Absolventen oder Absolventinnen der Tierwissenschaft und Verterinärmedizin, die eine Diplom-/ Masterarbeit oder eine Dissertation als Beitrag zur wissenschaftlichen Grundlagenforschung oder zur Förderung der Veterinärmedizin - im Sinne des Tierwohls und des Tierschutzes
mit ausgezeichnetem Erfolg in den letzten zwölf Monaten abgeschlossen haben, können sich bewerben oder vorgeschlagen werden. |