Bewerbung Bachelor Nicht-EU-Bürger

Bewerber mit Hochschulzugangsberechtigung und Staatsangehörigkeit eines nicht-EU-Staates

 
Ab dem WS 2022 ist eine zusätzliche Bewerbung über uni-assist nicht mehr nötig.
 

Die Informationen auf dieser Seite sind für Dich relevant, wenn Du:

  • Die Hochschulzugangsberechtigung eines nicht-EU-Staates besitzt, z.B. Matura, A-Levels, High School Diploma, Baccalaureat, Atestat, Gaocao, etc.
  • Noch ein Studienkolleg besuchen musst oder bereits ein Studienkolleg erfolgreich besucht, die Feststellungsprüfung abgelegt und bestanden hast
  • Keine oder bereits eine Anerkennung deines ausländischen Abschlusses durch eine deutsche Zeugnisanerkennungsstelle für ausländische Bildungsnachweise hast
  • Ein International Baccalaureat (IB-Diploma) besitzt

Bevor Du Dich für einen Studiengang bewirbst, lies Dir die Informationen zu den formalen Voraussetzungen, dem Bewerbungsprozess und den benötigten Unterlagen in Ruhe durch. Das erleichtert Dir die Bewerbung und hilft, Fehler und Verzögerungen zu vermeiden.

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Fristen für eine Bewerbung ins 1. Fachsemester

  • Wintersemester 15. Juli
     

Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Zulassungsfreie Studiengänge

  • Wintersemester 30. September (wenn vorher das Studienkolleg besucht werden muss, dann gilt auch hier als Frist 15. Juli!)
  • Sommersemester 31. März (wenn vorher das Studienkolleg besucht werden muss, dann gilt als Frist 15. Januar!)

Zulassungsfreie Studiengänge

Bewerbung Kooperationsstudiengänge

Für folgende Studiengänge erfolgt die Bewerbung, Zulassung und Einschreibung an der Universität Stuttgart als Kooperationspartner:

Kontakt

Claudia Manca
Akademisches Auslandsamt

0711 459 24206
E-Mail

Telefonsprechstunde
Mi 13 - 15 Uhr