Bewerben Master Molekulare Ernährungswissenschaft: Höhere Fachsemester

Online-Bewerbung

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Bewerbungsfristen für Höhere Fachsemester

zum Wintersemester: 15.6.
zum Sommersemester: 15.1.


Zum Masterstudiengang Molekulare Ernährungswissenschaft kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

Ein fachspezifisches, mindestens dreijähriges Studium mit mindestens 180 ECTS an einer anerkannten in- oder ausländischen Hochschule

Anerkannt werden gemäß Zulassungssatzung §4 Absatz 1c) die Studiengänge

  • Ernährungswissenschaft/-en
  • Ernährungsmanagement und Diätetik und
  • Medizinische Ernährungswissenschaft/-en.

Darüber hinaus werden Abschlüsse wie beispielsweise

  • Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaft
  • Ernährungs- und Versorgungsmanagement
  • Lebensmittel, Ernährung, Hygiene
  • Ökotrophologie sowie
  • Biochemie
  • Humanbiologie
  • Medizinische Biologie und
  • Molekulare Medizin

von der Auswahlkommission ebenfalls anerkannt, wenn die folgenden fachlichen Mindestvoraussetzungen nachgewiesen werden können:

  1. Der Nachweis, dass Leistungen im Umfang von insgesamt mindestens 30 ECTS-Punkten in den naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern Biologie, Chemie, Mathematik/Statistik und Physik erworben wurden.
  2. Zusätzlich der Nachweis, dass Leistungen im Umfang von insgesamt mindestens 30 ECTS-Punkten in Summe aus ernährungswissenschaftlichen Fächern (Ernährungswissenschaft, Lebensmittelwissenschaft, Ernährungsphysiologie, Humanernährung, klinische Ernährung, Ernährungsepidemiologie, Ernährungspsychologie, Qualitätsmanagement) sowie biologisch-medizinischen Grundlagenfächern (Anatomie, Biochemie, Immunologie, Mikrobiologie und Physiologie) erworben wurden.
Ausgleichsmöglichkeit: Sollten bei der Anzahl der ECTS-Punkte aus naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern oder aus der Summe von biologisch-medizinischen Grundlagenfächern und ernährungswissenschaftlichen Fächern ECTS-Punkte fehlen, können bis zu 12 fehlende ECTS-Punkte ausgeglichen werden, sofern im jeweils anderen Bereich zusätzlich zu den 30 ECTS-Punkten, doppelt so viele ECTS-Punkte vorliegen, wie ECTS-Punkte fehlen.

 

Mindestabschlussnote „gut“ (2.5) oder besser
Über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse verfügt
(mindestens Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
Die vollständig bis Ende der Bewerbungsfrist (15.6.) im Bewerbungsportal ausgefüllte und abgeschickte Bewerbung.

Wenn es mehr Bewerbungen als Plätze gibt, wird eine Rangliste erstellt.
Diese Rangliste basiert nur auf einem Kriterium.

Bisher erfolgreich bestandene Leistungen des angefangenen Master-Studiums.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung aussagekräftige Modulbeschreibungen zu den entsprechenden Leistungen bei. Achten Sie dabei auf möglichst detaillierte Angaben zu den Kursinhalten.

Hochschulzugangsberechtigung

in beglaubigter Kopie (z.B. Abiturzeugnis)

Abschlusszeugnis des abgeschlossenen Hochschulstudiums

beglaubigte Kopie des Zeugnisses, der Urkunde sowie des Transcript of Records, aus dem die Studieninhalte hervorgehen

Deutschkenntnisse (mindestens Niveau C1)

nachgewiesen durch:

  • Deutsche Hochschulzugangsberechtigung
  • Deutscher Studienabschluss
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF), mindestens Stufe TDN 4 in allen vier Teilprüfungen
  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), mindestens Stufe DSH-2
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II (DSD II)
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
  • Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscherinstituts München

Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen

Für die Zulassung in ein höheres Fachsemester müssen Sie die Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen auf Master-Niveau beantragen.

Antrag auf Anrechnung von Modulen

Bitte vergessen Sie nicht, Beschreibungen der Prüfungsleistungen bzw. der dazugehörigen Veranstaltungen beizulegen, inklusive der Anzahl vergebender ECTS-credits und ggf. der Note.

Aktuelle Leistungsübersicht

Information über die bereits erfolgreich bestandenen Prüfungsleistungen im aktuellen Studium.

Aktuelle Studienbescheinigung

Wenn Sie bereits in einem Masterstudiengang eingeschrieben waren:

Nachweis, dass der Prüfungsanspruch in dem Studiengang, für den die Zulassung beantragt wird oder einem verwandten Studiengang, noch besteht.

FAQ

Bewerbungsfristen

Alle notwendigen Unterlagen müssen bei der Bewerbung zum Wintersemester bis spätestens zum 15.6. und bei der Bewerbung zum Sommersemester zum 15.1. an der Universität Hohenheim vorliegen. Später eintreffende Unterlagen bleiben für das Bewerbungsverfahren unberücksichtigt.

Von der Frist zum Einreichen der Unterlagen ausgenommen sind Bewerbungsunterlagen, die nach den Bestimmungen der Zulassungssatzung später vorgelegt werden dürfen.

Auswahlkriterien Höheres FS

Nein.

Es ist auch in Ordnung, wenn einzelne Fachbereiche  nicht abgedeckt werden können. Zur Teilnahme am Auswahlverfahren müssen aber mindestens so viele Module mit entsprechenden ECTS-credits eingetragen werden, dass die minimalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden (s. dazu den Reiter „Voraussetzungen“).

Wenn das Modul mehrere der genannten Fachbereiche abdeckt (z.B. "Ernährungsphysiologie“) können Sie entscheiden, in welchen Fachbereich Sie das Modul eintragen - das darf gern der Fachbereich sein, indem Sie noch Punkte benötigen.

Module, die in keinen der angegebenen Fachbereiche eingeordnet werden können, spielen für das Auswahlverfahren keine Rolle und können aus der Auflistung weggelassen werden.

Tragen Sie die Module immer in den am ehesten passenden Fachbereich ein. Wenn Sie unsicher sind, ob das betreffende Modul überhaupt in einen der Bereiche eingeordnet werden kann, tragen Sie dieses auf jeden Fall in die Auflistung ein.

Legen Sie für das betreffende Modul unbedingt eine Modulbeschreibung bei, so dass die Auswahlkommission entscheiden kann, ob und in welchen Fachbereich eine Zuordnung möglich ist.

Als Grundlage für die Auflistung und den Nachweis von Studieninhalten aus Diplom‐/SE‐Studiengängen können z.B. Studienpläne oder Übersichten über die zu besuchenden scheinpflichtigen und scheinfreien Lehrveranstaltungen verwendet werden.

Wichtig ist, dass diese Übersichten Angaben zum Umfang (meist SWS) der Lehrveranstaltungen enthalten.

Bitte legen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen Kopien dieser Übersichten bei. In der Online-Bewerbungsmaske können anstelle der ECTS die genannten SWS eingetragen werden