Bewerben Master Molekulare Ernährungswissenschaft: 1. Fachsemester
Zum Masterstudiengang Molekulare Ernährungswissenschaft kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
Ein fachspezifisches, mindestens dreijähriges Studium mit mindestens 180 ECTS an einer anerkannten in- oder ausländischen Hochschule Anerkannt werden gemäß Zulassungssatzung §4 Absatz 1c) die Studiengänge
Darüber hinaus werden Abschlüsse wie beispielsweise
von der Auswahlkommission ebenfalls anerkannt, wenn die folgenden fachlichen Mindestvoraussetzungen nachgewiesen werden können:
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Mindestabschlussnote „gut“ (2.5) oder besser |
Über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse verfügt (mindestens Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) |
Die vollständig bis Ende der Bewerbungsfrist (15.6.) im Bewerbungsportal ausgefüllte und abgeschickte Bewerbung. |
Aus den im Folgenden dargestellten Auswahlkriterien wird eine Gesamtpunktzahl für das Auswahlverfahren ermittelt. Es können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden:
Gesamtnote des Studienabschlusses
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Leistungen aus dem Bachelorstudium Punkte werden wie folgt vergeben:
* MolEW = M.Sc. Molekulare Ernährungswissenschaft | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Besondere Vorbildung oder berufspraktische Tätigkeit Für folgende Kriterien können im Rahmen des Auswahlverfahrens bis zu 23 weitere Punkte vergeben werden:
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Erstellung der Rangliste
Die Rangliste wird mithilfe aller errechneten Punkte erstellt und bildet die Grundlage für die Vergabe der Studienplätze. Bei der Anerkennung von Leistungen und Nachweisen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, werden die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen der Hochschulpartnerschaften beachtet.
Abschlusszeugnis des abgeschlossenen Hochschulstudiums Beglaubigte Kopie des Zeugnisses, der Urkunde sowie des Transcript of Records, aus dem die Studieninhalte hervorgehen. Sofern das grundständige Studium noch nicht abgeschlossen ist, genügt die beglaubigte Kopie einer Übersicht der bisher vorliegenden Prüfungsleistungen mit aktueller Durchschnittsnote. |
Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1) nachgewiesen durch:
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Sofern vorhanden, Nachweise über:
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Wenn Sie bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben waren:
Nachweis, dass der Prüfungsanspruch in dem Studiengang, für den die Zulassung beantragt wird oder einem verwandten Studiengang, noch besteht. |
Bewerbung und Zulassung allgemein
NC bedeutet "geschlossene Zahl" und meint in zulassungsbeschränkten Studiengängen die Anzahl der verfügbaren Studienplätze.
Im Masterstudiengang M.Sc. Molekulare Ernährungswissenschaft liegt der NC bei 24 Studienplätzen im Jahr. Die Frage nach dem NC bezieht sich meist auf die Zulassungsgrenze (s. nächste Frage).
Die Zulassungsgrenze ist der Rang-Wert (als Gesamtpunktzahl oder Gesamtnote ausgedrückt), der in einem vergangenen Bewerbungs- und Zulassungsverfahren mindestens gebraucht wurde, um eine Zulassung zu erhalten. Der Vergleich des eigenen Rang-Wertes mit den Zulassungsgrenzen älterer Bewerbungsverfahren erlaubt daher eine ungefähre Vorstellung über die eigenen Chancen auf einen Studienplatz.
Nähere Informationen zu den einzelnen Auswahlkriterien und der Bildung der Gesamtnote finden Sie unter dem Reiter "Auswahlkriterien" sowie in der Zulassungssatzung (im Downloadbereich).
Im Bewerbungsportal dürfen zunächst mehrere Bewerbungsanträge angelegt werden. Insgesamt dürfen jedoch maximal drei Bewerbungsanträge abgegeben werden. Das Abgeben eines vierten Bewerbungsantrages ist technisch nicht möglich.
Jeder Bewerbungsantrag für ein Masterstudium in Hohenheim wird als Hauptantrag und damit gleichrangig behandelt.
Nein.
Jeder Bewerbungsantrag wird gleichrangig berücksichtigt. Dabei ist es egal, wie viele Bewerbungsanträge Sie abgegeben bzw. für welche Studiengänge Sie sich beworben haben.
Der Bearbeitungsstand (bzw. der Bewerbungsstatus) Ihrer Bewerbung kann über das Bewerbungsportal jederzeit eingesehen werden. Sobald sich der Status ändert, erhalten Sie eine automatische Benachrichtigung an die angegebene E-Mail-Adresse mit der Bitte, sich in das Bewerbungsportal einzuloggen.
