt von zweitem Fund
So, 10.04.Die Kanzlerin hakt beim Gutachter/Unibauamt nach und informiert die betroffenen Institute
Mo, 11.4.universitätsweite Information (Kurz gemeldet, HOnK)
Sitzung UBA/Uni/Fachfirmen für die Lösung technischer Probleme und mehr Transparenz
Mi, 13.4.Gebäudepläne mit gesperrten Bereichen liegt vor.
Do, 14.4.Info-Veranstaltung für Universitätsmitglieder. Universitätsleitung, Uni-Bauamt, Mitglieder der Abteilung Fläche & Bau, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt sowie der Schadstoffgutachter informieren und stellen sich den Fragen.
Do, 28.4.Die Universität erhält den Plan der Messstellen und der Raumluftproben
Mi, 4.5.Die Universität erhält die Kontaktprobenergebnisse und aktualisierten Kataster und informiert die betroffenen Institute (Mail) und auch alle Universitätsmitglieder über Kurz gemeldet.
Di, 9.5.Gebäudepläne mit aktuellen Sperrungen und Freigaben liegen vor.
Di, 24.5.Erkundungsgang des Universitätsbauamts ergibt einen neuen Asbestfund in einem Elektronikverteilerraum (21.U187) im 1. UG. Der Raum wird im Betrieb nur von Fachleuten betreten. 
Mo, 30.5. Intranet-Seite "Asbestfund im Biologiegebäude" erscheint. Sie bündelt alle Informationen zum Asbestfund.
Mo, 6.6.Der Elektronikverteilerraum 21.U187 wird nach einer Raumluftprobe gesperrt. 
Mi, 15.6.Die Abteilungen Arbeitssicherheit und Personal & Organisation beginnen mit der Dokumentation der Asbeststaubbelastung der Universitätsmitglieder.
KW 31Freimessung der gereinigten Flächen mit eingeschränkter Nutzung
KW 31Wiederaufnahme der Bauarbeiten am Biologiegebäude
4.8. Beginn der Asbestsanierung der Hot Spots
KW 39Fund gebundenes Asbest in der Putz hinter den Kunstwänden im Biologiegebäude
Ende SeptemberAbschluss der Asbestsanierung der Hot Spots
KW 44Freimessung der Hot Spots

Maßnahmen zum Schutz der Universitätsmitglieder

Das Biologie-Gebäude ist das wichtigste Hörsaalgebäude und das größte Laborgebäude der Universität. Im Gebäude befinden sich technische Anlagen, die nicht nur das Gebäude selbst, sondern teils den Campus versorgen. Die Universität braucht dieses zentrale Gebäude unbedingt – dennoch: Sicherheit geht vor. Oberste Priorität hat für die Universitätsleitung, im Biologie-Gebäude für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen und alles zu tun, damit die Beschäftigten, die Studierenden und Gäste vor Gefahren geschützt sind. Sie hat zahlreiche Sofort-Maßnahmen ergriffen und auch dem Universitätsbauamt gegenüber die Interessen der Universität immer wieder deutlich gemacht.

Versiegelung der Räume

Die Elektroräume wurden sofort nach Entdeckung versiegelt. Der Zugang der Räume war nach der Versiegelung nur über eine Sicherheitsschleuse und gemeinsam mit Personen, die im Umgang mit Asbest geschult sind, möglich.

Inzwischen wurden diese Räume auf jedem Stockwerk von Asbestfasern gereinigt und freigemessen.

Nutzungsplan weist aktuelle Gefahrenzonen aus

Ein Nutzungsplan mit Ampelsystem beschreibt die Einteilung in Gefahrenzonen zum Schutz der Nutzer des Gebäudes. Der Plan wird aktualisiert, wenn neue Untersuchungsergebnisse und Reinigungsfortschritte vorliegen. 

Der Plan teilt das Biogebäude nach einem Ampelsystem in drei Kategorien ein:

  • gesperrte Räume (rot)
  • freigegebene Räume (grün)
  • Räume mit eingeschränkter Nutzung bis zur Untersuchung oder Reinigung (gelb)
  • Raum ist noch nicht untersucht (weiß)

In einer weiteren Begehung untersuchte der Schadstoffgutachter innerhalb der Erkundungszone (Kennzeichnung siehe Nutzungsplan) noch einmal alle Räumlichkeiten auf entsprechende Spuren. So konnten weitere Asbestfunde ausgeschlossen werden.

Um die Gefahr der Verschleppung der Asbestfasern zu minimieren, wurden alle Abdichtungen zwischen den gesperrten und den zur Nutzung frei gegebenen Räumen kontrolliert.

