Im Studium
Wenn Sie die Zulassung erhalten haben und Ihr Studium an der Universität Hohenheim beginnen wollen, gibt es einiges zu organisieren und zu planen.
Neben allgemeinen Überlegungen zur Wohnsituation oder der Erreichbarkeit der Universität und Hörsäle unter Berücksichtiigung Ihrer speziellen Beeinträchtigung, stellen sich auch studiumspraktische Fragen. Wie ist das mit den Prüfungen - und welche Möglichkeiten gibt es mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen umzugehen?
Wir bereiten zur Zeit Inhalte für Sie vor.
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Behinderte und chronisch kranke Studierende müssen inhaltlich die gleichen Leistungen erbringen wie nicht-behinderte und gesunde Studierende. Wegen den strikten formalen und zeitlichen Vorgaben entstehen für sie häufig Nachteile, weil sie diese Vorgaben behinderungs- oder krankheitsbedingt nicht wie vorgesehen erfüllen können.
Durch den sogenannten Nachteilsausgleich können solche Nachteile kompensiert und die Prüfungsbedingungen individuell angepasst werden. Dabei geht es um die Möglichkeit der chancengleichen Teilnahme am Studium und um die Vermeidung einer Diskriminierung. Ein Vorteil oder eine Vergünstigung darf aber dadurch auf keinen Fall entstehen.
Einige Beispiele in Anlehnung an das Informationsbuch „Studium und Behinderung“ der „Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung“ (IBS) des „Deutschen Studierendenwerkes“ (DSW):
- Schreibzeitverlängerung bei Klausuren
- Verlängerung der Bearbeitungsfrist von Abschlussarbeiten
- Erlaubnis der Nutzung von technischen Hilfsmitteln bei der Prüfung
- Nichtberücksichtigung von Rechtschreib- und Interpunktionsfehlern in Klausuren (bei Legasthenie)
Einige Tipps in Anlehnung an das Informationsbuch „Studium und Behinderung“ der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studierendenwerkes (DSW):
- niemand hat pauschal Recht auf Nachteilsausgleich und auch nicht auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs. Der Prüfungsausschuss entscheidet.
- es kann nur dann gewährt werden, wenn die Beeinträchtigung nachweisbar Einschränkungen bzw. Benachteiligungen in Bezug auf die Prüfungen bedeutet. Daher ist es wichtig darzulegen, wie sich die Beeinträchtigung bzw. Behinderung im Studium auswirkt. Es gilt also: Auswirkungen nachvollziehbar beschreiben!
- die Auswirkung muss begründet und nachgewiesen werden, denn auf den Nachweis kommt es an. Folgende Nachweise können geeignet sein:
- fachärztliches Attest oder Gutachten
- Stellungnahme vom behandelnden psychologischen Psychotherapeuten
- Behandlungsbericht vom Krankenhaus
- Schwerbehindertenausweis, etc.
- Bitte stellen Sie so früh wie möglich den Antrag und ziehen Sie die Behindertenbeauftragte und die Zentrale Studienberatung mit ein!
- Bitte beachten Sie, dass Beeinträchtigte selbst Experten in eigener Sache sind und alle anderen auf ihre Aufklärung angewiesen sind, weil sie u.U. keine Erfahrungen mit und Vorkenntnisse in dem Sachgebiet haben.