BAföG-geförderte Auslandsaufenthalte
Auch Auslandsaufenthalte (Studium oder Praktikum) können auf gesonderten Antrag im Rahmen des BAföG gefördert werden. Für die BAföG-Auslandsförderung sind besondere Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.
Voraussetzung für die BAföG-Auslandsförderung ist ein Studienjahr im Inland.
Innerhalb der EU- Mitgliedstaaten ist danach das gesamte Studium einschließlich Studienabschluss zu Inlandsbedingungen förderungsfähig.
Außerhalb der EU kann die Ausbildung zunächst bis zu einem Jahr, insgesamt bis zu fünf Semestern gefördert werden. In diesen Fällen können zusätzlich zur Inlandsförderung (Zuschuss / Darlehen) Zuschüsse z.B. für Auslandszuschläge, Studiengebühren, Reisekosten und Krankenversicherungskosten gewährt werden. Daher können teilweise auch Studierende, die im Inland kein BAföG erhalten, in den Genuss der Auslandsförderung kommen.