Durch die Sperrung der Räume sind einige Versorgungsbereiche zeitweise in ihrer Arbeitsfähigkeit eingeschränkt.

Stromversorgung

Die wegen des Asbestfundes versiegelten elektrischen Betriebsräume sind bis zur abgeschlossenen Asbestreinigung nur mit Einschränkungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten zu betreten. Der Zugang der Räume ist nur über eine Sicherheitsschleuse und gemeinsam mit Personen, die im Umgang mit Asbest geschult sind, möglich.

Stand 9.5.2016: Das Universitätsbauamt hat hierzu eine Elektrofirma und einen Asbestsanierer beauftragt, die ständig für Notfälle rufbereit sind. So wird bei einem Elektroausfall, bei dem in diesen Räumen kurzfristig gearbeitet werden muss, dieses Notfallteam gerufen und führt die notwendigen Elektroarbeiten unter Beratung durch unsere eigene Rufbereitschaft durch. Kurze Reaktionszeiten von rund zwei Stunden sind zugesichert.

Stand 14.10.2016: Die Asbestsanierung der Elektroverteilräume wurde durchgeführt und Ende September abgeschlossen. Die Räume sind auch freigemessen. Die Schleusen sind noch eingerichtet. Sie dienen allerdings als reine Vorsichtsmaßnahme und als direkter Zugang von der Baustelle in die Elektroverteilräume. Damit wurde dem Wunsch der Universität Rechnung getragen, dass die Bauarbeiter die Treppenhäuser nicht betreten.

Deionisiertes Wasser

Die durch die Sperrung von Technikräumen beeinträchtigte Befüllung der  Deionisationsanlage mit Salz ist wieder gewährleistet (Stand: 9.5.2016)

Toilettenanlagen für große Hörsäle

Die Toilettenanlagen wurden im Zuge der Gebäudesanierung erneuert und sollten eigentlich vor Beginn des Vorlesungsbetriebs im Sommersemester wieder eröffnet werden. Es wurde jedoch eine Belastung mit coliformen Keimen festgestellt, weshalb die Toilettenanlagen gesperrt blieben und durch die Universität nicht übernommen wurden.

Stand 9.5.2016: Das Universitätsbauamt konnte am 22.. und 25.4. eine Spülung und Desinfektion der sanierten WC-Anlagen vornehmen, um die Belastung mit coliformen Keimen wirksam zu bekämpfen. Dies war aufgrund der Sperrung von Technikräumen wegen Asbest nicht sofort möglich. Durch die sofortige Abschottung der Anlagen konnte eine Ausbreitung der Keimbelastung in andere Bereiche des Bio-Gebäudes verhindert werden, was anhand mehrerer Kontrolluntersuchungen nachgewiesen wurde. Die Belastung blieb also allein auf die geschlossenen WC-Anlagen begrenzt.

Stand 13.05.2016: Die Messergebnis der Abschlussuntersuchung liegen vor: Die Wasserleitungen sind keimfrei (0,0 KBE coliforme Keime). Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat das Gesundheitsamt Stuttgart und die Nutzer im Bio-Gebäude darüber am selben Tag informiert. Der Zeitpunkt der Übernahme der Anlage durch die Universität und die Wieder-Inbetriebnahme ist allerdings noch offen.

Der Schadstoffgutachter nimmt regelmäßige Staubkontaktproben, führt Luftmessungen durch und bewertet diese (vorsorglich auch sporadisch in den frei gegebenen Bereichen (siehe grüne Bereiche im Nutzungsplan)).

Ein Schadstoffkataster ist eingerichtet und wird fortgeschrieben. Sobald neue Messwerte vorliegen werden die Daten aktualisiert, an die Universität geschickt und unten stehend veröffentlicht. Über die Zwischenstände wurden die Nutzer regelmäßig informiert.

Aktuelles Schadstoffkataster

Das Schadstoffkastaster fasst alle Meßergebnisse, die seit dem ersten Asbestfund gemacht wurden, zusammen. Es wurde von SokostaCAU, dem vom Universitätsbauamt bestellten Gutachterunternehmen, erstellt. Das Universitätsbauamt hat der Veröffentlichung auf den Intranet-Seiten der Universität zugestimmt.

Kataster der Proben und Befunddarstellung (Stand: 17.11.2016)

Plan der im Kataster genannten Befundungsorte (Stand: 14.11.2016)
Quelle: SokostaCAU

  • M = Materialproben auf Asbest
    Zum Nachweis bzw. zum Ausschluss des Asbestgehaltes von Baustoffen werden Materialproben mittels Rasterelektronenmikroskop untersucht.

