Auslands-BAföG [31.05.22]
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Auslands-BAföG Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung unter anderem für deutsche Studierende. Mit der Abkürzung BAföG wird oft auch die eigentliche finanzielle Förderung, die sich aus dem Gesetzt ergibt, bezeichnet.
Deutsche Studierende (Bachelor, Master oder gleichwertig) können zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten das sogenannte Auslands-BAföG beantragen. Aufgrund der höheren Kosten einer teilweisen Ausbildung im Ausland (erhöhte Lebenshaltungskosten, Reisekosten und ggf. Studiengebühren) gelten für das Auslands-Bafög andere Bewilligungsrichtlinien wie für das sogenannte „Inlands-BAföG“.
Das Auslands-BAföG kann, zusätzlich zu den üblichen Inlandsförderung, Zuschläge für höhere Lebenshaltungskosten, Studiengebühren, Reisekosten und Auslandskrankenversicherungskosten umfassen.
Für das Auslands-Bafög sind je nach Zielland bestimmte Ämter für Ausbildungsförderung zuständig. Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim ist zum Beispiel für alle Hohenheimer Studierende für das Inlands-BAföG und für alle deutschen Studierenden mit bestimmten Zielländern in Asien für das Auslands-BAföG zuständig. Das Hohenheimer Amt für Ausbildungsförderung berät Sie aber gerne allgemein zum Thema BAföG.
Weitere Informationen zum BAföG:
> www.bafög.de
> www.uni-hohenheim.de/bafoeg-auslandsaufenthalte
> www.studieren-weltweit.de/infocard/auslands-bafoeg/
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