Bildungszeit

Universität Hohenheim - Bildungseinrichtung nach dem Bildungszeitgesetz

Beschäftigte in Baden-Württemberg haben seit März 2015 nach dem Bildungszeitgesetz (BzG BW) Anspruch auf Bildungszeit gegenüber ihrem Arbeitsgeber. Hierfür kann eine bezahlte Freistellung für bis zu fünf Tage pro Jahr beantragt werden.

Mit der Anerkennung der Universität Hohenheim als Bildungseinrichtung nach dem BzG können interessierte Beschäftigte (keine Uni-MA) in BW nun auch an Veranstaltungen des Internen Fort- und Weiterbildungsprogramms der Universität Hohenheim im Rahmen von Bildungszeit teilnehmen, wenn diese Themen zum Gegenstand haben, die das BzG BW erfasst und die entsprechenden Veranstaltungen noch über freie Kapazitäten verfügen.

Bildungszeitfähige Veranstaltungen sind im Fort- und Weiterbildungsprogramm entsprechend kenntlich gemacht.

Mitarbeiter der Universität können an den Veranstaltungen des internen Programms weiterhin (in der Regel) kostenneutral teilnehmen. Anmeldungen erfolgen unverändert über die F.I.T-Plattform und die Teilnahme wird als Arbeitszeit gewertet, wenn nicht anders angegeben. Somit müssen Beschäftigte der Universität für eine Teilnahme an internen Fort-und Weiterbildungen keine Bildungszeit in Anspruch nehmen.