  • K = Kontaktproben auf Asbest
    Die Staubkontaktproben messen abgelagerte Faserstäuben auf Oberflächen.
    Grundlage: Die Auswertung erfolgt nach den Zählregeln der VDI Richtlinie 3877. In der jüngeren Vergangenheit wurden von mehreren Ingenieurbüros Vergleichsmessungen zwischen Kontaktproben (ausgewertet nach VDI 3877 Blatt 1) und Raumluftmessungen nach VDI 3492 durchgeführt. Diese Erfahrungen führten im Dezember 2014 zur Verabschiedung der VDI 3877 Blatt 2.
    Diese besagt im Wesentlichen, dass nur bei hohen Belastungen der Liegestäube und einer hohen Staubentwicklung im Raum relevante Asbest-Konzentrationen auftreten können. Staubkontaktproben dienen somit zum einen als Frühwarnsystem. Zum anderen werden sie herangezogen, um den Umfang von Reinigungsmaßnahmen abzugrenzen.
    Die genaue Definition und die Belastungsgrenzen sind auf Seite 4 des Katasters zu finden.

  • L = Raumluftproben
    Bei den Raumluftrpoben wird die Raumluft über Filter gezogen und die dort ggf. abgeschiedenen Fasern werden nach definierten Zählregeln ausgewertet (VDI 3492). Die Bewertung erfolgt nach den gesetzlichen Grenzwerten.
    Wesentlicher Bestandteil einer Raumluftmessung ist die sogenannte Nutzungssimulation: bei einer Freigabemessung werden etwaige noch vorhandene Fasern gezielt aufgewirbelt. Hierbei werden nach Situation Flächen angeblasen, Türen zugeschlagen, Abhangdecken erschüttert, etc.. Somit wird gewährleistet, dass keine Faserdepots „unentdeckt“ bleiben.
    Die genaue Definition und Aufschlüsselung sind auf Seite 44 des Katasters zu finden.

Reinigung der belasteten Räume

Die zu den Fundorten benachbarten Räumlichkeiten, die zeitweise nur eingeschränkt nutzbar waren, wurden zeitnah von einer Spezialfirma gereinigt. In den ersten zwei Augustwochen reinigt ein Unternehmen für Asbestsanierung fachgerecht die Hotspots, also die Asbestfundorte in den elektrischen Betriebsräumen. Personen- und Materialschleusen sowie vorgelagerte Vorkammern schützen die benachbarten Bereiche. Der Erfolg der Sanierung wurde nach Abschluss der Arbeiten Ende Oktober mit einer Freimessung geprüft. Seitdem sind die Räume nach Freigabe durch den Schadstoffgutachter wieder normal zugänglich.

Regelmäßige Unterhaltsreinigung

  • Vermehrte Kontrolle der Frequenz und Qualität
    Die Reinigungsfrequenz und -qualität für die Unterhaltsreinigung der Universität im Treppenhaus, den Fluren und in den Laboren wird nach Beschwerde bei der Informationsversammlung am 14.4. vermehrt kontrolliert.

    Die Universitätsmitglieder sind gebeten, bei Unzufriedenheit bzw. Nicht-Einhalten des Leistungsumfangs des Reinigungsunternehmens, den Missstand über das Beschwerdeformular an die Abteilung Technik & Gebäude zu melden.

  • Zukünftige Schutzmaßnahmen gegen Baustellenschmutz

    • Den Bauarbeitern wird die Nutzung des Treppenhauses, der Aufzüge und der Toiletten nochmals untersagt. Die Universität hat das Bauamt aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Bauarbeiter sich an dieses Verbot halten, um so künftig eine Verschmutzung der durch die Universität genutzten Bereiche zu verhindern.
    • Die Abdichtung der Baustelle gegen Staub wird verbessert.

Klärung der Kritikpunkte zum Thema Reinigung

Was wie oft und wie gründlich gereinigt wird, ist im Intranet der Universität veröffentlicht. Das Biologie- und Ökologiegebäude befindet sich im sog. „Los 2“

  • Gesamtplan Los 2: Übersicht, welche Arbeiten in welchen Bereichen wie oft durchzuführen sind
  • Leistungsdefinition: detaillierte Erläuterung, wie die Arbeiten auszuführen sind
  • Revierpläne für Einzelgebäude: Übersicht, welche Räume an welchen Tagen zu reinigen sind. Im Biologiegebäude sind das die Links „Gebäude 0231/0232“ (Bio I) und „Gebäude 0221/0222“ (Bio II) 

Was tun bei mangelhafter Reinigung?

