Bewerben Master Biologie: Höhere Fachsemester

Online-Bewerbung

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Bewerbungsfristen für Höhere Fachsemester

zum Wintersemester: 15.6.
zum Sommersemester: 15.1.


Zum Masterstudiengang Biologie kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

Ein mindestens dreijähriges Studium an einer in- oder ausländischen Hochschule

  • mit mindestens 180 ECTS-Credits

Anerkannt werden Bachelorstudiengänge mit biologischem Profil wie:

  • Biologie
  • Agrarbiologie (Universität Hohenheim)
  • Ernährungswissenschaft (Universität Hohenheim)
  • Lebensmittelwissenschaft- und Biotechnologie (Universität Hohenheim)
Darüber hinaus kann die Auswahlkommission weitere naturwissenschaftliche Studiengänge als gleichwertig anerkennen.

Über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügt

Mindestens Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens

Über gute Englischkenntnisse verfügt

Mindestens Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens

Wenn es mehr Bewerbungen als Plätze gibt, wird eine Rangliste erstellt.
Diese Rangliste basiert nur auf einem Kritierium.

Bisherige Leistungen des angefangenen Master-Studiums

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung aussagekräftige Modulbeschreibungen zu den entsprechenden Leistungen bei. Achten Sie dabei auf möglichst detaillierte Angaben zu den Kursinhalten.

Das Abschlusszeugnis (Transcript of Records) und die Urkunde über das abgeschlossene Hochschulstudium mit Durchschnittsnote

Liegt das Abschlusszeugnis noch nicht vor, ist eine Übersicht der bis dahin vorliegenden Prüfungsleistungen beizufügen. Wird keine vorläufige Durchschnittsnote ausgewiesen, wird diese über das arithmetische Mittel der bisherigen Leistungen berechnet.
Das Abschlusszeugnis ist spätestens bis zum 15. Dezember des Jahres, für welches die Zulassung beantragt wird, nachzureichen

Erfassungsbogen (vollständig ausgefüllt)

Erfassungsbogen der Auswahlkriterien

Nachweis über Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1)

  • Deutsche HZB
  • Deutscher Bachelor-Abschluss
  • TestDaF (mindestens Stufe TDN4 in allen vier Prüfbereichen)
  • DSH (mindestens Stufe DSH-2)
  • DSD (mindestens Stufe II; deutsches Sprachdiplom der KMK)
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
  • Deutsche Sprachprüfung II (Sprachen- und Dolmetscherinstitut München)

Nachweis über Englischkenntnisse (mindestens Niveau B2), sofern Englisch nicht die Muttersprache ist

  • mindestens 3 Jahre Schulenglisch, davon 1 Jahr in der gymnasialen Oberstufe mit mindestens „ausreichend“ im Zeugnis
  • TOEFL (internet-based min. 79 Punkte)
  • IELTS (min. 6 Punkte)
  • UNIcert II (Mindestnote "gut")
  • TELC B2 Certificate in English (mindestens “gut”)
  • ALTE mindestens Stufe 3
  • Cambridge English: First / First Certificate in English
  • Cambridge English: Business Vantage / Business English Certificate Vantage
  • ISE II
  • LCCI Level 2 (Distinction)
  • LCCI Level 3 (Pass)
  • TOEIC mindestens 750
  • Englischsprachiger Bachelor-Abschluss aus einem Mitgliedstaat der EU oder aus einem der folgenden Länder: Australien, Kanada, Neuseeland, USA, Schweiz, Antiqua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Dominica, Grenada, Jamaica, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago, Belize oder Guyana

Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen

Für die Zulassung in ein höheres Fachsemester müssen Sie die Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen auf Master-Niveau beantragen. Bitte füllen Sie hierzu folgendes Formular vollständig aus:

Antrag auf Anrechnung von Modulen

Bitte vergessen Sie nicht, Beschreibungen der Prüfungsleistungen bzw. der dazugehörigen Veranstaltungen beizulegen, inklusive der Anzahl vergebender ECTS-credits und ggf. der Note.

Wer bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben war...

  • Nachweis, dass der Prüfungsanspruch in dem Studiengang, für den die Zulassung beantragt wird oder einem verwandten Studiengang, noch besteht
  • dass sie / er sich in keinem laufenden Prüfungsverfahren befindet

FAQ

Ja, das ist möglich.

Die Unterlagen müssen für jeden Studiengang komplett eingereicht werden, da diese an verschiedene Zulassungsausschüsse gehen und nicht miteinander ausgetauscht werden können.