So erhalten Sie z.B. Informationen über den Beginn der Bearbeitung, über die Vollständigkeit (oder auch das Fehlen) von Unterlagen, der Gültigkeit Ihrer Bewerbung oder den Ausgang des Zulassungsverfahrens.
Im Folgenden finden Sie die verschiedenen Bewerbungsstatus und deren Bedeutung aufgelistet:
Online-Antrag in Vorbereitung | Sie haben die Bewerbung noch nicht abgeschlossen. Bitte klicken Sie auf „Antrag abgeben“, um die Bewerbung einzureichen. |
Online-Antrag abgegeben | Vielen Dank für Ihre Bewerbung. Diese ist bei uns eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. |
Bewerbung wird bearbeitet | Ihre Bewerbung wird gerade bearbeitet. |
Teilnahme am Verfahren | Ihre Bewerbung erfüllt die geforderten Voraussetzungen. Sie nimmt damit am Verfahren für die Vergabe der Studienplätze teil. |
Vom Verfahren vorläufig ausgeschlossen | Ihre Bewerbung kann beim Verfahren für die Vergabe der Studienplätze nach derzeitigem Stand leider nicht berücksichtigt werden. Über den Grund finden Sie eine Nachricht im Bewerbungsportal. |
Vom Verfahren endgültig ausgeschlossen | Ihre Bewerbung kann beim Verfahren für die Vergabe der Studienplätze leider nicht berücksichtigt werden, da Sie die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht haben. Ein Nachreichen der Unterlagen ist nicht mehr möglich. |
Zulassung liegt vor | Herzlichen Glückwunsch, Sie erhalten einen Studienplatz! Wenn Sie den Studienplatz annehmen möchten, müssen Sie den entsprechenden Button bestätigen. Anschließend müssen Sie die Einschreibung online beantragen. |
Zugelassen | Herzlichen Glückwunsch, Sie wurden zum Studium zugelassen! Wenn Sie den Studienplatz annehmen möchten, beantragen Sie bitte online die Einschreibung (Immatrikulation). |
Zulassung aktuell nicht möglich | Ihre Bewerbung hat am Verfahren für die Vergabe der Studienplätze teilgenommen. Leider war eine Zulassung nicht möglich. Ihre Bewerbung nimmt automatisch am Nachrückverfahren teil; im Falle einer Zulassung werden Sie benachrichtigt. |
Immatrikulation beantragt | Sie haben die erforderlichen Daten online eingegeben und müssen jetzt die noch erforderlichen Unterlagen an die Universität Hohenheim schicken. |
Immatrikulation in Bearbeitung | Die Unterlagen zur Immatrikulation sind eingegangen und werden geprüft. Wenn Unterlagen fehlen, erhalten Sie eine Nachricht. |
Immatrikuliert | Die Einschreibung wurde durchgeführt. Sie sind damit Studierender der Universität Hohenheim. Der Studienausweis und Informationen zum Studienbeginn werden Ihnen in den nächsten Tagen zugeschickt. |
Der Versand der Zulassungs‐ und Ablehnungsbescheide des Hauptvergabeverfahrens findet etwa Mitte Juli statt. Wenige Tage vor dem Erhalt des Schreibens kann das Ergebnis des Vergabeverfahrens bereits online im Bewerbungsportal nachgelesen werden.
Darüber hinaus können Bescheide über eine Zulassung im Nachrückverfahren bis November eintreffen.
Bewerbungsunterlagen (Formales)
Alle notwendigen Unterlagen müssen bei der Bewerbung zum Wintersemester bis spätestens zum 15.6. an der Universität Hohenheim vorliegen, das heißt der Antrag muss im Portal übermittelt sein. Die hochgeladenen Dokumente werden für das Auswahlverfahren berücksichtigt. Nachträglich können keine weiteren Dokumente mehr hochgeladen werden.
Von der Frist zum Einreichen der Unterlagen ausgenommen sind Bewerbungsunterlagen, die nach den Bestimmungen der Zulassungssatzung später vorgelegt werden dürfen.
Das Abschlusszeugnis des grundständigen Studiums kann bis zum 15.12. des laufenden Jahres erbracht werden. Kann einer der geforderten Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, wird die vorbehaltliche Zulassung ungültig und der Studienplatz muss abgegeben werden.
Voraussetzungen
Nein.
Die Anerkennung findet ausschließlich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens statt: Hierfür werden alle eingehenden Bewerbungsunterlagen auf die Erfüllung der formalen und fachlichen Voraussetzungen hin überprüft. Die dabei auftauchenden Fragen (z.B. zur Anerkennung von Studiengängen oder Sprachnachweisen) werden in einer Sitzung der Auswahlkommission besprochen und entsprechende Entscheidungen anhand der vorliegenden Unterlagen getroffen.