Was die Reinigung betrifft, gibt es von Gebäudenutzern immer wieder und berechtigte Beschwerden. Tatsächlich ist die Universität nicht mit allen 3 Reinigungsfirmen gleichermaßen zufrieden.

Abhilfe ist aber nur möglich, wenn eventuelle Reinigungsmängel regelmäßig dokumentiert werden. Denn dann können Nacharbeiten verlangt, eine Firma abgemahnt und nach Vertragsende ggf. ein anderer Vertragspartner gesucht werden.

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit und teilen Sie mangelhafte Reinigung über das Beschwerdeformular der Gebäudereinigung immer gleich mit.
 
Ansprechpartnerinnen:

Verschiedentlich wurde an der Universität der Vorschlag gemacht, Kontrolllisten auszuhängen, auf denen die Reinigungskräfte - ähnlich, wie auf Autobahntoiletten - die Reinigung abhaken müssen. Diesen Vorschlag wurde mit dem Referat Gebäudereinigung der Abteilung Technik noch einmal diskutiert.

Problem ist dabei nicht die Zeit, die die Reinigungskräfte zum Abzeichnen benötigen. Was der Universität fehlt, sind die Ressourcen, um solche Kontrollzettel jede Woche universitätsweit aufzuhängen, einzusammeln und auszuwerten. Deshalb sollte mangelhafte Reinigung über das Beschwerdeformular der Gebäudereinigung angezeigt werden, damit man von den Fremdfirmen gute Arbeit einfordern kann.

Hier gibt es eine klare Regelung: Das Treppenhaus dient Bauarbeitern nur als Fluchtweg. Sollten Treppenhaus, Toiletten u.a. Räume durch Bauarbeiter verschmutzt werden, sollte dies an Herrn Nakowitsch gemeldet werden, damit die Reinigung vom Universitätsbauamt eingefordert werden kann.

Die mangelhafte Reinigung im März, nachdem der erste Asbestfund im Elektroverteilraum gemacht wurde, kann wie folgt begründet werden:

Gemäß der Rückmeldung des Universitätsbauamtes, war es nötig, die zeitweise gesperrten Flächen rund um den Elektroverteilraum durch eine Firma vorzunehmen, die auf Asbestsanierung spezialisiert war. Dies hat das Universitätsbauamt auch gleich in Auftrag gegeben.

Bis dies abgeschlossen war, mussten die reguläre Reinigungen aussetzt werden. Das hat zu einer erhöhten Verschmutzung geführt, sollte sich aber in dieser Konstellation nicht wiederholen.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet die Universität zu dokumentieren, welche Personen sich längere Zeit in den belasteten Bereichen aufgehalten haben. Die Dokumentation ist nach den besonderen Regelungen, den TRGS 410, 40 Jahre zu archivieren. Mit Hilfe dieser Daten können mögliche Zusammenhänge von Erkrankungen mit der Asbestbelastung auch zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden. 

Die Universität hat ein Konzept für eine einfache und praktikable Dokumentation erarbeitet und mit dem Personalrat sowie der Unfallkasse BW abgestimmt.

  • Ab dem 17.06. ruft die Universität hochschulöffentlich auf (über Aushang, Homepage, Rundmail ), dass sich alle Gebäudenutzer in der Zeit der erhöhten Asbeststaubbelastung per E-Mail ( asbest@uni-hohenheim.de)  bei der Abteilung Arbeitssicherheit melden. 
  • Diese Personen erhalten eine Exceltabelle, in der sie ihre Daten zu Person und Aufenthaltsort im Gebäude eintragen und anschließend an dieselbe E-Mail-Adresse  zurücksenden.
  • Die Abteilung Arbeitssicherheit ergänzt die höchsten örtlich gemessenen Werte und setzt alle personenbezogenen Zeilen zu einer Gesamtliste zusammen.
  • Zusammen mit der Gesamtliste werden alle vorhandenen Messwerte des Gebäudes Bio I für 40 Jahre digital archiviert.
  • Wer sich in die Liste registrieren ließ, erhält auf Antrag einen personenbezogenen Auszug mit den ergänzten Messwerten zugeschickt.

Die Eintragung in die Liste ist freiwillig. Mit der Rücksendung der Tabelle stimmt jeder der Speicherung der Daten zu. Fragen zu dem Konzept und zu den Messwerten beantwortet die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Es steht allen betroffenen Beschäftigten frei neben der Beratung durch den Betriebsarzt, eine arbeitsmedizinische, lungenfachärztliche Untersuchung ggf. inklusive Röntgenuntersuchung bei einem anderen Arzt in Anspruch zu nehmen; die Kosten übernimmt die Universität. Es gilt zu bedenken, dass hiermit eine evtl. unbegründete Strahlenbelastung eingegangen wird. Deshalb wird eine vorherige Beratung durch den Betriebsarzt und/oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit empfohlen.

Stand: 9.5.2016: Die Nutzung der Datenbank zur Dokumentation, auf die die Vertreterinnen der Unfallkasse Baden-Württemberg bei der Versammlung verwiesen haben, erscheint der Universitätsleitung nicht praktikabel.

  •  Es werden einerseits eine große Zahl von Daten (59 Items, davon sehr viele Pflichtdaten) zu jeder Person gesammelt, die uns zum Teil gar nicht vorliegen.
  • Andererseits ist besonders schwerwiegend, dass die Speicherung in der Datenbank für die Betroffenen zu Nachteilen führen kann, da sie diese Speicherung beim Abschluss von Risikolebensversicherungen oder Kreditverträgen ggf. angeben müssen.

Die sperrige Datenbank ist für Fälle gedacht, in denen Beschäftigte mit krebserregenden Stoffen arbeiten oder gearbeitet haben. Das trifft im vorliegenden Fall so aber gar nicht zu. Sondern eine noch festzustellende Zahl von Personen war „lediglich“ in der Arbeitsstätte in Bereichen unterwegs oder tätig, in denen zeitweise eine erhöhte Asbestbelastung bestand. Eine tatsächliche Arbeit mit den asbestbelasteten Baustoffen war dagegen nur bei einer kleinen Gruppe von Personen der Fall, mutmaßlich die Mitarbeiter der Baufirma und möglicherweise unsere hinzugezogenen Mitarbeiter aus der Betriebstechnik. Diesen Unterschied muss man kennen, um zu verstehen, warum das komplexe Konstrukt der angebotenen Datenbank der Universitätsleitung untauglich, weil unverhältnismäßig erscheint.

Deshalb hat die Universität ein eigenes Konzept praktikable Dokumentation erarbeitet und mit dem Personalrat sowie der Unfallkasse BW abgestimmt. Die Maßnahmen starteten im Juni.

Die Universität trägt der Sorge der Universitätsmitglieder Rechnung, dass bereits in der Vergangenheit Schadstoffbelastungen vorlagen, die nicht bekannt waren.

  • Da Begutachtungen im laufenden Betrieb immer ein gewisses Risiko bergen, dass bei Beprobungen Schadstoffe erst freigesetzt werden, wird das Universitätsbauamt keine umfassende Begutachtung und Dokumentation des gesamten Biologiegebäudes auf mögliche Schadstoffe durchführen. Es besteht aber die Zusage, einerseits Sichtbegutachtungen vorzunehmen und andererseits in den Fällen, in denen im Gebäude Bio I + II vorhandene Schottungen oder Durchführungen für Elektroleitungen oder HLS-Leitungen geöffnet oder zurückgebaut werden, dies vor Ausführung der Arbeiten mit einem Schadstoffgutachter abzustimmen.
  • Die Lüftungsanlagen der Laborbauten werden durch das Universitätsbauamt auf Schadstoffe geprüft und die volle Funktionsfähigkeit wieder hergestellt.
  • Das Universitätsbauamt wird der Universitätsleitung mitteilen, ob bei früheren Sanierungen die Baustellen aufgrund von Asbestfunden gestoppt wurden.

Die Bautätigkeit im Biologiegebäude wurde Anfang August, nach Abschluss der Asbest-Reinigungsarbeiten, wieder aufgenommen.

Bauablaufplan

Vor Wiederaufnahme der Bautätigkeit erstellte das Universitätsbauamt einen belastbaren Bauablaufplan.

Überprüfung auf Schadstoffe im Vorfeld

Mit Wiederaufnahme der Bautätigkeiten veranlasste das Universitätsbauamt vor jeder Baumaßnahme bereits im Vorfeld eine Überprüfung des Baustellenbereichs auf Schadstoffe.

Da möglicherweise bei der Beprobung Schadstoffe freigesetzt werden, ist hier eine umsichtige Planung erforderlich.

Vermeiden von Baustellenschmutz

Außerdem wurden folgende Schutzmaßnahmen gegen Baustellenschmutz getroffen

  • Den Bauarbeitern wird die Nutzung des Treppenhauses, der Aufzüge und der Toiletten untersagt.
  • Abdichtung der Baustelle gegen Staub