Das Ergebnis dieser Entscheidungen wird den betreffenden Bewerbern anschließend über das Bewerbungsportal mitgeteilt.
Ja.
Im Unterschied zu einer Bewerbung bei abgeschlossenem Studium ist statt Zeugnis, Urkunde und Transcript of Records ein aktueller Studienkontoauszug einzureichen. Für das Bewerbungsverfahren wird zudem nur die dort ausgewiesene Durchschnittsnote berücksichtigt.
Bei erfolgreicher Bewerbung wird nur eine vorläufige Zulassung ausgesprochen: Der Abschluss des Bachelorstudiums muss dann bis zum 15.12. des laufenden Jahres nachgewiesen werden. Kann der Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, wird die Zulassung ungültig und der Studienplatz muss abgegeben werden. Eine erneute Bewerbung im darauffolgenden Jahr ist wieder möglich.
Leider nein.
Die Zulassungssatzung legt fest, dass das Studium mit der Abschlussnote "gut" (2,5) oder besser abgeschlossen sein muss, damit eine Zulassung möglich ist.
Kann durch die letzten Modulprüfungen eine endgültige Abschlussnote von mindestens 2,5 erreicht werden, ist eine Bewerbung aber natürlich in einem späteren Bewerbungsverfahren möglich.
Kann der Nachweis bis zur Bewerbungsfrist nicht erbracht werden, ist eine Teilnahme am Bewerbungsverfahren nicht möglich.
Eine erneute Bewerbung im darauffolgenden Jahr ist wieder möglich.
Das Vorliegen sehr guter Deutschkenntnisse ist eine der Voraussetzungen, die jeder Bewerber zwingend erfüllen muss.
Deutsche Bewerber weisen die Kenntnisse einfach mit der Hochschulzugangsberechtigung oder dem Studium an einer deutschen Hochschule nach. Liegt kein deutsches Schul- oder Hochschulzeugnis vor, müssen die Sprachkenntnisse durch einen Sprachtest nachgewiesen werden.
Auswahlkriterien (Angaben im Erfassungsbogen)
Die besondere wissenschaftliche Eignung wird über den Erfassungsbogen über die wissenschaftliche Eignung zur Bewerbung für die Masterstudiengänge Ernährungsmedizin und Molekulare Ernährungsmedizin nachgewiesen.
Im Zweifelsfall bitte angeben, dass das Kriterium zutrifft und die entsprechenden Nachweise beilegen. Bei der fachlichen Prüfung der Unterlagen wird die Eintragung gegebenenfalls korrigiert.
Nein.
Es ist auch in Ordnung, wenn einzelne Fachbereiche nicht abgedeckt werden können. Zur Teilnahme am Auswahlverfahren müssen aber mindestens so viele Module mit entsprechenden ECTS-credits eingetragen werden, dass die minimalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden (s. dazu den Reiter „Voraussetzungen“).
Wenn das Modul mehrere der genannten Fachbereiche abdeckt (z.B. "Ernährungsphysiologie“) können Sie entscheiden, in welchen Fachbereich Sie das Modul eintragen - das darf gern der Fachbereich sein, indem Sie noch Punkte benötigen.
Module, die in keinen der angegebenen Fachbereiche eingeordnet werden können, spielen für das Auswahlverfahren keine Rolle und können aus der Auflistung weggelassen werden.
Tragen Sie die Module immer in den am ehesten passenden Fachbereich ein. Wenn Sie unsicher sind, ob das betreffende Modul überhaupt in einen der Bereiche eingeordnet werden kann, tragen Sie dieses auf jeden Fall in die Auflistung ein.
Legen Sie für das betreffende Modul unbedingt eine Modulbeschreibung bei, so dass die Auswahlkommission entscheiden kann, ob und in welchen Fachbereich eine Zuordnung möglich ist.
Wenn aus dem Namen eines Moduls die Inhalte nicht hervorgehen (z.B.: „Grundlagen der Ernährungs- und Haushaltswissenschaft“; wenn inhaltlich Chemie und Biologie gelehrt wurde), sollte unbedingt eine Modulbeschreibung beigelegt werden, damit für die Auswahlkommission ersichtlich ist, dass Sie die entsprechenden Inhalte im Studium belegt haben.
Als Grundlage für die Auflistung und den Nachweis von Studieninhalten aus Diplom‐/SE‐Studiengängen können z.B. Studienpläne oder Übersichten über die zu besuchenden scheinpflichtigen und scheinfreien Lehrveranstaltungen verwendet werden.
Wichtig ist, dass diese Übersichten Angaben zum Umfang (meist SWS) der Lehrveranstaltungen enthalten.
Bitte legen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen Kopien dieser Übersichten bei. In der Online-Bewerbungsmaske können anstelle der ECTS die genannten SWS eingetragen werden.